MotorradanhÀnger

Ein MotorradanhÀnger ist ein AnhÀnger, der von einem Motorrad gezogen wird.
âAnhĂ€nger hinter KraftrĂ€dernâ unterliegen in Deutschland besonderen zulassungs-, versicherungs- und verkehrsrechtlichen Regelungen, die sich von denen fĂŒr PKW-AnhĂ€nger unterscheiden. Es gibt diese AnhĂ€nger in vielen unterschiedlichen Bauformen. Nur sehr wenige MotorrĂ€der sind mit einer AnhĂ€ngerkupplung nachgerĂŒstet, und verglichen mit AutoanhĂ€ngern ist die Anzahl der MotorradanhĂ€nger sehr gering.
Geschichte und Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]AnfÀnge
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Bereits in den AnfĂ€ngen der Motorisierung um 1900 wurden MotorrĂ€der auch als Zugmaschinen genutzt, um die begrenzten TransportkapazitĂ€ten des Zweirades mit einem Vorsteck- oder AnhĂ€ngewagen zu erweitern.[1] FĂŒr ein Verbindungsgelenk zwischen Motorrad und AnhĂ€nger erhielt Jean Trancle-Armand bereits 1896 in den USA ein Patent.[2] In dieser Pionierzeit konkurrierte der AnhĂ€nger mit dem Beiwagen, der sich im Bereich der Personenbeförderung als die zweckmĂ€Ăigere Lösung durchsetzte.[3]
Im Zweiten Weltkrieg wurden ab 1941 AnhĂ€nger mit bis zu 350 kg Gesamtgewicht hinter den Wehrmachtsgespannen eingesetzt.[4] Die schweren ZĂŒndapp KS 750 und BMW R 75 hatten den sogenannten Einheitsprotzhaken, eine Bolzenkupplung, um mit diesen gelĂ€ndegĂ€ngigen Maschinen leichte AnhĂ€nger wie den SonderanhĂ€nger 1 oder den Infanteriekarren If.8 sowie leichte GeschĂŒtze ziehen zu können.
In der DDR wurde seit 1957 mit dem Campi fĂŒr 420 Mark der passende AnhĂ€nger zu den Rollern Berlin, Troll und Wiesel angeboten.[5] In Westdeutschland gab es zur gleichen Zeit Ă€hnliche Modelle unter den Namen Campingboy[6] und Camping-chen[7] von Baudisch, Camping Rolly (Schumacher & Co), Flott (Calberlah), Campo (MWF), Trip (Faho) und Elan (Vögtle & Zeller). Der tschechische Hersteller Jawa bot mit den EinspuranhĂ€ngern vom Typ PAV-40 und PAV-41 in den 1960er Jahren zusĂ€tzlichen GepĂ€ckraum an, der Camping und Urlaubsreisen zu zweit auch mit kleineren MotorrĂ€dern oder Rollern ermöglichte. Ein Motorrad war fĂŒr viele Menschen, die sich kein Auto leisten konnten, zu dieser Zeit das Alltagsfahrzeug.
Gegenwart
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Asien, wo FahrrĂ€der und kleine MotorrĂ€der als Transportmittel groĂe Bedeutung haben, sind AnhĂ€nger zum Lasten- und Personentransport weit verbreitet. In Europa und Amerika, wo das Motorrad in erster Linie ein Freizeit- und Urlaubsfahrzeug ist, schaffen AnhĂ€nger Motorradfahrern die Möglichkeit, auf Reisen mehr GepĂ€ck mitzunehmen. Hersteller wie Schuring, EZS oder Watsonian[8] bieten neben den AnhĂ€ngern â bevorzugt fĂŒr schwere MotorrĂ€der wie die Honda Gold Wing und Pan European â auch die notwendigen AnhĂ€ngerkupplungen an.
In den Vereinigten Staaten bauen Hersteller wie Tailwind und Bushtec MotorradanhĂ€nger; kleine Faltwohnwagen (Pop-up-camper) fĂŒr ein oder zwei Personen gibt es dort von verschiedenen Anbietern. AuĂerdem hat der Bau von Teardrop-AnhĂ€ngern, die von kleineren Autos und MotorrĂ€dern gezogen werden, eine lange Tradition.[9]
In Deutschland spielen MotorradanhĂ€nger nur eine geringe Rolle im StraĂenverkehr. Nach Ansicht von Andreas Schmidt, dem aktuell einzigen deutschen Hersteller, liegt ein wesentlicher Grund fĂŒr die geringe Verbreitung von MotorradanhĂ€ngern in Deutschland in der GeschwindigkeitsbeschrĂ€nkung.[10] Diese individuellen Einzelfertigungen von AnhĂ€ngern werden nicht nur zum GepĂ€cktransport, sondern zum Beispiel auch als WerbetrĂ€ger genutzt.[11]
Die deutsche StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beschreibt MaĂe[12] und Gewichte von AnhĂ€ngern.[13] AnhĂ€nger mit einer Betriebserlaubnis hinter KraftrĂ€dern können als zulassungs- und versicherungsfreie AnhĂ€nger[14][15] mit einem Wiederholungskennzeichen gefahren werden.
