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Trivialpatent

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Trivialpatent ist eine Bezeichnung fĂŒr ein Patent, das fĂŒr eine Erfindung erteilt wurde, die nach Ansicht desjenigen, der diesen Begriff verwendet, nur eine geringe Erfindungshöhe aufweist und daher eine PatentfĂ€higkeit eigentlich nicht gegeben sei.

Rechtlicher Bezug

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Auszug aus dem Deutschen Patentgesetz:

§ 1 – Voraussetzung einer Erfindung
(1) Patente werden fĂŒr Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen TĂ€tigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
§ 4 – Erfindung auf Grund erfinderischer TĂ€tigkeit
Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen TĂ€tigkeit beruhend, wenn sie sich fĂŒr den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. [
]

Wortgleich finden sich diese Formulierungen auch im EuropĂ€ischen PatentĂŒbereinkommen (Art. 52 und 56 EPÜ). Auch nach dem Patentrecht anderer LĂ€nder (z. B. USA, Japan) soll durch Ă€hnliche Formulierungen sichergestellt sein, dass triviale Weiterentwicklungen nicht patentiert werden. FĂŒr die Beurteilung, ob eine erfinderische TĂ€tigkeit vorliegt, werden aber in jedem Land andere MaßstĂ€be angelegt.

Beispiele fĂŒr als Trivialpatente angesehene Patente

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Einzelnachweise

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  1. ↑ Apple wurde 'Slide to Unlock'-Patent zugesprochen