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Abitur

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Fotomontage von Julius Wilhelm Hornung zum bestandenen Abitur am Uhland-Gymnasium TĂŒbingen (1906)

Das Abitur (von lateinisch abiturus, Partizip Futur von abire ‚weggehen‘: ‚derjenige, der weggehen wird‘),[1] umgangssprachlich oft zu „Abi“ verkĂŒrzt, bezeichnet den höchsten Schulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland und damit verbunden eine allgemeine Hochschulreife (Zeugnis der Reife, lat. Matura). Mit dem Abiturzeugnis wird die StudierfĂ€higkeit an einer Hochschule bescheinigt und damit die Bildungsvoraussetzung zur Bewerbung um einen Studienplatz an sĂ€mtlichen Hochschulen in Europa, unabhĂ€ngig von weiteren zusĂ€tzlichen Studienanforderungen.

Im Unterschied zur allgemeinen Hochschulreife, dem vollen Abitur, schrĂ€nkt ein fachgebundenes Abitur bzw. die fachgebundene Hochschulreife, ugs. oft zu „Fach-Abi“ verkĂŒrzt, die StudierfĂ€higkeit ein auf jene StudiengĂ€nge an UniversitĂ€ten, die im Abschlusszeugnis ausgewiesen sind.

Im Unterschied dazu beschrĂ€nkt das Zeugnis der Fachhochschulreife, das ugs. auch als „Fachabitur“ bezeichnet wird, die StudierfĂ€higkeit ein auf ein Studium an einer „Hochschule fĂŒr angewandte Wissenschaften“, einer Fachhochschule.

Die Abiturientia ist die Gesamtheit der Abiturienten der gleichen Jahrgangsstufe, den man auch Abiturjahrgang nennt.

Das Abitur entstand am Ende des 18. Jahrhunderts aus dem BedĂŒrfnis des sich herausbildenden modernen Staates, den Zugang zur UniversitĂ€t und zum höheren Staatsdienst nach einem funktionaleren Kriterium als Standeszugehörigkeit bzw. Besitz zu regeln. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde es zum Inbegriff bĂŒrgerlicher Bildungs- und Leistungsvorstellungen und hob seine Inhaber aus der Masse des Volkes hervor. Dies hat sich erst mit der Bildungsexpansion der letzten Jahrzehnte geĂ€ndert, die das Zeugnis der „allgemeinen Hochschulreife“, wie es heute offiziell heißt, zu einem MassenphĂ€nomen werden ließ.

Vom ersten Abiturreglement zur verbindlichen PrĂŒfung (1788–1834)

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Im 18. Jahrhundert bestimmten die UniversitĂ€ten noch allein ĂŒber die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen mit dem „Reglement fĂŒr die PrĂŒfung an den Gelehrten Schulen“ vom 23. Dezember 1788 die AbgangsprĂŒfung (Abiturreglement). Sie bestand aus einem schriftlichen und einem mĂŒndlichen Teil. Gefordert wurden gute Kenntnisse in den alten und neueren Sprachen, besonders der Muttersprache, sowie wissenschaftliche, vornehmlich historische Kenntnisse. Das Reglement beabsichtigte aber nicht, „die bĂŒrgerliche Freyheit in so fern zu beschrĂ€nken, daß es nicht ferner jedem Vater und Vormund frey stehen sollte, auch einen unreifen und unwissenden JĂŒngling zur UniversitĂ€t zu schicken“. Nur fĂŒr die Vergabe öffentlicher Stipendien und anderer VergĂŒnstigungen an der UniversitĂ€t sollte das Zeugnis der Reife zwingende Voraussetzung sein.[2]

Der Zugang zur UniversitÀt konnte zunÀchst nur am altsprachlichen Gymnasium erworben werden, das im Zuge der von Wilhelm von Humboldt initiierten neuhumanistischen Bildungsreform Gestalt annahm. Dort wurde vor allem Latein und Griechisch gelehrt, als weitere Fremdsprache Französisch, dazu Mathematik, Deutsch, Geschichte/Geographie und so weiter.

Am 25. Juni 1812 erschien ein neues Edikt zur ReifeprĂŒfung.[3] Seine inhaltlichen Anforderungen gingen weit ĂŒber das bisher Übliche hinaus. Jetzt wurden sechs schriftliche PrĂŒfungsarbeiten gefordert: drei AufsĂ€tze in deutscher, lateinischer und französischer Sprache, je eine Übersetzung aus dem und in das Griechische – das war die spezifisch neuhumanistische Neuerung – sowie eine mathematische Arbeit. Es blieb aber dabei, dass das Bestehen der PrĂŒfung zwar Voraussetzung fĂŒr den Zugang zu Stipendien, nicht jedoch fĂŒr die Aufnahme eines Studiums war. Allerdings musste die PrĂŒfung jetzt in jedem Falle abgelegt und bei der Immatrikulation an der UniversitĂ€t gegebenenfalls das Zeugnis der „UntĂŒchtigkeit“ vorgelegt werden.

Auch andere deutsche Staaten regelten nun den Zugang zur UniversitĂ€t durch PrĂŒfungsordnungen, so Hessen-Darmstadt 1807, Bayern 1809 („Absolutorium“), Baden 1823, Hannover und Sachsen 1829. Verbindlich wurden solche Regelungen aber erst 1834 durch den 1815 gegrĂŒndeten Deutschen Bund, der als „eine Art fĂŒrstlicher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zur Erhaltung des politischen und gesellschaftlichen status quo“ diente.[4]

Unter Vorsitz des österreichischen Staatskanzlers FĂŒrst Metternich hatte er schon 1819 die Karlsbader BeschlĂŒsse zur UnterdrĂŒckung liberaler und nationaler Bestrebungen hervorgebracht. Nach der Julirevolution von 1830, der ersten nationalen Massendemonstration auf dem Hambacher Fest im Mai 1832 und dem Frankfurter Wachensturm 1833 ergriff der Deutsche Bund erneut eine Vielzahl repressiver Maßnahmen. Am 12. Juni 1834 beschloss er auf der Wiener Ministerkonferenz die sog. Sechzig Artikel, von denen ein Teil im November des Jahres zu formellen Bundesgesetzen erhoben wurde. Zu ihnen gehörten auch Artikel, in denen die Überwachung der UniversitĂ€ten, des vermeintlichen Herdes revolutionĂ€rer Unruhen, vorgeschrieben wurde.