- MotorradÂlastenÂanhĂ€nger in Phnom Penh
- HundeÂanhĂ€nger in Frankreich
- MotorradÂtaxianhĂ€nger in Kambodscha
- Simson Schwalbe mit AnhÀnger
Technischer Aufbau
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]MotorradanhĂ€nger sind mit einer lösbaren AnhĂ€ngerkupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden und haben eine Achse mit ein oder zwei RĂ€dern. Meist ist der Aufbau an einem Rahmen befestigt, aber auch selbsttragende Schalenaufbauten (Monocoques) sind möglich. Verschiedene Aufbauformen wie Plattformen oder KĂ€sten zum Lastentransport werden angeboten. Hydraulische StoĂdĂ€mpfer sind nicht vorgeschrieben, können jedoch die FahrstabilitĂ€t verbessern. Das Eigengewicht eines EinspuranhĂ€ngers liegt ĂŒblicherweise unter 40 kg, bei EinachsanhĂ€ngern sind es meist ĂŒber 55 kg, das zulĂ€ssige Gesamtgewicht liegt zwischen 80 und 300 kg.[16]
EinspuranhÀnger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]MotorradanhÀnger können als EinspuranhÀnger mit nur einem Rad gebaut werden. Diese legen sich mit dem Motorrad in die Kurve. Dazu ist eine spezielle AnhÀngerkupplung mit einem Kreuzgelenk notwendig, das nur eine Auf- und Abbewegung bei unebener Fahrbahn und ein Abknicken senkrecht zur LÀngsachse bei Kurvenfahrt erlaubt und den AnhÀnger dabei stets in der gleichen SchrÀglage wie das Zweirad hÀlt. Diese Bauform ist nur bei leichten AnhÀngern anzutreffen, da je nach Position des AnhÀngerrades bis zur HÀlfte des Gesamtgewichtes auf dem Heck des Motorrades lastet. Die Federung wird bei einem EinspuranhÀnger meist als ein- oder zweiarmige Schwinge mit Federbein umgesetzt, wie vom Hinterrad eines Motorrades bekannt. Die RÀder sind vorwiegend Roller- oder MotorradrÀder.
- EinspuranhÀnger
- Yamaha SR500 mit EinspuranhÀnger
EinachsanhÀnger
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Wird der MotorradanhĂ€nger konventionell mit einer Achse und zwei RĂ€dern gebaut, bietet eine Kugelkupplung hinter dem Hinterrad die einfachste Verbindung, damit der AnhĂ€nger waagerecht bleibt, wenn das Zugfahrzeug sich in die Kurve legt. Als Sonderform wurde in Deutschland ein Sattelauflieger mit einer 50-mm-Kupplungskugel statt eines Beifahrersitzes hinter dem Fahrer des Motorrades zugelassen.[17] Die RĂ€der sind meistens Acht- oder Zehn-Zoll-StandardrĂ€der, wie bei kleinen PKW-AnhĂ€ngern. In den USA und Kanada werden zweirĂ€drige AnhĂ€nger meist mit sehr langen Deichseln, Starrachsen und Blattfedern ausgerĂŒstet, in Europa ĂŒblicherweise mit Gummifederachsen. Tailwind bietet in den USA seine patentierte,[18] gefederte und gedĂ€mpfte Duoflex-Deichsel an, die Nickbewegungen des AnhĂ€ngers ausgleicht, sodass die EinflĂŒsse auf das Zugfahrzeug geringer werden. Ein doppelachsiger AnhĂ€nger gilt in Deutschland nach dem Gesetz als einachsig, wenn der Abstand der Achsen weniger als 100 cm betrĂ€gt.
Aufbauformen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]KastenanhÀnger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]LastenanhĂ€nger mit einem offenen oder mit einem Deckel verschlieĂbaren Kastenaufbau aus glasfaserverstĂ€rktem Kunststoff, Aluminium- oder Stahlblech sind die hĂ€ufigste Aufbauform und werden in Europa und Amerika zum Transport von GepĂ€ck oder Haustieren genutzt.
PlattformanhÀnger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Offene PlattformanhĂ€nger zum Transport von Kisten oder sperrigen LadegĂŒtern sind in weiten Teilen Asiens als Transportmittel im Alltag von Kleinunternehmern unverzichtbar und werden in Europa auch mit einem Rad angeboten.[19]
Faltwohnwagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kleine Faltwohnwagen, wie der Mini Mate oder der Kompact Kamp, die zusĂ€tzlich zum GepĂ€cktransport im AnhĂ€ngerkasten darĂŒber ein aufklappbares Zelt und Matratzen fĂŒr ein oder zwei Personen bieten[20], werden in den USA und Kanada von vielen Anbietern verkauft. In Deutschland werden hinter Gespannen aber auch gröĂere Zeltklapp-Wohnwagen wie zum Beispiel Rhön Universal oder Klappfix gezogen.
Wohnwagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Geschlossene Wohnwagen wie der 140 kg leichte Calypso[21] und der Mini-Airstream-Auflieger[22] mit einem Meter Breite, speziell fĂŒr den Gebrauch hinter MotorrĂ€dern mit SchlafplĂ€tzen fĂŒr ein oder zwei Personen, werden in Europa vereinzelt von versierten TĂŒftlern gebaut und vom TĂV mit einer Betriebserlaubnis versehen. Der schwedische Goldbrand-Wohnwagen ist sogar 125 cm breit.[23]
Teardrop-AnhÀnger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Leichte Teardrop-AnhĂ€nger aus Sperrholz oder Aluminium zum Ziehen hinter kleinen Autos oder MotorrĂ€dern haben in den USA schon seit den 1930er Jahren Tradition[9] und werden von Kleinserienherstellern oder nach BauplĂ€nen im Amateurbau gefertigt.[24] Diese kleinen Schlafwagen (ab 1,3 m Ă 2,6 m GrundflĂ€che) bieten durch die fehlende BreitenbeschrĂ€nkung und auĂenliegende RĂ€der groĂzĂŒgigere LiegeflĂ€chen und Kippsicherheit. Sie sind meist mit einer AuĂenkĂŒche unter der Heckklappe des AnhĂ€ngers ausgestattet.
