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E-Bike

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie
(Weitergeleitet von Pedelec)
Pedelec Lapierre Overvolt HT 900 mit Bosch-Mittelmotor
Pedelec mit Hinterradnabenmotor-NachrĂŒstsatz von BionX
Pedelec mit Tretlagermotor-NachrĂŒstsatz von Sunstar P

Ein E-Bike (Abk. fĂŒr englisch electric bike ‚Elektrorad‘) ist ein zweirĂ€diges Fahrzeug mit elektrischem Hilfsmotor, das ein Elektrofahrrad oder ein Kleinkraftrad der EU-Fahrzeugklasse L1e-b sein kann. E-Bikes sind eine Form der ElektromobilitĂ€t.

Insbesondere fĂŒr die jeweiligen Nutzungsbestimmungen und -bedingungen im öffentlichen Straßenverkehr ist im Wesentlichen die Unterscheidung in die Kategorien Pedelec, S-Pedelec und E-Bike fĂŒr die Einstufung als Fahrrad oder Kleinkraftrad anwendbar:[1]

  • Pedelec (als Akronym fĂŒr englisch pedal electric bicycle ‚Pedal-Elektrofahrrad‘): Es ist ein Fahrrad mit elektrischer UnterstĂŒtzung der eingesetzten Muskelkraft bis 25 km/h, einer UnterstĂŒtzung, die also stets ab der Geschwindigkeit von 25 km/h endet. Somit kommt der trittunterstĂŒtzende Elektromotor nur zum Einsatz, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor fĂŒr einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen, und sobald aufgehört wird zu treten, setzt auch die UnterstĂŒtzung des Motors aus. Gleiches gilt, wenn eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird. Zudem gilt fĂŒr sie eine maximale Nenndauerleistung von bis zu 250 Watt. Mit Stand vom Juli 2025 wird hierbei allerdings bisher weder eine kurzfristige maximale UnterstĂŒtzungsleistung am Antriebsrad noch ein maximales UnterstĂŒtzungsverhĂ€ltnis, d. h. ein MaximalverhĂ€ltnis zwischen Fahrerleistung und Motorleistung, vom Gesetzgeber vorgegeben,[2] was zunehmend auf Kritik stĂ¶ĂŸt.[3] In diese Kategorie fallen 95 % aller verkauften elektromotorisch unterstĂŒtzten ZweirĂ€der.[4] Umgangssprachlich werden gerade diese Pedelecs in Deutschland hĂ€ufig als E-Bike tituliert.
  • Beim S-Pedelec bzw. Speed-Pedelec kommt der unterstĂŒtzende Elektromotor ebenfalls nur zum Einsatz, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor fĂŒr einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen, und sobald aufgehört wird zu treten, setzt auch die UnterstĂŒtzung des Motors aus. Allerdings erst wenn eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht wird, setzt beim S-Pedelec die UnterstĂŒtzung des Motors aus.[5]
  • Ein „echtes“ E-Bike ist demnach ein zweirĂ€diges Elektrofahrzeug, das mit „Gashebel“ bedient stets ohne TretunterstĂŒtzung fĂ€hrt. Ob es sich dabei um ein, einem Fahrrad gleichgestelltes Fahrzeug oder um ein Kleinkraftrad der EU-Fahrzeugklasse L1e-b handelt, hĂ€ngt von der maximalen Geschwindigkeit (20/25 bzw. 45 km/h) sowie der jeweiligen nationalen Rechtslage ab.[6][7]

Ab Ende des 19. Jahrhunderts

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Simplex-Elektrofahrrad von 1932

Die ersten FahrrÀder, die als E-Bike bezeichnet werden können, existierten bereits vor 1900,[8][9] allerdings gab es diese Bezeichnung damals noch nicht.

