Woiwodschaftstag

Als Woiwodschaftstag (polnisch Sejmik wojewódzki) werden die regionalen Parlamente der Woiwodschaften in Polen bezeichnet.
Sie setzen sich aus Abgeordneten zusammen, die jeweils in den 16 polnischen Woiwodschaften für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Die Anzahl der Abgeordneten der Woiwodschaftstage variiert in Abhängigkeit von der Bevölkerungsstärke der einzelnen Woiwodschaften zwischen 30 und 51 Abgeordneten.
Die Abgeordneten wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, die beide nicht Teil des Exekutivausschusses der Woiwodschaft (zarząd województwa) sein dürfen. Der Vorsitzende ist dafür verantwortlich, die Geschäfte des Woiwodschaftstags zu regeln und Debatten zu führen.
Der Woiwodschaftstag kann Satzungen, welche die Woiwodschaft betreffen, verabschieden, sofern diese nicht in den Aufgabenbereich des zentral von Warschau aus bestimmten Woiwoden fallen. Dies können etwa der Haushalt der Woiwodschaft, Entwicklungsstrategien und Regeln zur Verwaltung des Woiwodschaftsbesitzes sein. Des Weiteren kann der Woiwodschaftstag den Woiwodschaftsmarschall (marszałek województwa) wählen, der dem ebenfalls gewählten Exekutivausschuss vorsitzt.
Das für die Woiwodschaftstage verwendete polnische Work Sejmik selbst ist eine Diminutivform des Wortes Sejm, welches der historische, polnische Reichstag war und heute neben dem Senat eine der Kammern der polnischen Nationalversammlung darstellt.