Hofreite
Eine Hofreite, Hofraite oder Hofstatt (lateinisch area, in BĂŒndner Urkunden lateinisch solamen)[1] ist je nach örtlich ĂŒblicher Siedlungsform
- der von den GebÀuden eines Gehöfts umschlossene Hofraum,
- der um den Hof liegende Raum,
- die Hofstelle mit Bauernhaus, NebengebÀuden,[2] umfriedetem Garten und Misthaufen.[1]
Das Wort stammt von mittelhochdeutsch reide fĂŒr Umkreis.[1] Es steht zu Hof, Anwesen, Haus, HeimstĂ€tteâ und wohl zu -reit/reut âRodungâ, bezeichnet also den durch Rodung fĂŒr den Hof geschaffenen unmittelbareren Bau- und Wirtschaftsraum als Name der Urbarmachung.
In Hessen wird umgangssprachlich unter einer Hofreite speziell ein landwirtschaftliches Anwesen innerhalb eines Orts in geschlossener Bauweise (Dreiseithof) verstanden.
Das Wort ist in Siedlungsnamen in allen Varianten, die -reit/reut bildet, verbreitet, etwa Hofreith, Hofreuth. Entsprechend finden sich auch hÀufigere Herkunftsnamen wie Hofreiter oder HofstÀtter.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Als Hofstattrechte wurden Rechte, die statt mit dem Haus mit der Hofstatt verbunden waren, bezeichnet.[1]
- Unter Hofstelle versteht man im rechtlichen Sinne einen Bauernhof.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 3 4 Karl Heinz Burmeister: Hofstatt (Hofstattrecht). In: Historisches Lexikon des FĂŒrstentums Liechtenstein. 31.12.2011
- â Deutsches Rechtswörterbuch: ErlĂ€uterung mit zahlreichen historischen Fundstellen ( des vom 13. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.