1982 legte Egon Gelhard aus ZĂŒlpich den Grundstein fĂŒr das heutige E-Bike-Prinzip mit einer praktischen Studie, dem Gelhard-E-Bike. Die MotorunterstĂŒtzung ist abhĂ€ngig von der Tretleistung und nur gegeben, wenn die Pedale sich drehen.[10] Diese Idee wurde erstmals in einem Rad verwirklicht, mit dem 1990 an der Tour de Sol teilgenommen und die entsprechende Kategorie gewonnen wurde. Es stammte von Michael Kutter, der das Schweizer Unternehmen Velocity (zwischenzeitlich umfirmiert in Dolphin E-Bikes und im Januar 2014[11] in Konkurs gegangen) grĂŒndete, ab 1992 Prototypen auf den Markt brachte und 1995 zur Serienfertigung ĂŒberging.[12] Kutter ist der Erfinder der EVO-Steuerung (EVO steht fĂŒr Electronic Variable Overdrive).

Ab dem Jahr 1993

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Explosionsmodell eines Mittelmotors von Panasonic Cycle Technology

Ab 1993 verschaffte das japanische Unternehmen Yamaha dem Pedelec unter dem Namen Power Assist grĂ¶ĂŸere Verbreitung in Japan. Yamaha fĂŒhrte die PAS-Steuerung ein (PAS steht fĂŒr Power Assist System). Ab 1995 wurden die ersten Flyer des im selben Jahr gegrĂŒndeten Schweizer Unternehmens BKTech (heute Flyer) in Kleinserie auf den Markt gebracht.[13] Sie wurden auch außerhalb der Schweiz bekannt. In der Schweiz wurde der Markenname Flyer zu einem Synonym fĂŒr das Pedelec.

Ende der 1990er Jahre beherrschten wenige große Fahrradhersteller (wie Merida, MKB/Yamaha, Kynast) den Markt. 2005 setzte durch den Einsatz der neuen und leichteren Lithium-Akkus nach einer fĂŒnfjĂ€hrigen Flaute ein neuer Verkaufsboom ein. Dazu trugen auch DesignverĂ€nderungen bei; die E-Bikes wurden „schicker“[14] und wirkten weniger als ein Mittel zur Rehabilitation.[15] Einige Hersteller (u. a. Victoria) verbauten das ursprĂŒngliche Unterscheidungsmerkmal – nĂ€mlich den Gasdrehgriff – auch in E-Bikes. Allerdings musste bei diesen RĂ€dern weiterhin getreten werden, damit sich die MotorunterstĂŒtzung zuschaltete.[16] Von 2011 bis 2019 wurden die Antriebe auch kompakter: Bei manchen Antrieben sank die GrĂ¶ĂŸe um 50 % und das Gewicht um etwa 25 Prozent;[17] dabei wird hier auch Magnesium eingesetzt.[18]

In der Schweiz wurden im Jahr 2018 erstmals ĂŒber 100.000 E-Bikes verkauft; rund jedes dritte verkaufte Fahrrad war ein E-Bike.[19]

In Deutschland hat sich zwischen 2012 und 2016 die Anzahl der E-Bikes von 1,3 Millionen[20][21] auf 2,8 Millionen[22] mehr als verdoppelt; der Anteil der ElektrofahrrÀder war damit auf 13 % gestiegen.

Ab dem Jahr 2020

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Auswirkungen der COVID-Maßnahmen