- KastenanhÀnger
- Doppelachser
- PlattformanhÀnger
- Faltwohnwagen
- Edelstahl-Wohnwagen
- Innenraum Wohnwagen
- Teardrop-AnhÀnger
Kupplungssysteme
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kugelkopfkupplung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Europa ist die standardisierte 50-mm-Kugelkopfkupplung mit E-geprĂŒfter Kupplungskugel weit verbreitet. FrĂŒher gab es auch eine bauartgenehmigte Kupplung fĂŒr KraftrĂ€der bis 125 cmÂł (sog. Hebie M1 Kraftrad-AnhĂ€ngerkupplung mit der ABG-Nr. H 560). In den USA sind Kugelköpfe mit einem Durchmesser von 1 Œ Zoll oder 1 â Zoll ĂŒblich, die nicht zu europĂ€ischen Zugeinrichtungen passen. Kugelkupplungen lassen eine Drehbewegung von mehr als 50 Grad nach beiden Seiten zu.[25] FĂŒr die Honda Goldwing gibt es auch unter dem Koffersystem verdeckt installierte AnhĂ€ngerkupplungen, bei denen nur die abnehmbare Kupplungskugel sichtbar ist.

Kreuzgelenkkupplung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jawa verband seine einrĂ€drigen PAV-NachlĂ€ufer mit einem Kreuzgelenk mit der Zugmaschine und der RolleranhĂ€nger Campi aus der DDR nutzte dieselbe Technik. Der deutsche Hersteller moppedhĂ€nger entwickelte diese Kupplung weiter, um den EinradanhĂ€nger leichter vom Motorrad trennen zu können und auch schwere AnhĂ€nger sicher und abschlieĂbar mit der Zugmaschine zu verbinden.[26]
- Kreuzgelenkkupplung
- Kreuzgelenkkupplung an einer Yamaha SR500
Bolzenkupplung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den Vereinigten Staaten werden alternativ zur Kugel vereinzelt Bolzenkupplungen verwendet, bei denen ein Ring auf der Deichselseite auf einen senkrechten Bolzen am Heck des Motorrades gehĂ€ngt und mit einer Sicherung oben auf dem Bolzen fixiert wird. Dazu sind zwingend drehbare Deichseln notwendig, die aber auch in Kombination mit Kugelkupplungen eingesetzt werden können, um BeschĂ€digungen der Zugvorrichtung bei StĂŒrzen oder beim Umfallen des Motorrades zu verhindern.
Elektrische Verbindung und Beleuchtung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Europa werden wie beim PKW genormte 7-polige oder 13-polige AnhĂ€ngersteckdosen verbaut, in Amerika gibt es eine Vielzahl nicht genormter Verbindungsstecker. Zwei RĂŒckleuchten, zwei Bremsleuchten,[27] zwei rote dreieckige RĂŒckstrahler[28] sowie eine Kennzeichenbeleuchtung sind im deutschsprachigen Raum vorgeschrieben, Fahrtrichtungsanzeiger sind nur erforderlich, wenn der AnhĂ€nger die Blinker des Zugfahrzeuges verdeckt.[29] FĂŒr die seitliche Kenntlichmachung ist auf beiden Seiten mindestens ein gelber, nicht dreieckiger RĂŒckstrahler vorgeschrieben.[30]
Bremssysteme am AnhÀnger
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In der Regel haben AnhĂ€nger hinter MotorrĂ€dern wegen ihres geringen Gewichtes keine eigenen Bremsen. Die Auflaufbremse ist in Europa sehr selten, weil sie das Eigengewicht des AnhĂ€ngers erhöht und geprĂŒft werden muss. Andererseits kann man sich im Einzelfall fĂŒr gebremste AnhĂ€nger eine höhere AnhĂ€ngelast beim ziehenden Motorrad genehmigen lassen (in Deutschland: Begutachtung durch eine Technische PrĂŒfstelle oder Bescheinigung einer amtlich anerkannten Ăberwachungsorganisation). In den USA gibt es elektrisch betĂ€tigte AnhĂ€ngerbremsen, die ĂŒber Steuereinheiten mit TrĂ€gheitssensoren oder den Kontakt des Bremslichtschalters aktiviert werden.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]AnhÀngerkupplungen an KraftrÀdern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland muss ein Kraftrad eine vom TĂV oder der DEKRA abgenommene und bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragene AnhĂ€ngerzugvorrichtung[31] haben, um einen AnhĂ€nger ziehen zu dĂŒrfen. Entgegen der Auskunft einiger Kfz-PrĂŒfstellen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorradherstellers nicht notwendig und wird von ihm nicht erteilt.