Das „Zeugnis der wissenschaftlichen Vorbereitung zum Studium“, das bei der Immatrikulation nun vorzulegen war, musste auch eine Beurteilung des „sittlichen Betragens“ enthalten. Bundesstaaten, die noch keine Abiturordnung besaßen, verpflichteten sich zur EinfĂŒhrung einer solchen. Die verbindliche EinfĂŒhrung des Abiturs im Deutschen Bund war also keineswegs bildungspolitisch motiviert, sondern entsprang „einem polizei- und obrigkeitsstaatlichen Kontrollinteresse“.[5]

Schon im Juni 1834 trat in Preußen ein entsprechendes Reglement in Kraft. Danach musste sich jeder SchĂŒler vor seinem Abgang zu einer inlĂ€ndischen oder auswĂ€rtigen UniversitĂ€t einer MaturitĂ€tsprĂŒfung unterwerfen. Diese konnte nur noch am Gymnasium abgelegt werden, und zwar nach mindestens zweijĂ€hrigem Besuch der Prima, und fand zu Ostern und im Herbst statt. Das bedeutete eine enorme „StĂ€rkung der sozialen Position des Gymnasiums als der einzigen Institution, die ĂŒber den Zugang zum Studium und damit zur Berufskarriere entschied“.[6] Die Zahl der schriftlichen PrĂŒfungsarbeiten blieb dieselbe wie 1812, jedoch mit einer Verschiebung des Schwerpunktes in den alten Sprachen. An die Stelle der Übersetzung ins Griechische trat jetzt eine ins Lateinische, in dem ohnehin schon ein fĂŒnfstĂŒndiger Aufsatz zu schreiben war. ZukĂŒnftige Theologen und Philologen mussten darĂŒber hinaus einen einfacheren hebrĂ€ischen Text aus dem Alten Testament ins Lateinische (!) ĂŒbersetzen.[7]

Ausdifferenzierung des höheren Schulwesens und des Abiturs (1859–1901)

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Schon in der ersten HĂ€lfte des 19. Jahrhunderts waren in vielen StĂ€dten höhere Schulen entstanden, die sich nicht am humanistischen Bildungsideal orientierten, sondern an „realen“ BildungsgĂŒtern wie neueren Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Diese Real- und höheren BĂŒrgerschulen durften aber nach der preußischen Unterrichts- und PrĂŒfungsordnung von 1859 nicht die allgemeine Hochschulreife verleihen. So stand dann das letzte Drittel des Jahrhunderts im Zeichen des Kampfes um die Berechtigungen des neusprachlichen Realgymnasiums, an dem auch Latein gelehrt wurde, und der Oberrealschule mit mathematisch-naturwissenschaftlichem Schwerpunkt. Er schlug sich in den PrĂŒfungsordnungen von 1882, 1892 und 1901 nieder.

Im Ergebnis erreichten die neuen Schulformen 1901 die Gleichberechtigung mit dem altsprachlichen Gymnasium. Ihre Absolventen mussten allerdings zunĂ€chst noch eine schriftliche PrĂŒfung mehr ablegen als die Gymnasiasten, von denen ein deutscher Aufsatz, eine mathematische Arbeit, eine Übersetzung ins Lateinische und eine Übersetzung aus dem Griechischen verlangt wurde. Diese Dreigliederung prĂ€gte die Struktur des höheren Schulwesens in Preußen und den ĂŒbrigen Staaten des Deutschen Reiches bis zur Oberstufenreform von 1972. Der Festlegung eines verbindlichen Rahmens dienten Abkommen ĂŒber die gegenseitige Anerkennung von Abitur- bzw. MaturitĂ€tszeugnissen, deren erstes 1874 geschlossen wurde.

Abitur nach Schultypen (bis 1972)

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Die preußischen PrĂŒfungsordnungen blieben ĂŒber das Ende der Monarchie hinaus gĂŒltig. Allerdings gab es im Ersten Weltkrieg fĂŒr Kandidaten, die Kriegsdienst leisteten, deutliche Erleichterungen (Notabitur). In der Weimarer Republik schufen dann die meisten deutschen Staaten neue AbiturprĂŒfungsordnungen. Nach der preußischen von 1926 gab es jetzt neben dem deutschen Aufsatz und der mathematischen Arbeit fĂŒr alle Schultypen zwei weitere schriftliche PrĂŒfungen. Am altsprachlichen Gymnasium wurden nur noch Übersetzungen ins Deutsche gefordert, womit das Lateinschreiben als Abituranforderung sein Ende fand. Als neues Element kam eine fĂŒr alle SchĂŒler verbindliche PrĂŒfung in den LeibesĂŒbungen hinzu. Die mĂŒndliche PrĂŒfung konnte sich auf alle UnterrichtsfĂ€cher erstrecken, wobei der SchĂŒler ein Fach wĂ€hlen und der PrĂŒfungsausschuss weitere FĂ€cher kurzfristig bestimmen durfte.

Die PrĂŒfungsordnung von 1926 ĂŒberdauerte (wie die Schulpflicht) nicht nur die Weimarer Republik, sondern auch das „ Dritte Reich“. Zwar wurde 1937/38 in ganz Deutschland die höhere Schule auf acht Jahre verkĂŒrzt, die Schultypenvielfalt auf eine Oberschule fĂŒr Jungen bzw. MĂ€dchen und das altsprachliche Gymnasium als Sonderform reduziert und Englisch als erste (und einzige neuere) Fremdsprache festgelegt, aber eine neue Abiturordnung brachte die nationalsozialistische Schulpolitik nicht hervor. AbiturprĂŒfungen fanden ohnehin immer weniger statt: Schon 1937 entfielen fĂŒr die beiden JahrgĂ€nge, die wegen der VerkĂŒrzung der Schulzeit gleichzeitig Abitur machten, sĂ€mtliche schriftliche PrĂŒfungen. Nach Kriegsbeginn erhielten dann alle SchĂŒler der Abschlussklassen, die wĂ€hrend des Schuljahres zum Heeresdienst einberufen wurden oder Kriegshilfsdienste leisteten, ohne jegliche PrĂŒfung den Reifevermerk (Notabitur). Auch fĂŒr die ĂŒbrigen fanden PrĂŒfungen allenfalls in vereinfachter Form statt, bis im Herbst 1944 der Unterricht in den Abschlussklassen völlig zum Erliegen kam.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Schulpolitik wieder föderal geregelt. Im grĂ¶ĂŸten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden mit der Schulreform zunĂ€chst sĂ€mtliche nationalsozialistischen Maßnahmen im höheren Schulwesen revidiert. Die preußische PrĂŒfungsordnung von 1926 konnte so mit geringfĂŒgigen Änderungen (z. B. die EinfĂŒhrung der sechsstufigen Notenskala gemĂ€ĂŸ dem DĂŒsseldorfer Abkommen von 1955) fortbestehen. 1960 wurde die Zahl der möglichen FĂ€cher fĂŒr die mĂŒndliche PrĂŒfung auf sechs begrenzt, unter denen die vier schriftlichen sowie ein vom SchĂŒler gewĂ€hltes Fach waren. 1963 rĂŒckte zudem Gemeinschaftskunde in den Kreis dieser FĂ€cher auf. Diese Neuerungen wurden auch in die PrĂŒfungsordnung von 1965 ĂŒbernommen, die vor allem formale PrĂ€zisierungen brachte. Neu war hier die bis heute gĂŒltige Bestimmung, dass die AbiturprĂŒfung nur einmal wiederholt werden darf.