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Die COVID-Maßnahmen mit Beginn im Jahr 2020 hatten auch deutliche Auswirkungen auf verschiedene Entwicklungen im europĂ€ischen Markt fĂŒr E-Bikes und bei den Elektrofahrradherstellern: Einerseits stieg u. a. in Deutschland deutlich die Nachfrage und der Absatz von NeufahrrĂ€dern insgesamt und auch besonders von E-Bikes stark an.[23] Gleichzeitig hatten auch die Fahrradhersteller noch ausgeprĂ€gter als viele andere Branchen auch, nun stark mit starken Störungen der Lieferketten durch die Pandemiesituation zu kĂ€mpfen.[24] Dabei wurde dann die hohe Nachfrage von vielen FahrradverkĂ€ufern als Signal fĂŒr eine auch zukĂŒnftig sehr hohe Nachfrage fĂŒr ihre Produkte aufgefasst, ganz entsprechend den Mechanismen des Peitscheneffekts innerhalb der Modelle des Supply-Chain-Managements. Diese EinschĂ€tzung auf dauerhafte sehr hohe Verkaufs-Wachstumsraten erfĂŒllte sich so nicht[23] und dadurch herrschte in den Jahren 2023 und 2024 ein deutliches Überangebot an NeufahrrĂ€dern, was zu tendenziell geringeren Verkaufspreisen sowie zu hohen LagerbestĂ€nden insbesondere bei FahrradverkĂ€ufern aber dann auch zu Absatzproblemen und LiquiditĂ€tsengpĂ€ssen bei den Fahrradherstellern fĂŒhrte.[25] Dadurch bedingt ist im Sektor der Fahrradindustrie zwischen 2023 und 2025 eine ĂŒberdurchschnittlich hohe Anzahl an Insolvenzen, EigentĂŒmerwechseln bzw. Buchwertberichtigungen zu verzeichnen.[26][27]

Verkaufszahlen und Bestand ab dem Jahr 2020

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Entwicklung der Absatzzahlen fĂŒr E-Bikes im Vergleich mit FahrrĂ€dern ohne TretunterstĂŒtzung
  • „Zum Jahresanfang 2020 besaßen 4,3 Millionen Haushalte in Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad.“[28] Bedingt durch die COVID-19-Pandemie stieg der Absatz von FahrrĂ€dern ĂŒberhaupt und hier besonders von E-Bikes stark an,[23] es wurden 1,95 Millionen E-Bikes verkauft. Auch 2021 erreichte der Absatz unter Lieferschwierigkeiten der Fahrradindustrie annĂ€hernd 2 Millionen.[29]
  • Ende 2022 betrug der Elektrofahrrad-Bestand in Deutschland rd. 9,8 Mio. StĂŒck[30] und 2023 wurden erstmals mehr FahrrĂ€der mit als ohne TretunterstĂŒtzung abgesetzt. Dies lag allerdings an einem deutlichen RĂŒckgang der verkauften herkömmlichen FahrrĂ€der. Der Absatz von E-Bikes blieb von 2020 bis 2023 auf Ă€hnlichem Niveau.[23]
  • Die Anzahl der ElektrofahrrĂ€der, die Ende des Jahres 2024 auf deutschen Straßen unterwegs gewesen sind, wird mit Stand MĂ€rz 2025 nun auf rund 15,7 Millionen StĂŒck taxiert.[31] Die deutliche Neubewertung und damit deutliche Anhebung der SchĂ€tzung des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) beruht darauf, dass E-Bikes nach dortiger Erkenntnis lĂ€nger genutzt werden, d. h. es bleibt ein grĂ¶ĂŸerer Anteil der jemals verkauften Modelle weiterhin im Einsatz. Bislang ging man fĂŒr E-Bikes in Deutschland von einer durchschnittliche Nutzungsdauer von vier bis fĂŒnf Jahren aus, diese SchĂ€tzung wurde nun auf acht bis neun Jahre angehoben. Die GrĂŒnde dafĂŒr werden in einer verbesserten QualitĂ€t der Komponenten, insbesondere der Akkus und Motoren, gesehen. Im Jahr 2024 blieb der Anteil der in Deutschland verkauften ElektrofahrrĂ€der mit 53 % auf dem Niveau des Jahres 2023. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 2,05 Mio. ElektrofahrrĂ€der und 1,8 Mio. FahrrĂ€der verkauft, in Summe 3,85 Millionen.[32]

Begriffliche Entwicklung

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Der Begriff Pedelec wurde ursprĂŒnglich fĂŒr jene ElektrofahrrĂ€der verwendet, die ihren Motor ausschließlich durchs Treten des Fahrers elektrisch zuschalten. Davon abgegrenzt wurden die E-Bikes, bei denen sich die Fahrgeschwindigkeit auch unabhĂ€ngig vom Treten, etwa ausschließlich per Drehgriff am Lenker, regulieren lĂ€sst. LandlĂ€ufig wird diese Definition oft nicht angewendet. Einerseits bezeichnen immer mehr HĂ€ndler ihre Pedelecs als E-Bikes, andererseits haben Pedelecs vermehrt auch Anfahrhilfen, die es ermöglichen, auch ohne zu treten, per Drehgriff zu beschleunigen. Seit MotorrĂ€der auch mit Elektromotoren verfĂŒgbar sind, wird der Begriff E-Bike auch fĂŒr das Elektro-Motorrad verwendet.[33][34][35]