Die PrĂŒfstelle kann die AnhĂ€ngerkupplung gemÀà einem TP-Gutachten nach § 22 a StVZO[32] und § 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)[33] prĂŒfen und die Anbauabnahme am Motorrad nach § 21[34] und § 19 StVZO[35] durchfĂŒhren.
Die StraĂenverkehrszulassungsordnung beschrĂ€nkt die AnhĂ€ngelast fĂŒr ungebremste AnhĂ€nger auf das Leergewicht des Motorrades plus 75 kg fĂŒr den Fahrer geteilt durch zwei.[36] Das bedeutet, dass beispielsweise ein schweres Tourenmotorrad mit 325 kg Leergewicht einen AnhĂ€nger mit einer Gesamtmasse von maximal 200 kg ziehen darf. FĂŒr gebremste AnhĂ€nger kann die PrĂŒfstelle eine höhere AnhĂ€ngelast genehmigen.
Zulassung oder Betriebserlaubnis von MotorradanhÀngern
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KraftrĂ€der dĂŒrfen in Deutschland sowohl zugelassene AnhĂ€nger als auch zulassungsfreie MotorradanhĂ€nger ziehen,[37] die mit einem ungestempelten Folgekennzeichen mit der gleichen Zahlenkombination wie eines der Zugfahrzeuge des Eigners gefĂŒhrt werden können.[38] Diese MotorradanhĂ€nger sind zulassungs- und versicherungsfrei, mĂŒssen jedoch von einer FahrzeugprĂŒfstelle nach § 13 EG-FGV geprĂŒft werden, erhalten im Vorfeld von der Kfz-PrĂŒfstelle eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und mit der Abnahme eine Betriebserlaubnis. Sie unterliegen nicht der zweijĂ€hrigen Pflicht zur Hauptuntersuchung. Diese Betriebserlaubnis muss von der Kfz-Zulassungsstelle abgestempelt werden. Um das Verfahren erfolgreich zu durchlaufen, empfiehlt es sich, vorher mit Technischer PrĂŒfstelle und Zulassungsstelle die Realisierbarkeit zu prĂŒfen, da viele Dienststellen diese Sonderform und die gesetzlichen Grundlagen nicht kennen.
Die Breite eines MotorradanhĂ€ngers darf 100 cm nicht ĂŒberschreiten,[39] fĂŒr die maximale LĂ€nge und Höhe gelten die allgemeinen BeschrĂ€nkungen fĂŒr Fahrzeuge aller Art.[40] Zulassungs- und versicherungsfreie MotorradanhĂ€nger dĂŒrfen nicht von PKWs gezogen werden.
Kupplungssysteme mit einem Kupplungskugeldurchmesser von 25 mm sind noch fĂŒr ZweirĂ€der bis 125 cmÂł zulĂ€ssig (auch nachtrĂ€glich), die vor Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren (sog. Hebie M1 Kraftrad-AnhĂ€ngerkupplung mit der ABG-Nr. H 560); diese ist jedoch an erstmals in Verkehr gekommenen Fahrzeugen ab dem Stichtagsdatum dieser Richtlinie nicht mehr zulĂ€ssig, vgl. § 43 Abs. 5 StVZO in Verbindung mit Kapitel 10, Anhang I, Anlage 1 bis 3der Richtlinie 97/24/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 ĂŒber bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirĂ€drigen oder dreirĂ€drigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18. August 1997, S. 1).
FĂŒr AnhĂ€nger hinter FahrrĂ€dern mit Hilfsmotor (FmH) gilt speziell die Regelung des § 61a StVZO. Sofern die dort genannten Voraussetzungen eingehalten werden, werden AnhĂ€nger hinter FahrrĂ€dern mit Hilfsmotor bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie AnhĂ€nger hinter FahrrĂ€dern behandelt. Jedoch werden FahrrĂ€der mit Hilfsmotor in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht mehr erwĂ€hnt, weshalb strittig ist, welche Fahrzeuge genau darunter fallen.[Anm. 1]
Zulassungsfreie AnhÀnger, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen derzeit mangels Stichtagsregelung keine Betriebserlaubnis.[Anm. 2]
Fahrerlaubnisrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]FĂŒr das FĂŒhren von AnhĂ€ngern hinter MotorrĂ€dern ist in Deutschland nach ĂŒberwiegender Ansicht keine zusĂ€tzliche Fahrerlaubnis nötig, es genĂŒgt die jeweilige fahrerlaubnisrechtliche Grundklasse AM, A1, A2 oder A.[Anm. 3]
60-km/h-Regelung in Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland gilt fĂŒr MotorrĂ€der mit AnhĂ€ngern das generelle Tempolimit von 60 km/h auĂerhalb geschlossener Ortschaften, auf Autobahnen und KraftfahrstraĂen[41], festgeschrieben durch § 3 und § 18 StVO[42], was insbesondere auf der Autobahn zu einer erheblichen Gefahr fĂŒr die nachfolgenden Kraftfahrzeuge werden kann. Mehrmals wurden Petitionen zur Aufhebung dieser GeschwindigkeitsbeschrĂ€nkung in Deutschland angeregt, zuletzt im Januar 2014:
âAuf deutschen Autobahnen ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben, so dass ein Motorrad mit AnhĂ€nger sich dort eigentlich kaum legal bewegen lĂ€sst. Eine Anhebung des generellen Tempolimits auf 80 km/h [âŠ] wĂŒrde diese unsinnigen Verkehrshindernisse auf deutschen Autobahnen endlich beseitigen. [âŠ] Hier in Deutschland entsteht das zusĂ€tzliche Risiko, von LKW-Fahrern bedrĂ€ngt zu werden, die jedesmal auf die Ăberholspur ausweichen mĂŒssen, wenn so ein Verkehrshindernis vor ihnen auftaucht.â
In der BegrĂŒndung der Ablehnung wird vom Petitionsausschuss auf die vom Bundestag eingeholte Stellungnahme der Motorradhersteller verwiesen, aus deren Sicht es fĂŒr die Aufhebung dieses Tempolimits keine Notwendigkeit gĂ€be und dass die von ihnen produzierten Fahrzeuge grundsĂ€tzlich nicht fĂŒr den Betrieb mit AnhĂ€nger geeignet seien.[44] Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) habe auf Anfrage des Bundesverkehrsministeriums keine Erkenntnisse zur Fahrdynamik von HĂ€ngergespannen, daneben gĂ€be es aus Sicht des IVM auch keinen Markt fĂŒr MotorradanhĂ€nger in Deutschland.[45][46]
Motorradgespanne mit AnhÀnger
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Die rechtlichen Bestimmungen fĂŒr Motorradgespanne mit AnhĂ€nger entsprechen in Deutschland im Wesentlichen denen fĂŒr MotorrĂ€der mit AnhĂ€nger. Durch das erhöhte Leergewicht kann ein Motorradgespann einen AnhĂ€nger mit gröĂerer Masse ziehen.