Gymnasiale Oberstufe und Abitur seit 1972

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Eine einschneidende VerĂ€nderung brachte die Vereinbarung der bundesrepublikanischen Kultusminister zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe vom Juli 1972. An die Stelle der ĂŒberkommenen Schultypen mit Unterricht im Klassenverband trat jetzt in der Oberstufe ein Kurssystem, das den SchĂŒlern individuelle Wahlmöglichkeiten eröffnet, zugleich aber eine gemeinsame Grundbildung anstrebt. So sollen „vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine StudierfĂ€higkeit sowie wissenschaftspropĂ€deutische Bildung“ vermittelt werden.[8] Die konkrete Ausgestaltung der reformierten Oberstufe war aber schon bald umstritten und hat im Lauf der Jahrzehnte zahlreiche Änderungen erfahren, die wesentliche Elemente der Reform von 1972 zurĂŒckgenommen haben.

Nach der Reform von 1972 soll die allgemeine StudierfĂ€higkeit erreicht werden durch ein gemeinsames Anforderungsminimum von Grundanforderungen, zu denen „gehobene Anforderungen“ fakultativer und spezialisierter Art in zwei bis drei wissenschaftlichen FĂ€chern hinzukommen. Die Grundanforderungen verteilen sich auf einen Pflichtbereich, der drei Aufgabenfelder umfasst: das sprachlich-literarisch-kĂŒnstlerische, das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische und das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld, dazu Religionslehre und Sport. In ihnen soll ein „Mindestmaß allgemeinverbindlicher Orientierungen und Einsichten“ erreicht, an den gewĂ€hlten Schwerpunkten dagegen wissenschaftliches Arbeiten intensiv vorbereitet werden.

In den SchwerpunktfĂ€chern gibt es Leistungskurse, die im Umfang von fĂŒnf bis sechs Wochenstunden unterrichtet werden und fĂŒr die Gesamtqualifikation zumeist doppelt zĂ€hlen. Im Bereich der Grundanforderungen gibt es zumeist dreistĂŒndige Grundkurse, die wenigstens sieben bis acht FĂ€cher des Pflichtbereichs abdecken mĂŒssen. Somit haben die zukĂŒnftigen Abiturienten in der zweijĂ€hrigen Qualifikationsphase in zumindest neun bis zehn FĂ€chern schriftliche und mĂŒndliche Leistungen zu erbringen, die auf die Gesamtqualifikation angerechnet wurden.

Wege zum Abitur

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Allgemeinbildende Schulen

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Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe bereiten in Deutschland mit ihrer zwei- bis dreijĂ€hrigen Oberstufe auf das Abitur vor. Die Regelschulzeit bis zum Abitur betrĂ€gt 12 oder 13 Jahre, beim Abitur nach zwölf Jahren (G8) wird die PrĂŒfung am Ende der Jahrgangsstufe 12 abgelegt, bei G9 dagegen am Ende des 13. Jahrgangs. Dort, wo die Regelschulzeit auf zwölf Jahre verkĂŒrzt ist, gilt in vielen BundeslĂ€ndern die 10. Klasse am Gymnasium zugleich als erstes Jahr der gymnasialen Oberstufe. RealschĂŒler mĂŒssen bei diesem Modell die 10. Klasse zweimal besuchen, einmal auf der Realschule zur Erlangung des Erweiterten Sek I-Abschlusses und anschließend auf dem Gymnasium als erstes Jahr in der gymnasialen Oberstufe.

Berufliche Gymnasien und Berufskollegs

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Das allgemeine Abitur wird auch an Beruflichen Gymnasien bzw. Berufskollegs mit gymnasialer Oberstufe (Höhere Berufsfachschule) erworben.[9][10] Dies sind zum Beispiel das Wirtschaftsgymnasium (WG), Technische Gymnasium (TG), ErnĂ€hrungswissenschaftliche Gymnasium (EG), Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium (SGG), Agrarwissenschaftliche Gymnasium (AG) oder auch das Biotechnologische Gymnasium (BTG). In manchen LĂ€ndern werden sie auch Fachgymnasium genannt, weil ein berufliches Fach verbindlich ist. Die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule oder die Berufsoberschule (BOS) fĂŒhren ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife. Neben der allgemeinen Hochschulreife erwerben die Abiturienten zusĂ€tzlich eine berufliche Vertiefung.

Zweiter Bildungsweg

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Staatliche und private Schulen bieten LehrgĂ€nge des sogenannten zweiten Bildungsweges an, die ĂŒber sĂ€mtliche SchulabschlĂŒsse bis zum Abitur fĂŒhren.

In Baden-WĂŒrttemberg sowie in den meisten anderen BundeslĂ€ndern können Erwachsene mit einem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung an den Berufsoberschulen ihr Abitur machen.

Das Abitur kann fĂŒr Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder gleichgesetzten TĂ€tigkeiten und Zeiten auch an Abendgymnasien und Kollegschulen, in einigen Regionen auch an Volkshochschulen erworben werden.