Eine eindeutige Abgrenzung der Begriffe E-Bike und Pedelec ist schwierig, da sich allgemeiner Sprachgebrauch und Definitionen aus Richtlinien und Verordnungen nicht decken. Pedelec (und auch S-Pedelec) bezeichnet im Sinne der Richtlinien und Verordnungen ein Fahrrad mit Tretkurbel und Elektromotor, wĂ€hrend das E-Bike auch KraftrĂ€der ohne Tretkurbel einschließt. Der Begriff E-Bike ist also eine Sammelbezeichnung fĂŒr FahrrĂ€der und KraftrĂ€der (ein- oder mehrspurig), die einen Elektromotor haben, unabhĂ€ngig von Vorhandensein und Nutzung einer Tretkurbel oder eines Gasgriffs, und unabhĂ€ngig von Motorleistung und möglicher Maximalgeschwindigkeit.

ElektrofahrrĂ€der unterscheiden sich von einem gewöhnlichen Fahrrad durch einen zusĂ€tzlichen Elektromotor, eine Antriebsbatterie, eine Steuerelektronik fĂŒr den Motor sowie ggf. einen Sensor fĂŒr die Kurbelbewegungserkennung. Der Elektromotor kann als Vorderrad-, Hinterrad- oder Mittelmotor verbaut werden. Zudem gibt es das vorwiegend im NachrĂŒstbereich angebotene sog. Reibrollenkonzept, bei dem ein AußenlĂ€ufermotor die Kraft direkt auf den Reifen ĂŒbertrĂ€gt. Die meisten Modelle verfĂŒgen darĂŒber hinaus ĂŒber eine Batterieladeanzeige und eine Motorkrafteinstellung, entweder stufenlos oder in UnterstĂŒtzungsstufen eingeteilt. Je nach Gewicht, Motorisierung und Akkuunterbringung werden auch Komponenten wie Rahmen und Bremsen angepasst. Wichtige Leistungsmerkmale beim jeweiligen Elektroantrieb sind dabei einerseits das maximale Leistungsvermögen, gemessen in Watt, und des Weiteren das jeweils technisch zur VerfĂŒgung stehende höchste maximale VerhĂ€ltnis zwischen Fahrerleistung und Motorleistung, Stichwort „UnterstĂŒtzungsverhĂ€ltnis“, gemessen in Newtonmeter (Nm).

In der Entwicklung war 2016 ein Brennstoffzellenfahrzeug.[36] Eine Erstserie von 60 FahrrÀdern wurde 2017 verkauft.[37]

Mit Steigerung der PopularitĂ€t sowie der Ausstattung von ElektrofahrrĂ€dern und im Rahmen der allgemein zunehmenden Alltags-Digitalisierung sehen sich die Hersteller von Elektroantrieben aufgefordert, vernetzende und smarte Funktionen in Ihre Elektroantiebssysteme einzufĂŒgen. So hat beispielsweise der Hersteller Bosch-eBike-Systems im Jahr 2022[38] seine Produktpalette um ein entsprechendes smartes System rund um die neu entwickelte „eBike-Flow-App“[39] ergĂ€nzt, bei dem u. a. alle Komponenten wie die Drive Unit, der Akku und das Display voll vernetzt sind und Möglichkeiten bestehen, diese Systeme direkt mit verschiedenen Onlinediensten, wie eines Routenplaners, einer Navigations-App oder einem Tourenverzeichnis von Outdoor-Navigationsanbietern, von digitalen Wegfahrsperren sowie von smarten Fitness- und Sportuhren bzw. Fitness Trackern oder auch mit Smartwatches zu koppeln. Auch andere Hersteller von Elektroantrieben, wie Shimano, Yamaha sind in dieser Hinsicht aktiv geworden.[40]

