SanitÀtsoffizier

Ein SanitĂ€tsoffizier ist ein Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker, der als Offizier im SanitĂ€tswesen der StreitkrĂ€fte dient. Abgesehen vom Apotheker wird er auch als MilitĂ€rarzt, frĂŒher auch Feldarzt, bezeichnet.
Begriffsbestimmung
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Von den approbierten SanitĂ€tsoffizieren zu unterscheiden ist der âOffizier im SanitĂ€tsdienstâ. Ihnen obliegen beispielsweise die Unterhaltung und Schutz von Einrichtungen, GebĂ€uden und Fahrzeugen des SanitĂ€tsdienstes, Logistik und Personalverwaltung. Diese Aufgaben werden allerdings im SanitĂ€tswesen der StreitkrĂ€fte oft auch durch approbierte Offiziere wahrgenommen.
Uniform und Status
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]SanitĂ€tsoffiziere tragen meist die regulĂ€re Uniform eines Kombattanten und sind wie andere Offiziere hĂ€ufig Vorgesetzte anderer Soldaten und dazu in die Rangordnung der StreitkrĂ€fte vollstĂ€ndig integriert. In einigen StreitkrĂ€ften, wie zum Beispiel der Bundeswehr, unterscheiden sich aber die Dienstgradbezeichnungen der approbierten Ărzte und Apotheker von denen anderer Offiziere. In einigen StreitkrĂ€ften werden die âregulĂ€renâ Dienstgrade oft um einen Zusatz, wie z. B. (MC) fĂŒr medical corps (englisch fĂŒr âMedizinisches Korpsâ), ergĂ€nzt. Obwohl SanitĂ€tsoffiziere also in dieser Hinsicht âregulĂ€reâ Soldaten sind, gelten SanitĂ€tsoffiziere, wenn sie in einer der Einrichtungen des SanitĂ€tsdienstes Ă€rztlich oder als Apotheker tĂ€tig sind, als Nichtkombattanten. Sie sind dann durch besondere Schutzzeichen gekennzeichnet, stehen unter dem besonderen Schutz der Genfer Konventionen und sind nur zum Selbstschutz, bzw. dem Schutz ihrer Patienten und SanitĂ€tseinrichtungen bewaffnet.
Bundeswehr
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]SanitĂ€tsoffizier der Bundeswehr ist, wer einen Dienstgrad trĂ€gt, der gemÀà Anordnung des BundesprĂ€sidenten ĂŒber die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten und Zentraler Dienstvorschrift 14/5 Hauptleuten, Stabsoffizieren und Generalen vorbehalten ist[1][2] und gemÀà Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der Zentralen Dienstvorschrift 20/7 einer der Laufbahnen fĂŒr Offiziere des SanitĂ€tsdienstes angehört.[3][4][5][A 1]
GemÀà Zentraler Dienstvorschrift 14/5 und Soldatenlaufbahnverordnung fĂŒhren SanitĂ€tsoffiziere besondere, in der Anordnung des BundesprĂ€sidenten ĂŒber die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten definierte Dienstgrade.[2] GemÀà ZDv 14/5 lassen sich diese Dienstgrade in die Dienstgradgruppen Generale, Stabsoffiziere und Hauptleute gliedern.[2] Diese Dienstgrade werden auch als âSanitĂ€tsoffiziersdienstgradeâ oder âSanitĂ€tsdienstgradeâ bezeichnet. Im Einzelnen sind dies die in der folgenden Tabelle aufgezĂ€hlten Dienstgrade.