In Nordrhein-Westfalen wird der Lehrgang abitur-online.nrw angeboten.[11] Hierbei besucht der SchĂŒler nur an zwei Abenden oder Vormittagen die Schule. In der ĂŒbrigen Zeit hat der SchĂŒler Zeit fĂŒr Beruf, Kindererziehung oder Musikunterricht. Es findet kein Unterricht ĂŒber das Internet statt, aber es mĂŒssen Hausaufgaben eingeschickt werden. Außerdem findet der SchĂŒler ĂŒber seine Lernplattform eine Bibliothek vor, mit der er sich von zu Hause aus eigenstĂ€ndig auf den Unterricht und das Abitur vorbereiten kann. ZusĂ€tzlich bieten die Lehrer fĂŒr diesen Kurs die Möglichkeit an, bei Fragen ĂŒber E-Mail zur VerfĂŒgung zu stehen.

Unter den Privatschulen sind die staatlich anerkannten Ersatzschulen von den staatlich nur zugelassenen ErgĂ€nzungsschulen zu unterscheiden. Die meisten Privatschulen, besonders die zahlreichen kirchlichen und die Waldorfschulen, sind staatlich anerkannt, sodass es möglich ist, die Hochschulreife regulĂ€r im Rahmen interner PrĂŒfungen zu erlangen, die allerdings von der Schulaufsicht des jeweiligen Landes wie an staatlichen Schulen kontrolliert werden.

Andere nur staatlich zugelassene private Schulen mit einem Oberstufenzweig bereiten – tagsĂŒber oder am Abend – auf das Abitur vor, das allerdings erst nach einer externen staatlichen PrĂŒfung (Abitur fĂŒr NichtschĂŒler, SchulfremdenreifeprĂŒfung oder auch SchulfremdenprĂŒfung) zuerkannt wird.

Weiterhin ist es möglich, sich nach selbst organisierter Vorbereitung fĂŒr eine NichtschĂŒlerprĂŒfung anzumelden, um das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife zu erwerben (siehe unten).

Waldorfschulen fĂŒhren in zwölf Schuljahren zu einem eigenen Abschluss, dem Waldorfschulabschluss, mit starkem Gewicht auf kĂŒnstlerischen FĂ€chern und sozialen Kompetenzen. Der Waldorfabschluss kann als gleichwertig mit einem staatlichen Hauptschul- oder Realschulabschluss anerkannt werden. Auf das Abitur bereiten die Waldorfschulen in einem zusĂ€tzlichen 13. Schuljahr vor, dieses wird dann dem staatlichen Abitur gleichgehend in acht FĂ€chern unter Aufsicht eines Gymnasiums abgelegt.

Eine Ausnahme bildet Hessen, wo die Sekundarstufe II der Waldorfschulen meist als gymnasiale Oberstufe anerkannt ist. Das Prozedere unterscheidet sich damit nicht von staatlichen Schulen. Auf die Fachhochschulreife wird in der 12. Klasse vorbereitet, wobei dann der kĂŒnstlerische Abschluss wegfĂ€llt. An einigen Waldorfschulen kann dies mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf verbunden werden. Dadurch kann man die Schule nach 14 Schuljahren mit Lehrberuf und Abitur verlassen.

FernlehrgÀnge

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Auch Fernschulen (zum Beispiel Institut fĂŒr Lernsysteme (ILS), Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) oder Hamburger Akademie fĂŒr Fernstudien (HAF)) bereiten in etwa 30 bis 42 Monaten – je nach Vorkenntnissen – auf die staatliche ExternenprĂŒfung zum Abitur vor. Dieser Weg wird vor allem von Erwachsenen genutzt, die parallel zu ihrem Berufsalltag ihr Abitur nachholen möchten.

Hochschulabschluss

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Mit einem Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom usw.) verbunden ist die allgemeine Hochschulreife, die Zugangsberechtigung fĂŒr sĂ€mtliche HochschulstudiengĂ€nge, wenn das Studium zuvor mit einem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife aufgenommen wurde. Rechtsgrundlage hierfĂŒr sind die Hochschulgesetze der LĂ€nder.

Mit Bestehen der VordiplomprĂŒfung bzw. dem Erlangen von 90 ECTS an einer Hochschule wird in einigen LĂ€ndern Inhabern des Zeugnisses der Fachhochschulreife die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt (vgl. Hessisches Hochschulgesetz § 63 Abs. 3 Satz 2). Je nach Land unterscheidet sich unter anderem die Zahl der mit ihr möglichen StudienfĂ€cher.

NichtschĂŒlerprĂŒfung

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Beim Abitur fĂŒr NichtschĂŒler (auch: Begabtenabitur, NichtschĂŒlerabitur, FremdenprĂŒfung oder außerschulisches Abitur) wird die allgemeine Hochschulreife durch eine PrĂŒfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben. Die PrĂŒfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter, die Zulassung zur PrĂŒfung durch das Kultusministerium des Landes, in dem die PrĂŒfung abgelegt werden soll. Die formalen Zulassungsvoraussetzungen gelten fĂŒr alle BundeslĂ€nder. Um zur PrĂŒfung zugelassen zu werden, muss der PrĂŒfling nachweisen, dass er sich genĂŒgend fĂŒr die AbiturprĂŒfung vorbereitet hat – behandelte Themen und herangezogene Literatur sind aufzufĂŒhren. Zudem muss das 18. Lebensjahr vollendet worden und keine Schule in dem Schuljahr, fĂŒr dessen AbiturprĂŒfung sich angemeldet wird, erfolgt sein.[12]

AbiturprĂŒfung

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Die AbiturprĂŒfung selbst macht nur ein Drittel der Gesamtqualifikation aus, muss jedoch unabhĂ€ngig von den Leistungen in der Qualifikationsphase auch als solche bestanden werden. Sie bestand zunĂ€chst nur noch aus drei schriftlichen PrĂŒfungen, und zwar in den beiden Leistungskursen und einem Grundkurs, sowie einer mĂŒndlichen PrĂŒfung in einem weiteren Grundkurs. Bei schriftlichen PrĂŒfungen können die Abiturienten in vielen FĂ€chern unter mehreren Aufgaben auswĂ€hlen. Weicht eine schriftliche PrĂŒfungsleistung erheblich von der Vornote im Fach ab, so wird (je nach Bundesland verpflichtend oder nur auf Antrag des SchĂŒlers) die Endnote durch Hinzuziehung des Ergebnisses einer weiteren mĂŒndliche PrĂŒfung ermittelt. Außerdem können SchĂŒler sich den FĂ€chern der schriftlichen PrĂŒfung freiwillig zusĂ€tzlich mĂŒndlich prĂŒfen lassen, um beispielsweise ihre Durchschnittsnote zu verbessern. Die mĂŒndlichen PrĂŒfungen finden nicht mehr wie frĂŒher vor dem gesamten Lehrerkollegium statt, sondern werden von PrĂŒfungskommissionen abgenommen, die in der Regel aus drei Fachlehrern bestehen.