Lebensdauer des Akkumulators

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Bosch-Li-Ion-Akku „Powerpack 400“ (36 V, 11 Ah, ca. 400 Wh) fĂŒr Bosch-Pedelecs

Die KapazitĂ€t des Akkumulators ist nach einer bestimmten Anzahl von Lade-Entlade-Zyklen erschöpft, so dass die Reichweite zu weit absinkt. Wie viele Zyklen er ermöglicht, hĂ€ngt von der Chemie des Akkus, der QualitĂ€t der verwendeten Steuerungs- und Ladeelektronik sowie vom Nutzungsverhalten des Benutzers ab. Der meist verwendete Lithium-Cobaltdioxid-Akkumulator wird mit rund 500 Zyklen angegeben, was der ADAC fĂŒr Batterien zweier namhafter Hersteller im Oktober 2015 bei einem Test nach 500 Voll-Ladezyklen (bei mindestens 80 % der GesamtkapazitĂ€t) als untere Grenze bestĂ€tigte.[41] Beim eher selten verwendeten Lithium-Eisenphosphat-Akkumulator sind Zyklenzahlen bis ĂŒber 1000 möglich; danach hat sich die KapazitĂ€t auf ca. 60 % verringert. Fortgeschrittene Batteriemanagementkonzepte mit Konditionierung einzelner Zellen im Betrieb erhöhen die Lebensdauer der Akkus. Sie sind insbesondere bei hochwertigen lithiumbasierten Akkus zu finden.

Wie E-Bike Akkus eine lÀngere Lebensdauer behalten

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Es gibt dabei viele Publikationen bzw. Ratgeber, wie E-Bike Akkus eine lĂ€ngere Lebensdauer behalten[42][43] Untersuchungen zufolge haben Li-Ionen-Akkus eine wesentlich lĂ€ngere Lebensdauer, wenn sie öfters zwischendurch nachgeladen werden, statt einen Akku stets komplett zu leeren und ihn danach wieder vollstĂ€ndig zu laden. Durch regelmĂ€ĂŸiges Teilladen bei weitestgehender Vermeidung von Komplett-Entladungen lĂ€sst sich die angegebene Zahl der Ladezyklen etwa verdoppeln. Mehrere Teilladungen zĂ€hlen dabei aber nur anteilig als Ladezyklus. Weiterhin spielt die Umgebungstemperatur beim Laden und Lagern der Akkus eine nicht unbedeutende Rolle. In der Regel gilt hier Zimmertemperatur als Richtlinie; ideal sind Werte um 10 °C. Auch sollten Li-Ionen-Akkus weder im voll geladenen noch im leeren Zustand lĂ€ngere Zeit ungenutzt gelagert werden. Ideal ist ein etwa 50%iger Ladezustand.[44] Die Lebensdauer von E-Bike-Akkus liegt derzeit bei zwei bis fĂŒnf Jahren (Stand: November 2020). FĂ€llt die Leistung auf 50 % der ursprĂŒnglichen KapazitĂ€t, empfiehlt sich der Akku-Austausch.[45]

Den Akku eines E-Bikes testen

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Anzeichen fĂŒr einen defekten Akku lassen sich leicht an folgenden AuffĂ€lligkeiten erkennen:[46]

  • Der Akku ĂŒberhitzt sich.
  • Der Akku hĂ€lt die Ladung nicht.
  • Der Akku scheint eine schlechte Verbindung mit dem Motor zu haben.
  • Bei der Ladungsanzeige des Akkus bestehehen UnregelmĂ€ĂŸigkeiten.

Eine Leistungs- und KapazitĂ€ts-PrĂŒfung eines E-Bike-Akkus fĂŒhren FachwerkstĂ€tten bei Bedarf oder auch z. B. im Rahmen einer jĂ€hrlichen Rad-Inspektion bzw. -Wartung durch.[47] Sie stellen auch Gutachten aus, wenn Rad oder Akku verkauft werden sollen.