Genannt werden zunĂ€chst jeweils die Dienstgrade fĂŒr Heeres[A 2]- und LuftwaffenuniformtrĂ€ger[A 2], erst zuletzt ggf. die Dienstgradbezeichnungen der MarineuniformtrĂ€ger[A 2]. ZunĂ€chst werden jeweils die Dienstgradbezeichnungen fĂŒr Humanmediziner (entsprechen auch immer denen fĂŒr ZahnĂ€rzte), dann die fĂŒr Apotheker zuletzt ggf. die fĂŒr VeterinĂ€re aufgefĂŒhrt. Sind die Dienstgradbezeichnungen in allen UniformtrĂ€gerbereichen identisch, wird auf eine erneute AufzĂ€hlung fĂŒr MarineuniformtrĂ€ger verzichtet.
| Dienstgradgruppe[2] | Dienstgrade[1][2] |
|---|---|
| I Generale |
|
| II Stabsoffiziere | |
| III Hauptleute | |
H nur HeeresuniformtrĂ€ger[A 2] H&L nur Heeres[A 2]- oder LuftwaffenuniformtrĂ€ger[A 2] M nur MarineuniformtrĂ€ger[A 2] â In den Dienstgrad Generalapotheker werden zurzeit bis auf Weiteres keine Soldaten mehr ernannt, weil der Haushalt keine Neubeförderungen mehr vorsieht. Hinweis: Wenn ein Dienstgrad weder mit einem hoch gestellten âHâ, noch mit âH&Lâ noch mit âMâ indiziert ist, dann findet sich der Dienstgrad in allen UniformtrĂ€gerbereichen. Alle oben aufgezĂ€hlten Dienstgrade fĂŒhren SanitĂ€tsoffiziere exklusiv. Bezeichnung â-arztâ fĂŒr Human- inklusive Zahnmediziner, â-apothekerâ fĂŒr Apotheker, â-veterinĂ€râ fĂŒr TierĂ€rzte. | |
Befehlsbefugnis und Dienststellungen
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SanitĂ€tsoffiziere sind anderen Offizieren hinsichtlich ihrer Vorgesetztenfunktion gleichgestellt und können unabhĂ€ngig von ihrem Dienstgrad auf Grundlage des § 4 (âVorgesetztenverhĂ€ltnis auf Grund des Dienstgradesâ) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere ohne und mit Portepee sowie der Leutnante Befehle erteilen.[6][7]
SanitĂ€tsoffiziere werden ĂŒberwiegend in Einrichtungen und VerbĂ€nden des SanitĂ€tsdienstes der Bundeswehr eingesetzt. SanitĂ€tsoffiziere werden vor allem in der medizinischen Behandlung von Patienten eingesetzt. Dazu dienen sie in den BundeswehrkrankenhĂ€usern, FachsanitĂ€tszentren, oder teils auch direkt in der Truppe als Truppenarzt, Schiffsarzt oder Fliegerarzt als Ărzte. Apotheker sind in den Bundeswehrapotheken oder in einem Versorgungs- und Instandsetzungszentrum SanitĂ€tsmaterial fĂŒr den Nachschub des SanitĂ€tsmaterials und (Krankenhaus-)Hygiene zustĂ€ndig. VeterinĂ€re sind mit der Behandlung und Fragen der Tierhaltung und Tierzucht beschĂ€ftigt und dienen in dieser Funktion hĂ€ufig in der Diensthundeklinik oder im Tragtierzentrum oder dort, wo Versuchstiere gehalten werden und sind fĂŒr Fachfragen der LebensmittelĂŒberwachung zustĂ€ndig. Neben der kurativen TĂ€tigkeit sind SanitĂ€tsoffiziere in den Instituten des SanitĂ€tsdienstes und weiteren Dienststellen aber auch in der wehrmedizinischen Forschung und Analytik eingesetzt. Von besonderem Interesse sind Untersuchungen zu Seuchen und spezifischen Krankheitsbildern in den EinsatzlĂ€ndern, den Auswirkungen von ABC- und konventionellen