Die Gesamtqualifikation des Abiturs wird seit der Oberstufenreform von 1972 nach einem Credit-System ermittelt. Danach gehen die schriftlichen und mĂŒndlichen Leistungen in der zweijĂ€hrigen Qualifikationsphase vor der AbiturprĂŒfung zu zwei Dritteln in die Gesamtnote ein. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, wobei die pro Kurs von 0 bis 15 Punkten gestaffelte Skala den herkömmlichen Noten „ungenĂŒgend“ bis „sehr gut“ entspricht. In der Qualifikationsphase sind maximal 600, in der AbiturprĂŒfung selbst 300 Punkte erreichbar. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird nach einer Tabelle in die abschließende Note umgerechnet, wobei ab 300 von 900 Punkten die Note „ausreichend“ vergeben wird, ab 660 Punkten die Note „gut“ und ab 823 Punkten die Bestnote „sehr gut“. Dabei muss in jedem dieser beiden Teile mindestens ein Drittel der möglichen Punktzahl erreicht werden.

Ein Kennzeichen der gymnasialen Oberstufe ist ein breites Angebot an FĂ€chern, die ursprĂŒnglich prinzipiell als gleichwertig galten. Um die Vergleichbarkeit der in den einzelnen BundeslĂ€ndern ausgestellten Abiturzeugnisse zu sichern, schlossen die Kultusminister 1975 eine „Vereinbarung ĂŒber die Anwendung einheitlicher PrĂŒfungsanforderungen in der AbiturprĂŒfung“. Als Grundlage fĂŒr die Konstruktion und Bewertung von PrĂŒfungsaufgaben wurden Einheitliche PrĂŒfungsanforderungen (EPA) erarbeitet, die heute fĂŒr 42 FĂ€cher vorliegen.[13]

Eine wichtige VerĂ€nderung brachte im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts die flĂ€chendeckende EinfĂŒhrung zentraler schriftlicher AbiturprĂŒfungen auf LĂ€nderebene (Zentralabitur). Bis 1990 herrschte in der Bundesrepublik ein dezentrales Abitur vor, bei dem die jeweiligen Fachlehrer im Rahmen der geltenden Richtlinien Aufgaben erstellten und die Schulaufsichtsbehörde sich mit der Genehmigung und Auswahl der von den Lehrern eingereichten VorschlĂ€ge begnĂŒgte. Nur in Bayern wurden schon seit der Mitte des 19. Jahrhunderts die PrĂŒfungsaufgaben zentral vom Ministerium gestellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieses Verfahren unter dem Einfluss der französischen Besatzungsmacht auch im Saarland und in Baden-WĂŒrttemberg eingefĂŒhrt.

Mit der deutschen Einheit traten 1990 vier BundeslĂ€nder hinzu, die das aus der ehemaligen DDR gewohnte Zentralabitur beibehielten. Nur Brandenburg, das sich stark an Nordrhein-Westfalen orientierte, ĂŒbernahm das im Westen vorherrschende dezentrale Abitur. Nach dem mĂ€ĂŸigen Abschneiden Deutschlands in den ersten PISA-Studien, das den Blick fĂŒr die Vergleichbarkeit schulischer AbschlĂŒsse schĂ€rfte, wurde aber in der Öffentlichkeit der Ruf nach einem bundesweiten Zentralabitur laut. Vor diesem Hintergrund fĂŒhrten in den Jahren 2005 bis 2008 weitere acht BundeslĂ€nder zentrale AbiturprĂŒfungen ein. Nur Rheinland-Pfalz hĂ€lt bis heute am dezentralen Abitur fest.

In welchen und wie vielen FĂ€chern eine mĂŒndliche PrĂŒfung abgelegt wird, ist unterschiedlich geregelt. Mindestens eine mĂŒndliche PrĂŒfung ist obligatorisch. Möglich ist fĂŒr das fĂŒnfte PrĂŒfungsfach bisweilen auch eine PrĂ€sentation (z. B. in Hessen). In einigen LĂ€ndern sind auch GruppenprĂŒfungen von bis zu drei SchĂŒlern möglich; die PrĂŒfungsdauer verdreifacht sich in diesem Fall. In manchen BundeslĂ€ndern kann eine Besondere Lernleistung, zum Beispiel die Teilnahme an einem Bundeswettbewerb oder eine Facharbeit das fĂŒnfte PrĂŒfungsfach ersetzen.

Abiturientenzahlen und -quoten

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Im Jahr 2024 erwarben 373.000 SchĂŒler deutschlandweit die Hochschul- oder Fachhochschulreife (1,7 Prozent weniger als 2023).[14]

Im Jahr 2012 beendeten 498.408 Schulabsolventen in Deutschland die Schule mit der Fachhochschul- oder allgemeinen Hochschulreife.[15]

2007 erwarben 432.500 (2006: 412.800) SchĂŒler in Deutschland die Hochschul- oder Fachhochschulreife (4,2 Prozent plus seit 2006).[16] Davon erreichten 302.200 SchĂŒler die allgemeine Hochschulreife (= 69,9 Prozent), und zwar meist (258.900) an allgemeinbildenden Schulen. In Sachsen, ThĂŒringen und Berlin war ein RĂŒckgang der Abiturientenzahl zu verzeichnen.