FĂŒr deutsche Gespannfahrer mit einer in der Mitte zwischen Motorrad und Seitenwagen angebrachten AnhĂ€ngerkupplung gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung des RegierungsprĂ€sidiums nach § 70 StVZO zu erlangen. Damit kann nach positiver Beurteilung durch eine FahrzeugprĂŒfstelle im Einzelfall eine Ausnahme von § 32 StVZO genehmigt und eine gröĂere AnhĂ€ngerbreite als ein Meter beim Motorradgespann eingetragen werden.[47]
Rechtliche Grundlagen in Ăsterreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Ăsterreich dĂŒrfen nach § 104 Kraftfahrgesetz (KFG) von KraftrĂ€dern nur leichte, zum Verkehr zugelassene AnhĂ€nger der Klasse O1 gezogen werden. Diese HĂ€nger dĂŒrfen nicht breiter sein als das Motorrad und sie mĂŒssen mit einer sicheren AnhĂ€ngerkupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Das doppelte Gesamtgewicht des AnhĂ€ngers darf, wie in Deutschland, das um 75 kg erhöhte Leergewicht des Motorrades nicht ĂŒberschreiten.[48]
Wenn die Breite des HĂ€ngers 80 cm nicht ĂŒbersteigt, muss er mit nur einer der sonst fĂŒr AnhĂ€nger vorgeschriebenen Leuchten ausgerĂŒstet sein. Der dreieckige RĂŒckstrahler muss von den LichtaustrittsflĂ€chen der Leuchten getrennt und so angebracht sein, dass eine Spitze des gleichseitigen Dreiecks nach oben gerichtet ist. Dieser RĂŒckstrahler muss mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein.
Beim Ziehen eines leichten AnhĂ€ngers darf die Geschwindigkeit von 100 km/h nicht ĂŒberschritten werden.[49]
Rechtliche Grundlagen in der Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Höchstgeschwindigkeit fĂŒr MotorrĂ€der mit AnhĂ€nger betrĂ€gt 80 km/h.[50] Eine eigene Autobahnvignette ist fĂŒr starre AnhĂ€nger (in der Regel EinradanhĂ€nger), AnhĂ€nger und Seitenwagen von MotorrĂ€dern nach der Richtlinie 15-01 Nationalstrassenabgabe nicht notwendig.[51]
Rechtliche Situation in anderen LĂ€ndern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Tempolimits in km/h fĂŒr MotorrĂ€der mit AnhĂ€nger in anderen LĂ€ndern auf LandstraĂen und in Klammern auf Autobahnen (Stand: November 2018):[52]
- 70 (70): Litauen
- 70 (80): Albanien, Polen, TĂŒrkei, Ungarn
- 70 (90): Spanien, Estland, Luxemburg, RumÀnien, Russland, Belarus
- 70 (96): GroĂbritannien: AnhĂ€nger sind nur fĂŒr MotorrĂ€der ĂŒber 125 cmÂł Hubraum zulĂ€ssig. Der AnhĂ€nger darf maximal einen Meter breit sein, die LĂ€nge (gemessen ab der Hinterachse des Motorrads) darf 2,50 Meter und das Gesamtgewicht darf weder 150 kg noch 2/3 des vollgetankten Fahrzeuggewichtes ĂŒberschreiten.[53]
- 70 (120): Portugal
- 80 (80): Bosnien-Herzegowina, DĂ€nemark, Finnland, Griechenland, Norwegen, Polen, Schweden, Tschechien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Malta, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Slowenien, Ukraine
- 80 (90): Niederlande
- 80 (100): Bulgarien, Irland, Serbien, Zypern
- 80 (130): Frankreich
- 88 bis 120: USA: Die Tempolimits entsprechen jenen fĂŒr PKWs mit AnhĂ€nger; die Regelung ist in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich.[54]
- 90 (90): Neuseeland, Slowakei
- 90 (120): Belgien
In Italien dĂŒrfen dort zugelassene MotorrĂ€der keine AnhĂ€nger ziehen.[55] Das wurde durch ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom 10. Februar 2009 bestĂ€tigt.[56] Nach dem Wiener Ăbereinkommen ĂŒber den StraĂenverkehr von 1968 haben EU-Staaten das Recht, AnhĂ€ngern hinter KraftrĂ€dern die Zulassung zu verweigern. Die Italienische Republik [âŠ] stellt jedoch klar [âŠ] dass in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen KraftrĂ€dern gestattet sei, im italienischen Hoheitsgebiet einen AnhĂ€nger mitzufĂŒhren, da sie sich im internationalen Verkehr im Sinne des genannten Ăbereinkommens befĂ€nden.[57]
Treffen und Szene
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auf dem gröĂten Seitenwagentreffen in Europa, dem EGT mit ĂŒber 1000 Teilnehmern, sind jedes Jahr MotorradanhĂ€nger in groĂer Zahl zu finden.[58] Dort findet ein reger Erfahrungsaustausch, besonders ĂŒber die Handhabung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die verschiedenen Zulassungsbehörden, statt.[59]
In Deutschland werden AnhĂ€nger oft hinter Honda Gold Wings gezogen. Im deutschen Goldwing-Forum schreiben die Fahrer ĂŒber ihre Erfahrungen.[60]
Die in USA und Europa vertriebenen Gespanne des russischen Herstellers URAL sind in Deutschland seit 2010 grundsĂ€tzlich mit einer Zulassung fĂŒr AnhĂ€ngerbetrieb versehen.
