Zum Inhalt springen

Hof (Ortsname)

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie
(Weitergeleitet von -hofen)

Hof ist ein Ortsname (Toponym). Er ist die Grundform vieler Haus- und Siedlungsnamen. Er ist insbesondere als Endung -hof/e/n, -höf/e/n, -hov/e/n, -höv/e/n im Deutschen sehr hÀufig.

Das wohl urgermanische Wort Hof hat in seiner Geschichte einige grundlegende Bedeutungswandlungen vollzogen:[1]

  • UrsprĂŒnglich entsprach es allgemein dem lateinischen area „Freiraum“.
  • Althochdeutsch hof, niederdeutsch hof, hoff wird dann „Grasland, Nutzland“, vergleichbar dem griechischen ÎșÎ·Ï€ÎżÏ‚, lateinisch campus, nĂ€hert sich dann aber dem lateinischen hortus „(eingezĂ€unter) Garten“, und steht parallel zu garde „geschĂŒtzt“/„Garten“ wie auch die Einfriedung: So findet es sich in bĂąmhof „Baumgarten“ synonym zu bongart, plantenhof „Pflanzenhof“. Erhalten ist diese Bedeutung etwa im Kirchhof und dem Friedhof.
  • Im Hochdeutsch findet sich hof dann schon als „eingefriedeter Wirtschaftsplatz an einem Haus“, also eine „abgegrenzte Umgebung“ wie in Mondhof (Korona) oder dem Warzenhof (Areola) der Brustwarze. Das Wortfeld schließt dabei auch schon den (von GebĂ€uden eingeschlossenen) „Innenhof“ ein. Dabei sind Hof und Garten „streng geschiedene Begriffe“,[1] wĂ€hrend der Rechtsbegriff Haus und Hof die Verbindung eines Hauses mit dem dazugehörigen Wirtschaftsbereich anzeigt.
  • Daher geht Hof auf „jedes GrundstĂŒck, in dem dieser Wirtschaftsplatz einen bedeutenden Umfang einnimmt, dadurch zugleich auf die Bedeutung der Haushaltung hinweisend“,[1] ĂŒber, die Hofstelle. und erhĂ€lt den Kontext des Wirtschaftens an sich, wie er im Haushofmeister steckt.
  • Daneben ergibt die mittelalterliche Sinnform den „Sitz einer Person“, wie beim Hof des Königs, Hofhaltung. Daraus entwickelt sich in der Folge als „Besitz einer Person“ die Bezeichnung fĂŒr ein landwirtschaftliches Anwesen (Gut, Landgut) im Allgemeinen, als „Bauerngut“ oder in herrschaftlichem Besitz als „Gutshof“, in einer Nebenlinie aber auch „Sitz“, „Residenz“, beispielsweise beim Gerichtshof, wie auch „die eine Person umgebenden Menschen“ (Hofstaat), abstrahiert in der Redewendung den Hof machen.
  • Über den Hof als Keimzelle der Siedlungsbildung, sowohl aus frĂŒher Wurzel wie auch ĂŒber den Fronhof und andere Wirtschaftsanlagen erfasst der Begriff eine Siedlungsform, das „Gehöft“ in Streusiedlung oder in Ansammlung (Weiler) – hierin wurzeln wohl die meisten heutigen Ortsnamen.
  • Zuletzt geht das Wort aber auf das GebĂ€ude selbst ĂŒber, die Hofstatt, und benennt den „Bauernhof“. Bei zahlreichen Hausformen der bĂ€uerlichen Architektur, etwa dem Vierkantern, dem Vierseithof, dem Dreiseithof, oder dem Streck- und Hakenhof des Straßendorfs, wie auch dem offeneren Haufenhof decken sich die Bedeutungsebenen von „Innenhof“, „Gehöft“ und „Haus“ noch, beim Einhof oder Paarhof aber nicht mehr.
  • Dabei verliert es auch seinen landwirtschaftlichen Bezug und bezeichnet Objekte auch im stĂ€dtischen Bereich WirtschaftsgebĂ€ude, wie im Pfarrhof, Bahnhof, und wirtschaftliche FreiflĂ€chen (Hof der Kaserne)

Hof steht ursprĂŒnglich mit kurzem Vokal, der sich im mittel- und sĂŒddeutschen Raum in der Schreibung Hoff bis ins 18. Jahrhundert erhĂ€lt, und zeigt im altertĂŒmlichen Hofe („am Hofe des Königs“) einen Rest des alten substantivischen Stammschlusses (Apokope).

Hof als Liegenschaft in der frĂŒhesten Bedeutung gehört den Ă€ltesten Sprachschichten deutscher Namengebung an und könnte durchaus ĂŒber die frĂ€nkische Landnahme ab dem 5. Jahrhundert n. Chr. hinausgehen. Es ist wie -haus und -heim der prototypische Bildungsbestandteil fĂŒr WohnstĂ€ttennamen.