Bei einigen Akkus lassen sich einige Parameter, wie z. B. die Spannungslage durch fachkundige Personen auch mit Hilfe eines Multimeters testen.[48][49]

Beabsichtigt man einen Kauf eines gebrauchten Akkus, so kann man beispielsweise fĂŒr Bosch-E-Bike-Akkus anhand der jeweiligen Akku-Seriennummer online prĂŒfen,[50] ob dort Informationen zu vorangegangenem unsachgemĂ€ĂŸem Gebrauch oder Diebstahl des Akkus vorliegen. EintrĂ€ge dort erfolgen jedoch nur wenn den Betreiber der Datenbank entsprechende Meldungen erreichen.

Elektrofahrrad der Deutschen Post in Braunschweig

Durch die Nutzung eines Elektrofahrrads ergeben sich verschiedene Vorteile (in der Regel höhere Durchschnittsgeschwindigkeit als bei konventionellen FahrrĂ€dern; u. U. innerorts sogar höher als von PKW; je nach Kondition des Fahrers grĂ¶ĂŸerer Aktionsradius).

Von Vorteil sind die geringeren Emissionen (nur geringe Schallemission) im Vergleich zu anderen motorisierten Verkehrsmitteln, insbesondere zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, sofern E-Bikes oder Pedelecs alternativ zu diesen genutzt werden. Die Anschaffungskosten sind erheblich höher als fĂŒr ein herkömmliches Fahrrad, Mofa bzw. Motorrad. Dazu kommt neben den Kosten fĂŒr normalen Verschleiß auch der eventuelle spĂ€tere Austausch des Akkumulators. Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln sehr gering sind dagegen die Stromkosten von wenigen zehn Cent pro 100 km.

Elektrofahrrad-Tankstelle in der Brautgasse am Ulmer MĂŒnster

Ein Akku mit einer KapazitĂ€t von 10 Ah bei einer Spannung von 36 V (Masse 1,9–5,1 kg)[51] hat einen Energieinhalt von ca. 36 V × 10 Ah = 360 Wh (entspricht dem Energiegehalt von 32 g Benzin). Die Umwandlung elektrischer Energie in mechanische Arbeit erfolgt, abhĂ€ngig vom Wirkungsgrad des Motors und der Motorsteuerung, unter WĂ€rmeverlust. Typischerweise entstehen dabei Verluste von etwa 25 Prozent. Somit könnte ein E-Bike mit einem 70-kg-Fahrer (Gesamtmasse ≈100 kg) rein rechnerisch bei 1,4 % Steigung 21 km weit mit Batteriestrom fahren – wobei dieses Rechenbeispiel in der Praxis niemals relevant wird, weil der Fahrer eines Pedelecs stets selber mittreten muss. Die gesamte Reichweite ist von sehr vielen Faktoren (Gewicht, Steigung, GrĂ¶ĂŸe des Akkumulators, Reifendruck, gewĂ€hlter UnterstĂŒtzungsmodus usw.) abhĂ€ngig. Es ist daher fast nicht möglich, eine allgemeingĂŒltige Reichweite anzugeben. Grob ĂŒberschlagen liegt diese beim aktuellen Stand der Technik in AbhĂ€ngigkeit all dieser Faktoren zwischen weniger als 40 und bis zu mehr als 120 km. (Diese EinschrĂ€nkung des Aktionsradius gilt nur fĂŒr jenen Fahrbetrieb, in dem eine MotorunterstĂŒtzung zur VerfĂŒgung steht.) Bei einigen Modellen sind standardmĂ€ĂŸig zwei nacheinander zuschaltbare Akkus in GepĂ€cktaschen untergebracht.