2004/2005 erwarben erst 244.000 AbgĂ€nger allgemeinbildender Schulen die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (allgemeine Hochschulreife 24,1 Prozent; Fachabitur 1,3 Prozent; Realschulabschluss 41,6 Prozent; Hauptschulabschluss 24,8 Prozent; ohne Abschluss 8,2 Prozent).[17] Dazu mĂŒssen die etwa 155.000 Absolventen der beruflichen Schulen mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife (89,3 Prozent) gerechnet werden.[18]

Der Anteil der SchĂŒler, die in Deutschland eine allgemeine Hochschulzulassung erlangten („Abiturientenquote“), betrug 2005/2006 43,1 Prozent und lag im internationalen Vergleich damit unter dem Durchschnitt. Große Unterschiede gibt es zwischen den deutschen LĂ€ndern, ebenso zwischen Stadt und Land. Den geringsten Wert erreicht Mecklenburg-Vorpommern mit 32,2 Prozent, den höchsten Nordrhein-Westfalen mit 53,4 Prozent. Lehrerverbandsvertreter kritisieren den Druck zur Erhöhung der Quote, der wegen internationaler Vergleiche auf Eltern und damit auf SchĂŒlern lastet.[19]

Im Jahr 2009 stand ThĂŒringen mit einer durchschnittlichen Abiturnote von 2,3 auf Platz 1, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern, Baden-WĂŒrttemberg, Brandenburg und Bayern.[20] ThĂŒringen stand 2009 auch im Einser-Abiturienten Ranking an erster Stelle. 1,99 Prozent erreichten dabei die Note 1,0. Es folgten Baden-WĂŒrttemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.[21]

Im Hinblick auf die Durchfallquote stand Sachsen-Anhalt 2009 mit 6 Prozent an der Spitze, dicht gefolgt von Berlin und Sachsen.[22]

In Deutschland korreliert der Schulabschluss des Kindes sehr stark mit dem seiner Eltern. Im Jahre 2010 hatten demnach 60 % der Gymnasiasten Eltern mit Abitur, aber nur 8 % Eltern mit Hauptschulabschluss.[23]

Im Jahr 2007 betrug der weibliche Anteil der Abiturienten 53,3 Prozent.[16]

Die AuslÀnder in Deutschland waren im Jahr 2013 mit einem Anteil der Hochschulreife mit 29,4 Prozent vertreten, die Deutschen mit 27,8 Prozent knapp darunter.

Die Abiturientenquote in Deutschland wird gemessen als Anteil der Hochschulzugangsberechtigten an den 18- bis 20-JÀhrigen, also den AbgÀngern aus den allgemeinen und beruflichen Schulen mit und ohne Abschluss.

Historisch ist ein langsames Anwachsen der Abiturientenzahl seit Anfang des 19. Jahrhunderts zu verzeichnen. FĂŒr 1820 wird ihre Zahl in Preußen mit 590 angegeben, fĂŒr 1829 mit 1409. Die Zahl der deutschen Studenten stieg von 1815 bis 1830 von etwa 5000 auf ĂŒber 16.000. Danach ging, auch durch das Abiturreglement, die Zahl wieder zurĂŒck, bevor sie in den 1850er Jahren erneut anstieg. Die Abiturientenzahl lag damit dauerhaft vor dem Jahr 1900 unter ein Prozent des Altersjahrgangs.[24] Um 1900 schwankte sie zwischen ein und zwei Prozent, auch weil einige MĂ€dchen dazukamen.[25] Ein Großteil der Gymnasiasten machte keinen Abiturabschluss. Die deutsche Studentenzahl verfĂŒnffachte sich zwischen 1860 und 1914 von 11.901 auf 60.235.[26]

Noch in den 1950er Jahren lag die Abiturientenquote in Deutschland bei unter 5 % eines Altersjahrgangs.[27] In der Bundesrepublik Deutschland lag die Abiturientenquote 1960 bei 6,1 % des Altersjahrgangs, danach wurde im Zuge der Bildungsexpansion der Besuch von Gymnasien stark gefördert und die Abiturientenzahlen stiegen an. Noch Anfang der 1980er Jahre lag die Abiturientenquote in Westdeutschland aber bei unter 22 % des Altersjahrgangs.[28] In der Deutschen Demokratischen Republik durften bis 1990 maximal 10 Prozent eines Jahrgangs das Abitur auf der Erweiterten Oberschule (EOS) machen, weitere 5 Prozent durften eine Berufsausbildung mit Abitur absolvieren.[29] Im Jahre 2014 erreichten bereits 41 % der gleichaltrigen Bevölkerung in Deutschland das Abitur und unter BerĂŒcksichtigung der Fachhochschulreife erlangten sogar mehr als 50 % des Altersjahrgangs eine Studienberechtigung.[30] Dementsprechend ging die Zahl der jungen Menschen, die nach Abschluss der Sekundarstufe I eine berufliche Ausbildung anstreben, zurĂŒck.[31] Die Zahl der jĂ€hrlichen neuen AusbildungsvertrĂ€ge sank von 2008 (616.300) bis 2021 (473.000) um 143.000.

Unterschiede im Abitur in den BundeslÀndern

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Notendurchschnitt je Bundesland im Abiturjahrgang 2019/2020

Da die Bildung in Deutschland im Kompetenzbereich der BundeslĂ€nder liegt, gibt es hier von Land zu Land Unterschiede im Abitur. FĂŒr alle verbindlich sind nur die von der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbarten „Einheitlichen PrĂŒfungsanforderungen in der AbiturprĂŒfung“ (EPA), die bundesweit gelten,[32] oder die Bildungsstandards.

Aus den unterschiedlichen Regelungen resultieren unterschiedliche Notendurchschnitte der AbiturprĂŒfungen in den LĂ€ndern. So wiesen im Jahr 2005 die LĂ€nder ThĂŒringen (2,30) und Baden-WĂŒrttemberg (2,33) einen wesentlich besseren Notendurchschnitt auf als die LĂ€nder Berlin (2,71) oder Nordrhein-Westfalen (2,67). Der niedrigste Notendurchschnitt ergibt sich mit 2,72 in Niedersachsen (Stand 2005).[33] Dabei zeigt sich in fast allen LĂ€ndern ein Trend zur Noteninflation: So verbesserte sich der Notendurchschnitt in zehn Jahren (2005 auf 2015) beispielsweise in ThĂŒringen, das bereits den höchsten Notendurchschnitt hatte, von 2,30 auf 2,16, in Berlin von 2,71 auf 2,39, in Nordrhein-Westfalen von 2,67 auf 2,47 und im „strengeren“ Niedersachsen von 2,72 auf 2,59. Lediglich in Baden-WĂŒrttemberg sank der Notendurchschnitt in dieser Zeit von 2,33 auf 2,44.[34]

Relativiert werden diese Unterschiede dadurch, dass der Anteil der SchĂŒler an den einzelnen Schularten zwischen den LĂ€ndern stark variiert. WĂ€hrend in Mecklenburg-Vorpommern ca. 40 Prozent der SchĂŒler die Hochschulreife erlangen, sind es in Nordrhein-Westfalen ĂŒber 53 Prozent.[19]

Anteil der mit „nicht bestanden“ bewerteten AbiturprĂŒfungen je Bundesland im Jahrgang 2019/2020

Zudem gewichten die BundeslĂ€nder die einzelnen Noten bei der Berechnung der Durchschnittsnote unterschiedlich. In einem von der taz veröffentlichten Fallbeispiel erhĂ€lt ein SchĂŒler – bei identischen Noten in allen Klausuren und PrĂŒfungen – in Hamburg die Abitur-Durchschnittsnote 1,9, in ThĂŒringen die Durchschnittsnote 2,3 und in Sachsen-Anhalt erhĂ€lt er kein Abitur.[35]

EuropÀisches Abitur

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Das EuropÀische Abitur (auch EuropÀisches Baccalauréat) ist eine von allen EU-LÀndern anerkannte allgemeine Hochschulreife, die an Absolventen der EuropÀischen Schulen vergeben wird. In Deutschland entspricht sie dem Abitur.