Waffen, der Toxikologie und in diesem Zusammenhang stehenden UntersuchungsgegenstĂ€nden der Pharmakologie. In der Lebensmittel- und ArzneimittelĂŒberwachung, im Tier- und Umwelt- und Gesundheitsschutz, sowie der Tierseuchenkontrolle erfĂŒllen vor allem VeterinĂ€re und Apotheker auch öffentlich-rechtliche Aufgaben im Bereich der Bundeswehr. Beratend unterstĂŒtzen leitende SanitĂ€tsoffiziere im Heer als Divisions- oder Brigadearzt die Kommandeure in medizinischen Fachfragen. Höherrangige SanitĂ€tsoffiziere werden in den genannten Einrichtungen oder in Stabsabteilungen anderer Ămter, Kommandobehörden und im Ministerium als Referats-, Abteilungs- und Laborleiter, Ober- und Chefarzt eingesetzt. SanitĂ€tsoffiziere werden wie Truppenoffiziere auch in eher âklassischenâ Kommandeursfunktionen als EinheitsfĂŒhrer eingesetzt, wenn sie als Kompaniechef einer SanitĂ€tskompanie oder Kommandeur eines Lazarett- oder SanitĂ€tsregiments oder eines Versorgungs- und Instandsetzungszentrums dienen. In diesen Dienststellungen stehen insbesondere Fragen der Logistik, Eigensicherung und TruppenfĂŒhrung im Vordergrund. SanitĂ€tsoffiziere der Bundeswehr dĂŒrfen gemÀà Erlass vom 16. Dezember 1960 auch in NebentĂ€tigkeit privat praktizieren, insofern dies die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben nicht gefĂ€hrdet.[8] Insgesamt dienen in der Bundeswehr (Stand Dezember 2007) 3150 SanitĂ€tsoffiziere, davon 2400 als Ărzte, 430 als ZahnĂ€rzte, 240 als Apotheker und 80 als VeterinĂ€re.[9]
Aufgrund der geschilderten und Ă€hnlicher Dienststellungen können die allermeisten SanitĂ€tsoffiziere in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezĂ€hlten FĂ€llen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen. In ihrem Fachgebiet sind SanitĂ€tsoffiziere fast immer auch Fachvorgesetzte anderer Soldaten.[6][10] SanitĂ€tsoffiziere sind als EinheitsfĂŒhrer Disziplinarvorgesetzte der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemÀà Wehrdisziplinarordnung.[11]
Ernennung und Besoldung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]MaĂgebliche gesetzliche Grundlagen fĂŒr die Ernennung zum SanitĂ€tsoffizier trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergĂ€nzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum SanitĂ€tsoffizier können Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen fĂŒr SanitĂ€tsoffiziere und die Approbation als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker. FĂŒr Apotheker ist zusĂ€tzlich die Qualifikation zum staatlich geprĂŒften Lebensmittelchemiker nötig. Der Dienstgrad Stabsarzt, Stabsapotheker bzw. StabsveterinĂ€r kann frĂŒhestens drei Jahre nach Eintritt in eine der Offizierslaufbahnen des SanitĂ€tsdienstes erreicht werden.[A 3] SanitĂ€tsoffizieranwĂ€rter beenden in der Regel im Dienstgrad Leutnant (zur See)[A 4] ihr Studium an einer zivilen UniversitĂ€t und werden mit der Approbation zum SanitĂ€tsoffizier befördert.[A 5] Eine Einstellung mit dem Dienstgrad Stabsarzt, Stabsapotheker oder StabsveterinĂ€r oder einem der höheren Dienstgrade ist mit einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation ebenfalls möglich.[A 6][3][4][5][A 1]