Nur bei Radnabenmotoren mit Direktantrieb (ohne Freilauf) ist eine RĂŒckspeisung (Rekuperation) möglich. Hier wird wie bei einem Dynamo die kinetische Energie beim Bremsvorgang in elektrische Energie zum Laden genutzt. Dadurch kann im Stadtverkehr oder HĂŒgelgebiet die Reichweite deutlich erhöht werden, zudem wird die Bremse geschont. In unabhĂ€ngigen Tests (2012) wurde die Reichweite als um 11 % vergrĂ¶ĂŸert ermittelt.[52]

Auch die Außentemperatur beeinflusst die Reichweiten um Ă€hnlich hohe Faktoren. Insgesamt werden die EinflĂŒsse (bei gleicher Akku-KapazitĂ€t) als so vielfĂ€ltig beschrieben, dass z. B. laut Derby Cycle „die grĂ¶ĂŸte erzielte Reichweite bis zu 7× grĂ¶ĂŸer als die niedrigste Reichweite sein kann“.[53]

Ein Akkuladezyklus dauert je nach Modell und LadegerÀt mehrere Stunden. Bei vielen Modellen ist ein Akkuwechsel in wenigen Sekunden möglich.

FĂŒr E-Bikes gelten vorgegebene technische Voraussetzungen, um rechtlich weiterhin als Fahrrad zu gelten und entsprechende SicherheitsansprĂŒche zu erfĂŒllen. Bei schnellen Pedelecs (UnterstĂŒtzung bis maximal 45 km/h) ergeben sich durch die höheren Geschwindigkeiten zusĂ€tzliche Risiken. So kann es z. B. bei Überholmanövern zu FehleinschĂ€tzungen der Geschwindigkeit kommen. Um die Folgen solcher kritischen Situationen zu verdeutlichen, hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ein Forschungsprojekt mit Fahrversuchen, technischen PrĂŒfungen und Crashtests durchgefĂŒhrt.[54][55] FĂŒr die Sicherheit von E-Bikes sind regelmĂ€ĂŸige Inspektionen ausschlaggebend, bei denen in jedem Fall die Festigkeit von Vorbau und Lenker, die Funktion der Bremsen und der Sitz von Schrauben an Motor und Kette geprĂŒft werden sollte.[56]

Bei AkkubrĂ€nden – z. B. nach Explosion des Akkus – sind wie auch beim Elektroauto spezielle BehĂ€ltnisse fĂŒr den Abtransport erforderlich.[57][58]

Zur Frage, wie umweltfreundlich E-Bikes tatsĂ€chlich sind, gibt es Stand 2025 zahlreiche Publikationen.[59][60][61] FĂŒr die Ökobilanz maßgeblich ist die CO2-Menge, die durchschnittlich wĂ€hrend des Lebenszyklus des Produkts (Produktion, Ladestrom im Betrieb, Lebensdauer einzelner Komponenten etc.) im VerhĂ€ltnis zur durchschnittlichen Gesamtfahrstrecke.[62]

  • NatĂŒrlich sind das Auto und das E-Bike dem Fahrrad in der Ökobilanz deutlich unterlegen: Berechnet man den Ausstoß der jeweiligen Fahrzeugart pro 100 km, liegt das Fahrrad klar vorn, denn das Fahren per Muskelkraft erspart der ErdatmosphĂ€re im Vergleich zum Auto zwischen 13 und 32 Kilogramm CO2 pro 100 km. Aber im Vergleich zum Auto kommt auch das E-Bike sehr gut weg:[62] WĂ€hrend ein Pedelec rund 0,7 Kilogramm CO2 pro 100 Kilometer emittiert, sind es beim Auto zwischen 13 und 32 Kilogramm.
  • Bereits nach rund 1.850 Kilometern, die mit dem E-Bike anstatt mit dem Auto zurĂŒckgelegt werden, sind kalkulatorisch die durchschnittlichen CO2-Emissionen einer E-Bike-Produktion wieder ausgeglichen.[62]
  • Der Hauptteil der CO2-Emissionen von FahrrĂ€dern und E-Bikes stammt aus der Produktion, hinzu kommen die langen Verschiffungswege, da die meisten Komponenten in Asien hergestellt werden. Durch die sorgfĂ€ltige Pflege aller Komponenten lĂ€sst sich die Ökobilanz eines E-Bikes weiter verbessern. Gerade Akkus und Motoren können ihre Laufleistung bei guter Pflege optimieren – bei fahrlĂ€ssigem Umgang sterben die empfindlichen Bauteile weitaus eher.
  • FahrrĂ€der haben einen erheblich geringeren FlĂ€chenverbrauch, sowohl fĂŒr den Betrieb als auch beim Abstellen, als Kraftfahrzeuge. Sie entlasten nachhaltig das Verkehrssystem.