In Belgien heißt das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts auch Abitur. Es wird auch Abiturdiplom genannt und unterschieden in allgemeines, technisches oder berufliches Abitur.

In Österreich und der Deutschschweiz sowie in einer Vielzahl anderer LĂ€nder spricht man nicht von Abitur, sondern gebraucht weiterhin den Ă€lteren, zuvor auch in den Gebieten der heutigen Bundesrepublik Deutschland gebrauchten Begriff der Matura (von lat. examina matura ‚ReifeprĂŒfungen‘; zu lat. maturitas ‚Reife‘). In Teilen der Deutschschweiz wird auch die Kurzform Matur verwendet. Eine assimilierte Form wird im Italienischen benutzt: maturitĂ .

In französisch- und spanischsprachigen LÀndern entsprechen Abwandlungen des mittellateinischen Wortes Bakkalaureus dem Abitur im Sinne des Nachweises der StudierfÀhigkeit: baccalauréat (Französisch), bachillerato (Spanisch). WÀhrend in Frankreich das baccalauréat als akademischer Grad angesehen wird, ist das Abitur in Deutschland lediglich der Abschluss einer höheren Schulausbildung als ein Weg zur allgemeinen Hochschulreife.

Die Bezeichnung weiterer LĂ€nder fĂŒr das Abitur findet man bei Reifezeugnis.

Abitur-BrÀuche

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Ein an Wikipedia angelehntes Abi-Thema

Mit der 68er-Bewegung wurden alte BrĂ€uche obsolet. Nach einer Zeit der Ablehnung jeglicher Feier entwickelten sich ab den 1980er Jahren neue Formen, die regional unterschiedlich stark ausgeprĂ€gt sind. Als Hintergrund wird der Bedeutungsverlust des Abiturs durch die hohe Zahl der Abiturienten angenommen.[36] Oft erfolgt aber noch die Übergabe der Zeugnisse im Rahmen einer festlichen Abiturfeier. Immer hĂ€ufiger nehmen die Abiturienten an einer gemeinsamen Abireise teil, Ă€hnlich dem amerikanischen Spring Break. Nach außen hin zeigen die Abiturienten vor allem anhand selbst gestalteter Kleidung oder Autoaufkleber, dass sie ihr Abitur bestanden haben.

Abiturienten veranstalten oft einen Abistreich, in Norddeutschland als Nulltagefeier bekannt, bei dem sie die Schule fĂŒr einen Schultag „erobern“ dĂŒrfen und in Absprache mit dem Lehrerkollegium Lehrer-SchĂŒler-Spiele oder sonstige Unterhaltung fĂŒr die anderen SchĂŒler durchfĂŒhren. Seit den achtziger Jahren entwickeln viele SchĂŒler der Abitur-Jahrgangsstufen sogenannte „Abi-Logos“, die oftmals auf selbst kreierten Slogans mit Abiturbezug basieren. Die Dokumentation dieser BrĂ€uche kann zudem – neben einer RĂŒckbetrachtung der gewöhnlichen Schulzeit – Teil der Abiturzeitung sein. An einigen Schulen „verewigen“ sich die SchĂŒler mit der Gestaltung einer Wand.

Vorfinanzierungspartys

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Um Abiball und andere mit dem Abschluss verbundene Veranstaltungen oder die Abizeitung finanzieren zu können, werden teilweise Partys veranstaltet. Diese werden zum Teil Vorfinanzierungspartys oder Stufenpartys genannt. Aber auch der einfache Kuchenverkauf in den Pausen oder wÀhrend schulischer Veranstaltungen macht sich bezahlt.

Aus Anlass des Abiturs werden auch AbibÀlle veranstaltet. In der Regel organisieren die Abiturienten den Ball und laden ihre Eltern und Lehrer ein.

Abifahrt oder Abireise

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Nach den AbiturprĂŒfungen fahren die Abiturienten teilweise gemeinsam in den Urlaub. Ziel ist oft eine gĂŒnstige Partymetropole. Aufgrund des lukrativen Marktes gibt es spezialisierte Reiseagenturen, die mit zahlreichen Zusatzleistungen und niedrigen Preisen werben.[37]

SonderreifeprĂŒfung (DDR)

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Die SonderreifeprĂŒfung war in der Deutschen Demokratischen Republik eine ZulassungsprĂŒfung zum Hochschulstudium fĂŒr WerktĂ€tige, die sich berufsbegleitend weiterbildeten, also weder eine Erweiterte Oberschule noch die Abiturklassen der Berufsschule besuchten. Voraussetzung war der Abschluss der 10. Klasse auf der Polytechnischen Oberschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung.[38] Zur Vorbereitung auf die PrĂŒfung konnten die Kandidaten LehrgĂ€nge an der Volkshochschule[39] oder einen Vorbereitungskurs bzw. Vorsemester an der jeweiligen Hochschule besuchen.[40] Diese waren zum Teil fachbezogen auf das angestrebte Studium ausgerichtet.[38]

Als Notabitur, NotreifeprĂŒfung oder Kriegsabitur wurde ein Abitur nach Ablegung einer erleichterten ReifeprĂŒfung gegenĂŒber den normal ĂŒblichen Bedingungen bzw. Voraussetzungen bezeichnet. Das Notabitur gab es wĂ€hrend des Ersten und Zweiten Weltkriegs im Deutschen Reich.