SanitĂ€tsoffiziere werden abhĂ€ngig von Dienstgrad und Dienststellung nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 13 bis B 9 besoldet.[12] SanitĂ€tsoffiziere erhalten einen Sold, der in etwa der Besoldung fĂŒr die anderen (ranggleichen) Offiziere entspricht. AuffĂ€llig ist jedoch, dass an die drei rangniedrigsten SanitĂ€tsoffizierdienstgrade (bis Oberfeldarzt und entsprechende Dienstgrade) meist ein höherer Sold als fĂŒr andere ranggleiche Offiziersdienstgrade geknĂŒpft ist.[12]
Ausbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ausbildung zum SanitĂ€tsoffizier erfolgt im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung als SanitĂ€tsoffizieranwĂ€rter.[3] ZunĂ€chst absolvieren OffizieranwĂ€rter der meisten Laufbahnen die Grundausbildung und weitere Ausbildungsabschnitte, teils in Form von LehrgĂ€ngen, an verschiedenen Ausbildungseinrichtungen. Im Vordergrund steht fĂŒr SanitĂ€tsoffiziere im Weiteren aber die akademische Ausbildung, die an einer zivilen UniversitĂ€t erfolgt. Mit Studienabschluss endet die Ausbildung zum SanitĂ€tsoffizier.[3] Meist bereits vor dem Studium (teils auch im Anschluss) werden OffizierslehrgĂ€nge an einer der Offizierschulen besucht, um die Funktion als militĂ€rischer Vorgesetzter ausfĂŒllen zu können. Vor Ernennung zum Leutnant ist an einer Offizierschule eine OffizierprĂŒfung zu bestehen.[3] WĂ€hrend ihres Studiums haben SanitĂ€tsoffiziere meist nur in Truppenpraktika, Famulaturen oder in praktischen Studienabschnitten Kontakt zur âregulĂ€renâ Truppe. Nach der Approbation schlieĂt sich daher hĂ€ufig auch eine (militĂ€rische) Aufbauausbildung (postuniversitĂ€ren modularen Ausbildung (PumA), bestehend u. a. aus einer Einsatz-, FĂŒhrungs- und Sprachausbildung) an, um die jungen SanitĂ€tsoffiziere in die Truppe âwieder einzugliedernâ.
In ihrer Verwendung als Offiziere schlieĂen sich regelmĂ€Ăig weitere LehrgĂ€nge an, die Offiziere mit dem Grundwissen versorgen, das sie brauchen, um eine neue Dienststellung einer höheren Hierarchieebene auszufĂŒllen oder sich Ă€ndernden technischen, sozialen, einsatzspezifischen, medizinischen usw. Rahmenbedingungen anzupassen. FĂŒr Ărzte steht zunĂ€chst eine Ausbildung in Notfallmedizin im Vordergrund. FĂŒr SanitĂ€tsoffiziere wird die Weiterbildung zum Facharzt, Fachtierarzt, Fachzahnarzt oder Fachapotheker ermöglicht. Der Stabsoffizierlehrgang an der FĂŒhrungsakademie der Bundeswehr ist fĂŒr die Beförderung zum Stabsoffizier nicht nötig. Besonders leistungsfĂ€hige SanitĂ€tsoffiziere absolvieren dort aber dennoch diesen Lehrgang und/oder den General- /Admiralstabslehrgang, der eine spĂ€tere Verwendung in den Spitzenpositionen der SanitĂ€tstruppe wahrscheinlicher werden lĂ€sst.