Die amerikanischen und kanadischen Motorradfahrer mit LastenanhÀngern und Faltwohnwagen tauschen ihre Erfahrungen in einem speziellen Trailerforum auf motocampers.com aus,[61] und das amerikanische Honda-ST-Forum hat eine eigene AnhÀngerabteilung mit vielen Erfahrungsberichten.[62]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bernd Huppertz: Zulassung von Fahrzeugen. 3. Auflage, Boorberg, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-415-04737-2.
- Hans Miedel, Gerhard Spitzer, Deiter Lauffs: Das TĂV-Buch PKW-AnhĂ€nger: Kauf, Bau, PrĂŒfung und Betrieb. 7., ĂŒberarbeitete Auflage, TĂV Media GmbH, TĂV Rheinland, Köln 2009, ISBN 978-3-8249-1222-3.
- Bob Woofter: Motorcycle Camping Made Easy. 2nd edition, Whitehorse Gear, 2010, ISBN 978-1-884313-83-7 (englisch).
- Dale Coyner: The Essential Guide to Motorcycle Travel. 2nd edition, Whitehorse Gear, 2014, ISBN 978-1-884313-42-4 (englisch).
- Douglas Keister: Teardrops and Tiny Trailers. Gibbs Smith Pub, 2008, ISBN 978-1-4236-0274-3 (englisch).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Text der StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Internationales HĂ€ngertreffen Website des Veranstalters. Abgerufen am 6. Mai 2015.
- Bilder vom Motorrad-HĂ€ngertreffen 2013, Webseite der Gespannfreunde. Abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- Motorrad-HĂ€nger. Webseite motorrad-hĂ€nger.de. Alles ĂŒber MotorradanhĂ€nger. Gesetze, Tipps, Hersteller, Bilder und Links. Abgerufen am 29. Dezember 2016.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Zum Streitgegenstand exemplarisch Bernd Huppertz: AnhĂ€nger hinter FahrrĂ€dern, Pedelecs und E-Bikes, DAR 2016, 111, Seiten 113 f.
- â Regelung entstammt Ăbergangsvorschriften und Bestandsschutz:
- § 50 FZV, § 72 Abs. 2 StVZO in der Fassung vor dem 1. MĂ€rz 2007 mit der Ăbergangsvorschrift zu § 18 Abs. 3 StVZO alte Fassung.
- so auch Ternig, Ewald: jurisPK-StraĂenverkehrsrecht, Kommentierung zu § 48ff. FZV, Randnummer 17.
- â In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Regelung zu AnhĂ€ngern (âEâ) hinter der Fahrerlaubnisklasse A vorhanden. Einzelne Autoren schlieĂen daraus, dass die âNichtregelungâ ein Verbot von AnhĂ€ngern hinter MotorrĂ€dern impliziert. Diese Auffassung teilt der Beckâsche Kurzkommentar zum StraĂenverkehrsrecht in der neuen Ausgabe:
- Peter Hentschel: StraĂenverkehrsrecht, 44. Auflage 2016, ISBN 978-3-406-69610-7, Seite 1127, Rz 36 zu § 6 FeV. Ăltere Ausgaben wie bspw. die 38. Auflage 2005 enthalten keinen diesbezĂŒglichen Hinweis.
- Bernd Huppertz: Fahrerlaubnisrecht. VDP Hilden 2015, ISBN 978-3-8011-0746-8.
- Bernd Huppertz: AnhĂ€nger hinter KraftrĂ€dern â ein Problem der neuen FeV?, NVZ 2013, Seiten 375ff.
- Bernd Huppertz: AnhÀnger hinter FahrrÀdern, Pedelecs und E-Bikes, DAR 2016, 111, Seiten 113 ff. (zu E-Bikes als KleinkraftrÀder)
- flvbw.de (Stand 6. April 2017)
- verkehrsknoten.de (Stand 6. April 2017)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Die Internationale Motorwagenausstellung zu Berlin 1899. In: Polytechnisches Journal. 314, 1899, S. 145â152.