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Einzelnachweise

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  1. ↑ Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache 22. Auflage. De Gruyter, Berlin 1989, Lemma Abitur: ReifeprĂŒfung, Abgangsexamen, ‚PrĂŒfung fĂŒr den, der (von der Schule) abgehen will‘.
  2. ↑ Vgl. Rainer Bölling, Kleine Geschichte des Abiturs, Paderborn 2010, S. 27
  3. ↑ Text bei Johann Ferdinand Neigebaur (Hrsg.), Sammlung der auf den Oeffentlichen Unterricht in den Königl. Preußischen Staaten sich beziehenden Gesetze und Verordnungen, Hamm 1826, S. 289–302
  4. ↑ Reinhard RĂŒrup, Deutschland im 19. Jahrhundert 1815–1871, Göttingen 1984, S. 128
  5. ↑ AndrĂ€ Wolter, Das Abitur. Eine bildungssoziologische Untersuchung zur Entstehung und Funktion der ReifeprĂŒfung, Oldenburg 1987, S. 280
  6. ↑ Karl-Ernst Jeismann, Das preußische Gymnasium in Staat und Gesellschaft, Bd. 2: Höhere Bildung zwischen Reform und Reaktion 1817–1859, Stuttgart 1996, S. 215
  7. ↑ Vgl. Bölling, Kleine Geschichte des Abiturs, S. 34
  8. ↑ Kultusministerkonferenz (KMK), Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 in der Fassung vom 16.03.2023), S. 6
  9. ↑ „Böckler-Kolleg informiert“, Maler Zeitung/Medienhaus Bauer, 19. November 2015
  10. ↑ „Es gibt nur das Abitur, kein ‚Vollabitur‘“; in: Marler Zeitung/Medienhaus Bauer, 20. November 2015
  11. ↑ Abitur-Online. In: QUA-Lis NRW. Abgerufen am 16. April 2021.
  12. ↑ Abitur per ExternenprĂŒfung machen. In: abitur.com. Studiengemeinschaft Darmstadt Werner Kamprath GmbH, abgerufen am 1. November 2025.
  13. ↑ https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2007/2007_05_10-Liste-EPA.pdf
  14. ↑ Bildung: Zahl der Abiturienten sinkt zum dritten Mal in Folge. In: Der Spiegel. 26. Februar 2025, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 26. Februar 2025]).
  15. ↑ Der Aufstieg der Hochschulreife (Memento vom 14. Juni 2013 im Internet Archive) Abgerufen am 14. Juni 2013.
  16. 1 2 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Pressemitteilung vom 20. MÀrz 2008; Ausnahmewert wegen Abitur in zwei JahrgÀngen in Sachsen-Anhalt (Memento vom 25. Mai 2007 im Internet Archive)
  17. ↑ Statistisches Bundesamt, Wiesbaden (Memento vom 3. August 2004 im Internet Archive)
  18. ↑ Statistisches Bundesamt, Wiesbaden (Memento vom 3. August 2004 im Internet Archive)
  19. 1 2 „Wir erziehen eine unmĂŒndige Generation.“ Interview mit Josef Kraus, faz.net vom 12. Mai 2012, abgerufen am 12. Mai 2012.
  20. ↑ Durchschnittliche Abiturnoten im Vergleich der BundeslĂ€nder im Jahr 2009. Abgerufen am 22. April 2015.
  21. ↑ Anteil der Abiturienten mit einem Notendurchschnitt von 1,0 nach BundeslĂ€ndern im Jahr 2009. Abgerufen am 22. April 2015.
  22. ↑ Durchfallquote beim Abitur nach BundeslĂ€ndern im Jahr 2009. Abgerufen am 22. April 2015.
  23. ↑ Statistisches Bundesamt, Wiesbaden (Memento vom 14. November 2011 im Internet Archive)
  24. ↑ Franzjörg Baumgart: Zwischen Reform und Reaktion. Preußische Schulpolitik 1805–1859. Darmstadt 1990, S. 106.
  25. ↑ Herwig Blankertz: Die Geschichte der PĂ€dagogik. Wetzlar 1992, S. 197.
  26. ↑ Konrad H. Jarausch: Deutsche Studenten 1800–1970. Frankfurt am Main 1984, S. 24 ff u. 72 ff.
  27. ↑ Neue Jugend – neue Ausbildung. (Memento vom 21. November 2011 im Internet Archive) (PDF; 116 kB), aufgerufen am 13. Mai 2011.
  28. ↑ wohlstandsbilanz-deutschland.de, aufgerufen am 13. Mai 2011.
  29. ↑ Abitur in der DDR: Gleiche Bildung fĂŒr alle? MDR Zeitreise, 12. November 2019.
  30. ↑ Bildungsbericht 2016, S. 296. DIPF, abgerufen am 26. Februar 2018.
  31. ↑ Fact-sheet Duale Ausbildung. Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz, abgerufen am 7. August 2022.
  32. ↑ Vgl. www.kmk.org.
  33. ↑ Abiturnotenschnitt aller LĂ€nder im Vergleich (Memento vom 4. MĂ€rz 2011 im Internet Archive) (PDF; 31 kB)
  34. ↑ Durchschnittsnoten beim Abitur im LĂ€ndervergleich – Abruf am 30. Mai 2017
  35. ↑ Abiturnoten: Koordination klappt nur beim Geschwafel. (Memento vom 23. Juli 2013 im Internet Archive) auf: taz.de, 19. Juli 2013.
  36. ↑ Werner Mezger: Die BrĂ€uche der Abiturienten. Vom Kartengruß zum Supergag. Ein Beitrag zur SchĂŒlervolkskunde. (Kulturgeschichtliche Skizzen; 2). UVK, Konstanz 1993, ISBN 3-87940-438-0. Vgl. auch https://www.deutschlandfunk.de/die-braeuche-der-abiturienten.680.de.html?dram:article_id=32784
  37. ↑ Christoph Scheuermann: Jugend: "Wir feiern nicht, wir eskalieren". In: Spiegel Online. 13. Juli 2009, abgerufen am 18. Juni 2025.
  38. 1 2 GĂŒnter Förster: Die juristische Hochschule des Ministeriums fĂŒr Staatssicherheit. Die Sozialstruktur ihrer Promovenden. Lit Verlag, MĂŒnster 2001, S. 182.
  39. ↑ Matthias Judt: Das Bildungssystem der DDR ab 1959. BeschlĂŒsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse. Ch. Links, Berlin 1997, S. 244.
  40. ↑ Norbert Rogalski: Das Fernstudium. In: Gerhard Lehmann u. a.: Deutsche Hochschule fĂŒr Körperkultur Leipzig, 1950–1990. Meyer & Meyer Verlag, Aachen 2007, S. 179–192, hier S. 180.