Dienstgradabzeichen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Dienstgradabzeichen fĂŒr SanitĂ€tsoffiziere entsprechen im Wesentlichen denen fĂŒr Offiziere. Zur Unterscheidung der SanitĂ€tsoffiziere dienen Laufbahnabzeichen in Form eines (abgewandelten) Ăskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen fĂŒr Ărzte in doppelter Windung, bei ZahnĂ€rzten in einfacher Windung um den Stab. Bei VeterinĂ€ren und Apothekern windet sich die Schlange in doppelter Windung um einen (gedachten bzw. nicht dargestellten Stab); bei Apothekern ist darunter zusĂ€tzlich eine Apothekerschale abgebildet. Bereits SanitĂ€tsoffizieranwĂ€rter tragen eines dieser Laufbahnabzeichen entsprechend ihrem Studienfach.[13][14]
VorgÀnger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bereits im 16. Jahrhundert gab es in Landsknecht-Regimentern FeldĂ€rzte bzw. das Amt Oberster Feldarzt, wobei der Oberste Feldarzt die Dienstaufsicht ĂŒber die Feldschere im Regiment innehatte.[15][16] Der Krimkrieg fĂŒhrte zur Einrichtung von SanitĂ€tsdiensten in allen europĂ€ischen Armeen.[17]
StreitkrÀfte des Deutschen Reiches
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]| SanitĂ€tsdienstgrade 1873â1934 | SanitĂ€tsdienstgrade 1934â1945 | Vergleich Heeresdienstgrade Wehrmacht |
|---|---|---|
| Generale | ||
| Generaloberstabsarzt (EinfĂŒhrungsdatum unklar)[18] noch 1919: GStA d. A. m. d. Range als GdI[19] als Chef des Feld-SanitĂ€tswesens | Generaloberstabsarzt | General (mit dem Zusatz der Waffengattung) |
| Generalstabsarzt (seit ca. 1910/11 in PreuĂen im Generalleutnantsrang, vorher und in anderen deutschen Staaten Generalmajor)[20] | Generalstabsarzt | Generalleutnant |
| Generalstabsarzt / Obergeneralarzt (ab ca. 1910/11)[21] / Generalarzt 1. Klasse (zeitweise obere DienstaltershĂ€lfte der GeneralĂ€rzte; in PreuĂen vormals Korpsarzt, Beibehalt als Postenbezeichnung) | Generalarzt | Generalmajor |
| Stabsoffiziere | ||
| Generalarzt 2. Klasse (untere DienstaltershÀlfte der GeneralÀrzte, bis 1898 Generalarzt 1. Klasse[22]) | Oberstarzt | Oberst |
| Generaloberarzt (bis 1898 Generalarzt 2. Klasse,[22] in Postenstellung Divisionsarzt) | Oberfeldarzt | Oberstleutnant |
| Oberstabsarzt 1. Klasse[22] (bis 1896/97 in zwei Klassen)[23] | Oberstabsarzt | Major |
| Hauptleute und Leutnante | ||
| Oberstabsarzt 2. Klasse[22] (bis 1896 in zwei Klassen, vormals Regimentsarzt) | Stabsarzt | Hauptmann |
| Stabsarzt (vormals Regimentsarzt) | Stabsarzt | Hauptmann |
| Oberarzt (bis 1896 Assistenzarzt 1. Klasse) | Oberarzt | Oberleutnant |
| Assistenzarzt (bis 1896/97 Assistenzarzt 2. Klasse) | Assistenzarzt | Leutnant |
| Feldhilfsarzt (und Assistenzarzt) (seit 06.03.1916), nicht approbiert, ranggleich dem Feldwebelleutnant. Auf Kriegsdauer dazu befördert werden konnten FeldunterĂ€rzte nach sechsmonatiger FrontbewĂ€hrung.[24] Nach erfolgter Approbation war Beförderung zum Assistenzarzt (d. R.) möglich | â | |
| OffizieranwÀrter | ||
| Unterarzt (mit voller Approbation, entsprach dem ranghöchsten OA FÀhnrich) | Unterarzt (gleich dem ranghöchsten OA OberfÀhnrich) | Fahnenjunker-Oberfeldwebel/OberfÀhnrich |
| Feldunterarzt (seit 1914. Kriegsdienstleistender Medizinstudent mit Physikum bzw. ab 7. Semester, entsprach dem Offizierstellvertreter)[24] | Feldunterarzt (seit 1940. OA> mit Physikum, ranggleich dem OberfÀhnrich) | Fahnenjunker-Oberfeldwebel/OberfÀhnrich |
| ĂŒberzĂ€hliger SanitĂ€tsvizefeldwebel (seit 1916 kriegsdienstleistender Medizinstudent nach dem 2. Semester)[24] | ||
Verwirrend erscheint die Nachrangstellung des Generaloberarztes (Bezeichnung 1934 abgeschafft) gegenĂŒber dem Generalarzt. Dieser ist zudem nicht zu verwechseln mit dem um 1910/1911 eingefĂŒhrten Dienstgrad Obergeneralarzt. Ebenso irritierend erscheinen die inkonsistenten Bezeichnungen von FeldĂ€rzten mit Oberfeldarzt und Feldunterarzt.