- â Patent US559761A: Combined Bicycle and Vehicle. Angemeldet am 5. August 1895, veröffentlicht am 5. Mai 1896, Erfinder: Jean Trancle-Armand.â
- â Stefan Knittel: Motorrad-Lexikon. BLV Verlag, MĂŒnchen 1981, ISBN 3-405-12226-0, S. 31.
- â SonderanhĂ€nger 1 Webseite Fahrzeuge der Wehrmacht, abgerufen am 4. April 2015.
- â Campi-Geschichte. Webseite IWL Stadtroller Berlin. Presseberichte und Zeitungsausschnitte zu EinspuranhĂ€ngern seit 1956, abgerufen am 30. MĂ€rz 2015.
- â SL: Wie fĂ€hrt sich eigentlich soân Ding. In: Zeitschrift Das Motorrad. Nr. 11, 1955, S. 420â421. Vgl. Artikelscans aus Zeitschrift Motorrad NSU Quickly Forum, abgerufen am 6. Mai 2015.
- â G. Weihmann: NSU Quickly mit Baudisch-Camping-chen. In: Zeitschrift Das Motorrad. Nr. 22, 1956, S. 792â794.
- â Trailers ( vom 3. Mai 2015 im Internet Archive) . Website der Firma Watsonian-Squire, abgerufen am 6. April 2015.
- 1 2 Douglas Keister: Teardrops and Tiny Trailers. Gibbs Smith Pub, 2008, S. 9â13.
- â Stephan KĂ€ufer: In: Zeitschrift NĂŒrburger, Ausgabe Dezember 2011, S. 32/33. Zitat: GemÀà § 18 der StVO dĂŒrfen MotorrĂ€der mit AnhĂ€nger auf Autobahnen maximal 60 km/h fahren. Und genau deswegen gibt es so wenig davon. Artikel S. 32 sowie Artikel S. 33, abgerufen am 6. Mai 2015.
- â EinrĂ€driger MotorradanhĂ€nger mit Schnellwechselkupplung. In: Handwerk & Innovation. Pfiffige Produkte und Dienstleistungen. Flyer der Handwerkskammer Koblenz von 2010, S. 3 (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)
- â Maximal 1 m Breite. § 32 StVZO
- â § 42 StVZO (2): Werden einachsige AnhĂ€nger ohne ausreichende eigene Bremse mitgefĂŒhrt, so darf die AnhĂ€ngelast höchstens die HĂ€lfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen. § 42 StVZO
- â § 3 FZV (2) Nr. 2 f: Ausgenommen von den Vorschriften ĂŒber das Zulassungsverfahren sind einachsige AnhĂ€nger hinter KraftrĂ€dern, KleinkraftrĂ€dern und motorisierten KrankenfahrstĂŒhlen. § 3 FZV
- â § 4 FZV: Die von den Vorschriften ĂŒber das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge [âŠ] dĂŒrfen auf öffentlichen StraĂen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.
- â Schuring JM600 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im MĂ€rz 2022. Suche im Internet Archive) ( Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prĂŒfe den Link gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.). Webseite des Herstellers 'Schuring', abgerufen am 8. April 2015.
- â Mini-Airstream-WohnanhĂ€nger. In: Zeitschrift Tourenfahrer, November 2012, Rubrik Transport: Praxis/Service, S. 78. Ein Hauch von Route 66 ( vom 30. Mai 2015 im Internet Archive) Webseite der Zeitschrift Tourenfahrer, abgerufen am 6. April 2015.
- â Patent US7121575B2: Motorcycle trailer. Angemeldet am 1. Juli 2004, veröffentlicht am 17. Oktober 2006, Erfinder: Thomas E. Finch.â
- â DK: Edler Anhang â Schmidt-Trisis CBF 600 In: Zeitschrift Tourenfahrer, Juni 2009, Rubrik Mehrspur, S. 116.
- â Mini Mate Motorcycle Camper. Aufbau eines Zelt-Klapp-Wohnwagens. Youtube-Video, abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Stainless Steel Micro Airstream. Baublog (englisch) im Motocampers Forum, abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Vulcan Riders bewiesen Sitzfleisch. Webseite der Kreiszeitung Diepholz, abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Goldbrand expandable Custom Trailers. Webseite des Erbauers Tony Guldbrand, abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Build Journals, Baublogs im amerikanischen Teardrops and Tiny Travel Trailer Forum, abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Motorcycle Camper â What Does Towing a Motorcycle Camper Wie zieht sich ein Motorrad Faltwohnwagen, Youtube-Video, abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Camilla HĂ€rtewig: AnhĂ€nger macht das Motorrad reisefertig ( vom 2. April 2015 im Internet Archive). In: Rhein-Zeitung, Ausgabe Nr. 232, S. 8 (PDF; 605 kB). 7. Oktober 2009.
- â § 53 (1) StVZO: Bremsleuchten sind nur dann vorgeschrieben, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h ĂŒbersteigt.
- â § 53 (4) StVZO: Zwei rote dreieckige RĂŒckstrahler, mit einer SeitenlĂ€nge von mindestens 150 mm und der Spitze nach oben zeigend.
