Bonusregelung
Eine Bonusregelung bezeichnet ein Instrument einer Kartellbehörde zur BekÀmpfung von Kartellen.
Da Kartelle nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch sozialschĂ€dlich sind, haben es sich Kartellbehörden verstĂ€rkt zur Aufgabe gemacht, sogenannte Hardcore-Kartelle (z. B. Preiskartelle) zu bekĂ€mpfen. GrundsĂ€tzlich werden KartellrechtsverstöĂe mit hohen GeldbuĂen geahndet. Da kartellrechtswidrige Vereinbarungen zwischen Kartellanten verschwiegen abgeschlossen werden, ist es fĂŒr Kartellbehörden schwierig, an Beweismittel gegen Kartelle zu gelangen. Aus diesem Grund bieten viele Kartellbehörden Unternehmen, die aus einem Kartell aussteigen wollen, GeldbuĂenerlasse oder Reduzierungen ihrer GeldbuĂe, die sie ansonsten zu erwarten hĂ€tten.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Kronzeugenregelung (engl.: Leniency Policy) bei Kartellverfahren wurde erstmals weltweit vom US-Justizministerium 1978 eingefĂŒhrt. Damit sollte fĂŒr Unternehmen ein hoher Anreiz geschaffen werden, bestehende Kartelle aufzudecken, indem diese straffrei ausgingen (Amnesty Program vom 4. Oktober 1978). Diesem Amnesty Program war jedoch mangels Vorhersehbarkeit der Straffreiheit bzw. StrafimmunitĂ€t und der notwendigen Transparenz nur wenig Erfolg beschieden (etwa ein Antrag pro Jahr), bis es 1993 zu einer grundlegenden Ăberarbeitung des Programms kam. 1993 wurde die Corporate Leniency Policy und 1994 die Leniency Policy for Individuals eingefĂŒhrt, welche aufgrund der geĂ€nderten Rahmenbedingungen ein groĂer Erfolg wurden.[1][2] In weiterer Folge wurde ein Amnesty Plus Progam und zur StrafverschĂ€rfung ein Penalty Plus Program eingefĂŒhrt.[3] 1996 wurden die positiven Erfahrungen in den USA von der EuropĂ€ischen Kommission aufgegriffen und ĂŒber eine Mitteilung der Kommission ĂŒber den Erlass und die ErmĂ€Ăigung von GeldbuĂen in Kartellsachen[4] publiziert, die 2002[5] und 2006[6] ĂŒberarbeitet wurde.[7]
Kronzeugenregelung â Bonusregelung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Unternehmen, das in ein Kartell verwickelt ist oder war, stellt einen Antrag auf Kronzeugenbehandlung (= Bonusregelung) und ĂŒbergibt der Kartellbehörde Beweismaterial, wie z. B. Mitschriften von Treffen oder E-Mails mit zweckdienlichen Informationen, die an Konkurrenten geschickt wurden. NaturgemÀà belastet das Unternehmen damit nicht nur seine Konkurrenten, sondern auch sich selbst. Es verpflichtet sich, mit der Kartellbehörde zusammenzuarbeiten und alle Fragen der Kartellbehörde in Zusammenhang mit der vollstĂ€ndigen Aufdeckung des Kartells fristgemÀà zu beantworten.
Inzwischen setzen viele Kartellbehörden der Welt Bonusprogramme ein, um wirksam gegen Kartelle vorgehen zu können.
Wesentliche Elemente eines Bonusprogramms sind hierbei:
- hohe Sanktionen bei KartellrechtverstöĂen,
- Unternehmen mĂŒssen von hoher AufklĂ€rungsrate der Kartellrechtsbehörden ausgehen,
- Transparenz und Rechtssicherheit des Bonusprogramms.
Obwohl sich die European Competition Authorities (ECA) auf unverbindliche Leitlinien fĂŒr Bonusprogramme geeinigt haben, besteht weiterhin eine Vielzahl von diesen Programmen. Aufgrund der Vielzahl der Bonusprogramme kann es zwischen den Programmen der verschiedenen Behörden zu Problemen fĂŒhren, wenn ein Unternehmen aus einem europaweiten oder weltweiten Kartell aussteigen will, da es alle kumulierten Voraussetzungen der verschiedenen Kronzeugenregelungen beachten muss. Auch im Raum des European Competition Network (ECN) gibt es kein einheitliches Bonusprogramm.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bekanntmachung Nr. 9/2006, "ĂŒber den Erlass und die Reduktion von GeldbuĂen in Kartellsachen â Bonusregelung", Bonusregelung des Bundeskartellamtes, 7. MĂ€rz 2006 (PDF-Datei; 68 kB)
- Frequently Asked Questions (FAQs) on Leniency. Leitlinien der EuropÀischen Kommission zur Kronzeugenregelung. Link zum Download, 350.09 KB - PDF (englisch).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Scott D Hammond and Belinda A Barnett: Frequently asked questions about the antitrust divisionâs leniency program and model Leniency letters, 17. November 2009, zuletzt geĂ€ndert am 26. Januar 2017, zuletzt abgerufen am 5. November 2018.
- â FĂŒr einen Ăberblick und Links zu den Gesetzestexten siehe: Leniency Program, U.S.-Department of Justice.
- â Katharina Maria Kopf: Sanktionen und Kronzeugenregelungen im Kartellrecht â ein europĂ€isch-amerikanischer Vergleich, Zeitschrift fĂŒr Europarecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (ZfRV), April 2017, S. 53.
- â Mitteilung der Kommission ĂŒber den Erlass und die ErmĂ€Ăigung von GeldbuĂen in Kartellsachen, ABl C 1996/207, S. 4.
- â Mitteilung der Kommission ĂŒber den Erlass und die ErmĂ€Ăigung von GeldbuĂen in Kartellsachen, ABl C 2002/45, S. 3.
- â Mitteilung der Kommission ĂŒber den Erlass und die ErmĂ€Ăigung von GeldbuĂen in Kartellsachen, ABl 2006 C 298, S. 17
- â Zusammenfassung siehe auch: Isabella Hartung: Die neue Mitteilung der EuropĂ€ischen Kommission ĂŒber den Erlass und die ErmĂ€Ăigung von GeldbuĂen in Kartellsachen, Wirtschaftsrechtliche BlĂ€tter 21, S. 63 ff, Wien 2007.