StreitkrĂ€fte Ăsterreich-Ungarns
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Die österreichisch-ungarischen StreitkrĂ€fte kannten die Stellung eines SanitĂ€tsoffiziers ebenfalls. Beispielsweise bekleidete Joseph Ritter von Kerzl (1841â1919), der langjĂ€hrige Leibarzt Kaiser Franz Josephs I., den Dienstgrad eines Generaloberstabsarztes.[25] Wichtige AusbildungsstĂ€tte der SanitĂ€tsoffiziere der österreichisch-ungarischen StreitkrĂ€fte war das Josephinum (Wien).
| SanitÀtsdienstgrade 1874[26] | DiÀten- bzw. Rangklasse |
|---|---|
| Generale | |
| Generaloberstabsarzt[27] | IV (entsprechend Feldmarschallleutnant) |
| Generalstabsarzt | V (Generalmajor) |
| Stabsoffiziere | |
| Oberstabsarzt, 1. Klasse | VI (Oberst) |
| Oberstabsarzt, 2. Klasse | VII (Oberstleutnant) |
| Stabsarzt | VIII (Major) |
| Hauptleute und Leutnante | |
| Regimentsarzt, 1. u. 2. Klasse | IX (Hauptmann, 1. u. 2. Klasse) |
| Oberarzt | X (Oberleutnant) |
| Assistenzarzt | XI (Leutnant) |
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung ĂŒber die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung â SLV). 19. MĂ€rz 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. MĂ€rz 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geĂ€ndert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online ( vom 7. April 2014 im Internet Archive))
- 1 2 3 4 5 6 7 Anmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. MarineuniformtrĂ€ger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten auĂerhalb der drei TeilstreitkrĂ€fte, also beispielsweise in der StreitkrĂ€ftebasis, vgl. Ausbildung ReserveoffzieranwĂ€rterin/ -anwĂ€rter im Wehrdienst. Bundesamt fĂŒr das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) â Der PrĂ€sident., 13. MĂ€rz 2014, abgerufen am 26. MĂ€rz 2014.
- â Durch das lange Studium erfolgt die Ernennung von SanitĂ€tsoffizieranwĂ€rtern zu SanitĂ€tsoffizieren aber in der Praxis aber deutlich spĂ€ter.
- â Sie sind also bereits Offiziere. Gleichzeitig bleiben sie bis zu ihrer Approbation und Ernennung zum SanitĂ€tsoffizier SanitĂ€tsoffizieranwĂ€rter.
- â Der Dienstgrad Oberleutnant (zur See) wird in der Regel also âĂŒbersprungenâ.
- â Voraussetzung ist mindestens die Approbation (fĂŒr Apotheker zusĂ€tzlich die staatliche PrĂŒfung zum Lebensmittelchemiker), eine Verpflichtung fĂŒr mindestens ein Jahr und eine erfolgreich abzuleistende EignungsĂŒbung. FĂŒr höhere Dienstgrade ist beispielsweise eine mehrjĂ€hrige Berufspraxis und/oder die Zulassung als Fachtierarzt, Facharzt, Fachapotheker oder die TĂ€tigkeit als Amtstierarzt usw. nötig.
