Wahlbrief
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Wahlbrief (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Wahlbrief | die Wahlbriefe |
| Genitiv | des Wahlbriefes des Wahlbriefs |
der Wahlbriefe |
| Dativ | dem Wahlbrief dem Wahlbriefe |
den Wahlbriefen |
| Akkusativ | den Wahlbrief | die Wahlbriefe |
Worttrennung:
- Wahl·brief, Plural: Wahl·brie·fe
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Brief an das Wahlamt, der bei einer Briefwahl den/die ausgefüllten Stimmzettel enthält sowie den Wahlschein mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass die Stimmabgabe persönlich oder durch eine namentlich anzuführende Hilfsperson erfolgte
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Wahl und Brief
Oberbegriffe:
- [1] Brief
Beispiele:
- [1] „Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen müssen, weil dann die Auszählung der Stimmen beginnt.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Brief an das Wahlamt, der bei einer Briefwahl den ausgefüllten Stimmzettel und weitere Angaben enthält
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wahlbrief“
- [1] Duden online „Wahlbrief“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wahlbrief“
Quellen:
- ↑ Briefwahl-Unterlagen beantragen & ausfüllen. In: Welt Online. 5. Juni 2013, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 12. September 2013).