- â § 54 StVZO (5) Nr. 5 c: Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an einachsigen AnhĂ€ngern hinter KraftrĂ€dern.
- â § 51a (1) StVZO.
- â § 43 StVZO Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, (4) AnhĂ€ngekupplungen mĂŒssen selbsttĂ€tig wirken. Nicht selbsttĂ€tige AnhĂ€ngekupplungen sind jedoch zulĂ€ssig, 2. an KraftrĂ€dern und Personenkraftwagen.
- â § 22 a StVZO Bauartgenehmigung fĂŒr Fahrzeugteile.
- â § 13 FZV Mitteilungspflichten bei Ănderungen.
- â § 21 StVZO â Betriebserlaubnis fĂŒr Einzelfahrzeuge.
- â § 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
- â § 42 StVZO (2): Werden einachsige AnhĂ€nger ohne ausreichende eigene Bremse mitgefĂŒhrt, so darf die AnhĂ€ngelast höchstens die HĂ€lfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
- â § 3 FZV (2): Ausgenommen von den Vorschriften ĂŒber das Zulassungsverfahren sind [âŠ] einachsige AnhĂ€nger hinter KraftrĂ€dern, KleinkraftrĂ€dern und motorisierten KrankenfahrstĂŒhlen.
§ 4 FZV (1): Die von den Vorschriften ĂŒber das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge [âŠ] dĂŒrfen auf öffentlichen StraĂen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. - â § 10 FZV (8): AnhĂ€nger [âŠ] die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht fĂŒhren mĂŒssen, haben an der RĂŒckseite ein Kennzeichen zu fĂŒhren, das der Halter des Zugfahrzeugs fĂŒr eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
- â § 32 StVZO (1) Nr. 3: Bei Kraftfahrzeugen und AnhĂ€ngern [âŠ] darf die höchstzulĂ€ssige Breite ĂŒber alles [âŠ] folgende MaĂe nicht ĂŒberschreiten: bei AnhĂ€ngern hinter KraftrĂ€dern 1,0 m.
- â Ein AnhĂ€nger dĂŒrfte rein theoretisch bis zu 12 Meter lang und 4 Meter hoch sein. § 34 StVZO (2) und (3).
- â EingefĂŒhrt durch § 9 (1) b der Neufassung der StVO vom 13. November 1937. Zuvor gab es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auĂerhalb geschlossener Ortschaften.
- â § 3 (3) 2 b StVO und § 18 (5) Nr. 2 b. StVO.
- â Petitionen: Petition 48471. Webseite des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Petition 48417 / Pet 1-18-12-9213-002397. Abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â AbschlussbegrĂŒndung der Petition als PDF. Webseite des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. AbschlussbegrĂŒndung zur Petition 48417. Abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Thomas Bergmann: 60 km/h fĂŒr MotorrĂ€der mit AnhĂ€nger ( vom 2. April 2015 im Internet Archive). In: Kradblatt, Ausgabe Dezember 2014, S. 40, abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Florian Pillau: Es bleibt bei 60 km/h fĂŒr MotorrĂ€der mit AnhĂ€nger. In: Heise Autos, 11. November 2014, abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â § 70 StVZO: Ausnahmen (1) Ausnahmen können genehmigen: 1. die höheren Verwaltungsbehörden in bestimmten EinzelfĂ€llen oder allgemein fĂŒr bestimmte einzelne Antragsteller von den Vorschriften der §§ 32, 32 d, 34 und 36, auch in Verbindung mit § 63, ferner âŠ
- â § 104 KFG Ziehen von AnhĂ€ngern. Webseite jusline.at. Stand 1. Mai 2015. Abgerufen am 18. Mai 2015.
- â Kraftfahrgesetz-DurchfĂŒhrungsverordnung § 58 Absatz 2.g). Rechtsinformationssystem des Bundes. Abgerufen am 12. Oktober 2018.
- â Artikel 5 der Verkehrsregelnverordnung Der Bundesrat. Portal der Schweizer Regierung. Abgerufen am 25. Juni 2015
- â Richtlinie 15-01 Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette), Punkt 2.4 Eidgenössische Zollverwaltung EZV. PDF 320 kB. Abgerufen am 2. Juli 2018
- â Tempolimits in Europa ( vom 18. Juli 2013 im Internet Archive) . In: Auto- und Reiseclub Deutschland. (PDF; 136 kB). Abgerufen am 19. Mai 2015.
- â Towing with a motorbike Webseite der britischen Regierung GOV.UK. Abgerufen am 10. April 2015.
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- â ADAC â Recht â Motorrad â Italien Webseite des ADAC. Beiwagen und AnhĂ€nger. Abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Rechtssache C-110/05. Urteil des Gerichtshofes (GroĂe Kammer) vom 10. Februar 2009. Kommission der EuropĂ€ischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik., abgerufen am 10. April 2015.
- â Rechtssache C-110/05. Urteil des Gerichtshofes (GroĂe Kammer) vom 10. Februar 2009. Abschnitt 47., abgerufen am 14. November 2018.
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- â Euro Gespann Treffen, Webseite des Portals Motorrad-Gespanne. Abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â AnhĂ€nger-Ecke. In: Goldwing-Forum. Abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
- â Trailers AnhĂ€nger im amerikanischen Motocamper-Forum. Abgerufen am 20. MĂ€rz 2015.
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