- â Dienstgradabzeichen fĂŒr Schulterklappen des Dienstanzuges der Heeres- und LuftwaffenuniformtrĂ€ger (Hellgrau=HeeresuniformtrĂ€ger; Blau=LuftwaffenuniformtrĂ€ger) und Schulterklappen eines MarineuniformtrĂ€gers. Die fĂŒr HeeresuniformtrĂ€ger abgebildete dunkelblaue Unterlage deutet auf einen Soldaten der SanitĂ€tstruppe hin. Neben den hier auf den Schulterklappe des Dienstanzuges dargestellten gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel ââDienstgradabzeichen der Bundeswehrâ ausfĂŒhrlicher dargestellt werden.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Reinhard Platzek: Todbringende Gewalt und lebensrettende Heilung. Ăberlegungen zur TĂ€tigkeit des Arztes im Dienste des MilitĂ€rs. In: Fachprosaforschung â GrenzĂŒberschreitungen, Band 8/9, 2012/2013, S. 455â466.
- Joachim Zinke: Vom Feldscher zum SanitĂ€tsoffizier. Mit einer Literaturzusammenstellung und einem Ăberblick ĂŒber das militĂ€rĂ€rztliche Zeitschriften- und Bibliothekswesen von Bibliotheksinspektorin W[altraut] Löbel (= Wehrdienst und Gesundheit. Abhandlungen aus Wehrmedizin, Wehrpharmazie und WehrveterinĂ€rwesen Band 11). Darmstadt 1965.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Personalamt der Bundeswehr: Entschieden gut. Gut entschieden: Offizier des SanitÀtsdienstes. Hrsg.: Bundesministerium der Verteidigung, Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten, Referat Personalmarketing. Sankt Augustin Januar 2009 (sanitaetsdienst-bundeswehr.de [PDF; abgerufen am 8. Dezember 2012]).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 vgl. Art. 1, Der BundesprĂ€sident (Hrsg.): Anordnung des BundesprĂ€sidenten ĂŒber die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPrĂ€sUnifAnO. 14. Juli 1978 (online [PDF; 44 kB] Anordnung des BundesprĂ€sidenten ĂŒber die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geĂ€ndert worden ist). online ( vom 11. August 2017 im Internet Archive)
- 1 2 3 4 5 Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Ănderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz ĂŒber die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- 1 2 3 4 5 Verordnung ĂŒber die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung â SLV). 19. MĂ€rz 2002 (Online [abgerufen am 25. MĂ€rz 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geĂ€ndert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online ( vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)
- 1 2 Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
- 1 2 Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen fĂŒr die Beförderung und fĂŒr die Einstellung, Ăbernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. MĂ€rz 2002, Art. 635 (reservisten.bundeswehr.de ( vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [PDF; abgerufen am 26. MĂ€rz 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
- 1 2 Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Ănderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung ĂŒber die Regelung des militĂ€rischen VorgesetztenverhĂ€ltnisses (Vorgesetztenverordnung â VorgV)).
- â Bundesminister fĂŒr Verteidigung (Hrsg.): Verordnung ĂŒber die Regelung des militĂ€rischen VorgesetztenverhĂ€ltnisses (Vorgesetztenverordnung â VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. MĂ€rz 2014] Zuletzt geĂ€ndert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- â Vogel von StrauĂ. In: Der Spiegel. Nr. 49, 1969, S. 78 (online).
- â Gesundheit schĂŒtzen, erhalten und wiederherstellen. In: ZahnĂ€rztliche Mitteilung, 97, Nr. 24, 16. Dezember 2007, S. 42â47.
- â Bundesminister fĂŒr Verteidigung (Hrsg.): Verordnung ĂŒber die Regelung des militĂ€rischen VorgesetztenverhĂ€ltnisses (Vorgesetztenverordnung â VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. MĂ€rz 2014] Zuletzt geĂ€ndert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- â Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geĂ€ndert worden ist).
