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Hofreite

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Eine Hofreite, Hofraite oder Hofstatt (lateinisch area, in BĂŒndner Urkunden lateinisch solamen)[1] ist je nach örtlich ĂŒblicher Siedlungsform

Das Wort stammt von mittelhochdeutsch reide fĂŒr Umkreis.[1] Es steht zu Hof, Anwesen, Haus, HeimstĂ€tte‘ und wohl zu -reit/reut ‚Rodung‘, bezeichnet also den durch Rodung fĂŒr den Hof geschaffenen unmittelbareren Bau- und Wirtschaftsraum als Name der Urbarmachung.

In Hessen wird umgangssprachlich unter einer Hofreite speziell ein landwirtschaftliches Anwesen innerhalb eines Orts in geschlossener Bauweise (Dreiseithof) verstanden.

Das Wort ist in Siedlungsnamen in allen Varianten, die -reit/reut bildet, verbreitet, etwa Hofreith, Hofreuth. Entsprechend finden sich auch hÀufigere Herkunftsnamen wie Hofreiter oder HofstÀtter.

  • Als Hofstattrechte wurden Rechte, die statt mit dem Haus mit der Hofstatt verbunden waren, bezeichnet.[1]
  • Unter Hofstelle versteht man im rechtlichen Sinne einen Bauernhof.

Einzelnachweise

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  1. 1 2 3 4 Karl Heinz Burmeister: Hofstatt (Hofstattrecht). In: Historisches Lexikon des FĂŒrstentums Liechtenstein. 31.12.2011
  2. ↑ Deutsches Rechtswörterbuch: ErlĂ€uterung mit zahlreichen historischen Fundstellen (Memento des Originals vom 13. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.