“
marchionis in loco Niuuanhova dicto, id est cum eadem curte et in proximo confinio adiacentes triginta regales hobas cum terris cultis et incultis pratis pascuis silvis aedificiis aquis aquarumve decursibus venationibus zidalweidun piscationibus molendinis mobilibus viis en inviis exitibus et reditibus quesitis et inquirendis omnibusque iure legaliterque ad easdem hobas pertinentibus 
”

„
 in dem Ort, der Niuvanhouva [Neuhofen] genannt wird, daß heißt mit eben diesem Hofe und dreißig in seiner unmittelbaren Umgebung liegenden Königshufen mit bebautem und unbebautem Land, mit Wiesen, Weiden, WĂ€ldern, GebĂ€uden, mit Quellen und WasserlĂ€ufen, mit Jagden, Bienenweiden, FischwĂ€ssern, MĂŒhlen, mit beweglichem und unbeweglichem Gut, mit Wegen und unwegsamen Land, mit AusgĂ€ngen und EingĂ€ngen, mit erzielten und noch zu erzielenden ErtrĂ€gen und mit allem, was nach Recht und Gesetz zu diesen Hufen gehört 
“

– OstarrĂźchi-Urkunde, 996, ĂŒbers. W. Kleindel[2][3]

Der Text dieser Urkunde gibt einen Überblick, was zum Konzept eines Hofes an der Wende von FrĂŒh- und Hochmittelalter gehört. Hufe ist ein rechtlicher Ausdruck ĂŒber eine GrĂ¶ĂŸe eines Anwesens. Erstaunlich ist das bairische Wort zidalweidun fĂŒr „Bienenweide“ (Zeidlerei) im lateinischen Text.

Namensvarianten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Hof, Hofe, Hofen, Hofs, Hoof
  • Hoff – mitteldeutsch, im SĂŒden steht fĂŒr kurzes «o» heute meist nur ein «f», wĂ€hrend der lange Vokal zu «ö» diphthongiert
  • -goven, -hov. -hove, -hoven, -inghoven, -koven
  • Höf, Höfe, Höfen und -höv, -höve, -höven, auch Hoef und dessen Varianten, etwa niederl. De Hoef

Drei Begriffe sind weitgehend gleichbedeutend zum Grundwort und nur im rechtlichen Sinne prÀzisiert:

Diminutive:

Typische Komposita:

Mit der – in diesem Kontext meist vermutlich Ă€lteren – Silbe fĂŒr FamilienverbĂ€nde und WohnstĂ€tten -ing verbindet sich -hof zum -inghoven (Sauerland), -ikon (aus -ighof, deutschsprachige Schweiz). Fraglich ist jedoch die Etymologie der umgekehrten Hofing/Höfingen, die aber selten sind.

In der Ableitung des herrschaftlichen Hofstaats liegt die Wurzel der Wiener Hofburg und der Adresse Am Hof zugrunde.

Als GebĂ€ude oder GebĂ€udekomplexe, deren wesentliches Merkmal der Hof ist, können nach diesem benannt sein, wie die Wiener Gemeindebauten (z. B. der Karl-Marx-Hof), der Frankfurter Hof, die FĂŒnf Höfe in MĂŒnchen oder die Hackeschen Höfe in Berlin als enge Mietskasernen.

Als grundlegender Hausnamen ist es dann auch in Personennamen hÀufig:[4]

Nicht fĂŒr Hof steht das niederdeutsche Hövel/Höbel/Heuvel, das ĂŒber Hubel/HĂŒbel/Hibl und Heugel/Heigl zu „HĂŒgel“ gehört, typisches Beispiel: Hövelhof, das sonst sinnlos wĂ€re (sĂŒddeutsch ist keine Verwechslung möglich, hier steht BĂŒhl oder Pichl fĂŒr ‚HĂŒgel‘, und Höfel fĂŒr Hof)

In anderen Sprachen entspricht:

  • FĂŒr den Siedlungsbegriff: Villa (lat., vergl. Weiler)
  • FĂŒr den rechtlichen Hofbegriff: Court (französisch, englisch) Cort- (italienisch, spanisch, portugiesisch)

Der Name ist im gesamten germanischen Sprachgebiet verbreitet.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. 1 2 3 Eintrag HOF, m. area, villa, aula. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854–1960 (dwb.uni-trier.de)
  2. ↑ Ostarrüchi – Urkunde (Otto III. im Jahre 996), Originaltext Latein, auf ELibraryAustria)
  3. ↑ Walter Kleindel Urkund dessen
. Dokumente zur Geschichte Österreichs 996 bis 1955. Österreichischer Bundesverlag, Wien, 1984, ISBN 3-215-04447-1, S. 16 (plato.kfunigraz.ac.at (Memento vom 18. Juni 2004 im Internet Archive), Institut fĂŒr europĂ€ische und vergleichende Rechtsgeschichte, Uni Graz.
  4. ↑ Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde (= dtv-Band. Band 2490). 1. Auflage. dtv, MĂŒnchen 1998, ISBN 3-423-03266-9, BĂ€uerl. Rechts- und BesitzverhĂ€ltnisse, S. 111.