- 1 2 Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. MĂ€rz 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur fĂŒr Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- 1 2 Hartmut Bagger, FĂŒhrungsstab der StreitkrĂ€fte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung fĂŒr die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat ( vom 19. September 2014 im Internet Archive) [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
- â Der BundesprĂ€sident (Hrsg.): Anordnung des BundesprĂ€sidenten ĂŒber die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPrĂ€sUnifAnO. 14. Juli 1978 (online [PDF; 44 kB] Anordnung des BundesprĂ€sidenten ĂŒber die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geĂ€ndert worden ist). online ( vom 11. August 2017 im Internet Archive)
- â Leonhard Fronsperger: Von Kayserlichen KriegĂrechten Malefitz und Schuldhaendlen / Ordnung und Regiment [âŠ]. 4., vermehrte und verbesserte Auflage. Sigmund Feyerabend und Simon HĂŒter, Frankfurt am Main 1566, Blatt 38, 81â82 (âFeldtaertzetâ, âOberst Feldtartzetâ; âFeldtschaererâ), sowie KriegĂbuch. Dritter Theyl: Von Schantzen unnd Befestunngen [âŠ]. Sigmundt Feyerabendt (Verlag) und Martin Lechler (Druck), Frankfurt am Main 1573, Blatt 67 (âObrster Feldartzetâ).
- â Ralf Vollmuth: Die sanitĂ€tsdienstliche Versorgung in den Landsknechtheeren des ausgehenden Mittelalters und der frĂŒhen Neuzeit: Probleme und LösungsansĂ€tze. Königshausen & Neumann, WĂŒrzburg 1991 (= WĂŒrzburger medizinhistorische Forschungen. Band 51), ISBN 3-88479-800-6; zugleich Medizinische Dissertation WĂŒrzburg 1990, S. 125â139.
- â RĂŒdiger Döhler, Peter Kolmsee: PreuĂens SanitĂ€tsdienst in den Einigungskriegen. Wehrmedizinische Monatsschrift 8/2016, S. 254â258.
- â Das EinfĂŒhrungsdatum des Dienstgrades Generaloberstabsarzt ist unklar. In Deutschland wurde er eventuell erst in den 1920er Jahren eingefĂŒhrt (vgl. Lebenslauf Dr. Martin Merkel).
- â Generalstabsarzt der Armee mit dem Range als General der Infanterie. In: Deutscher Offizier-Bund (Hrsg.): Ehren-Rangliste des ehemaligen Deutschen Heeres. Mittler & Sohn, Berlin 1926, S. 8.
- â Generalstabsarzt. In: Brockhausâ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 1. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 661 (Digitalisat. zeno.org).
- â beispielsweise in den LebenslĂ€ufen der Karl v. Wegelin (WĂŒrttemberg), Georg Wilke (Sachsen), Berthold von Kern (PreuĂen), u. a. in ders. Die Grund- und Endprobleme der Erkenntnis. Verlag Julius Springer, 1938; sowie Lebenslauf
- 1 2 3 4 C. Th. MĂŒller, Th. v. Zwehl: Handbuch fĂŒr den EinjĂ€hrig-Freiwilligen, den Unteroffizier, Offiziersadspiranten und Offizier des Beurlaubtenstandes der kgl. bayerischen Infanterie, vierte Auflage, R. Oldenbourg Verlag, MĂŒnchen 1888, S. 76
- â beispielsweise im Lebenslauf Berthold von Kern (PreuĂen), in ders. Die Grund- und Endprobleme der Erkenntnis. Verlag Julius Springer, 1938; sowie Lebenslauf
- 1 2 3 Medizinische Klinik, Nr. 12, 19. MĂ€rz 1916, S. 328
- â Hedwig Abraham: GrĂ€ber auf dem Hietzinger Friedhof: Dr. Josef Kerzl. viennatouristguide.at; abgerufen am 9. September 2012.
- â Franz Czuba: Die Organisation des k. k. Heeres. In ihrem gegenwĂ€rtigen Zustande systematisch dargestellt, zweite ergĂ€nzte Ausgabe, Wien 1874, S. 298
- â In Ăsterreich(-Ungarn) vermutlich erst im Ersten Weltkrieg eingefĂŒhrt (vgl. Lebenslauf Alois Pick).