Bei der Herstellung von E-Bikes hat speziell auch die Akkuproduktion und spĂ€tere Entsorgung Auswirkungen auf die Umwelt. Wobei Herstellung und Entsorgung des Akkus laut Umweltbundesamt nach circa 150 bis 300 Kilometern,[63] die man mit dem E-Bike anstatt mit dem Auto fĂ€hrt, die CO2-Emissionen des Akkus ausgeglichen sind. Bei der Produktion werden pro kWh etwa 55 Kilogramm CO2 emittiert – bei einem durchschnittlichen 500 Wattstunden-Akku immerhin gute 27 Kilogramm des schĂ€dlichen Gases.[62] Ein weiterer Umweltfaktor ist der fĂŒr die Akku-Produktion in der Regel notwendige Abbau von Lithium, mit dem oft heftige UmweltschĂ€den einhergehen.[64] Recyclingtechnologien ermöglichen es immerhin, die in ausgedienten Lithium-Ionen-Akkus von E-Bikes enthaltenen Wertstoffe und Batterierohstoffe wie Stahl, Cobalt und Kupfer zurĂŒckzugewinnen und dem Stoffkreislauf wieder zuzufĂŒhren. Die EuropĂ€ische Batteriedirektive schreibt eine 50%ige Akku-Abgabe bei ausgewiesenen Sammel- und RĂŒcknahmestellen vor. Eine Kontrolle dessen ist schwierig.[65]

Rechtliche Begriffsbestimmungen in einigen LĂ€ndern

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In anderen als den folgend genannten LĂ€ndern können fĂŒr Pedelecs, E-Bikes, ElektrofahrrĂ€der andere Definitionen und Bestimmungen gelten.

Rechtlich unterschieden werden in Deutschland folgende Kategorien von ElektrorÀdern:

Pedelec – dem Fahrrad gleichgestellt

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Alle ElektrorĂ€der, d. h. Pedelecs, die ab 6 km/h eigenes Treten voraussetzen, mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt ausgestattet sind, dessen UnterstĂŒtzung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und bei spĂ€testens 25 km/h oder, wenn der Fahrer im Treten einhĂ€lt, automatisch abschaltet. Diese sind keine Kraftfahrzeuge[66] und werden genauso behandelt wie ein Fahrrad, fallen aber als Pedelec unter die europĂ€ische Maschinenrichtlinie. Es gelten dieselben Vorschriften bzgl. Radwegebenutzung. Es besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, FĂŒhrerschein- und Helmpflicht. Auch kommt keine verschuldensunabhĂ€ngige Haftung des Fahrers fĂŒr betriebsbedingte SchĂ€den in Betracht.[67][68] In diese Kategorie fallen 95 % aller verkauften elektromotorisch unterstĂŒtzten ZweirĂ€der.[4]

Zusatzzeichen 1022-13
E-Bikes frei

Geltung von darĂŒber hinausgehenden Bestimmungen und Vorgaben

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  • E-Bike (Kleinkraftrad, Mofa, Leichtmofa): Alle ElektrorĂ€der, die höchstens 25 km/h fahren können und keinerlei eigenes Treten voraussetzen, sind entsprechend StVO E-Bikes („Einsitzige zweirĂ€drige KleinkraftrĂ€der mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttĂ€tig abregelt“[69]). Sie mĂŒssen die Fahrbahn benutzen, aber „Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.“[70] BezĂŒglich Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechen sie Mofas und sind damit nicht fahrerlaubnispflichtig,[71] benötigen aber eine PrĂŒfbescheinigung zum FĂŒhren von Mofas.[72] Betriebserlaubnis, Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungs-Kennzeichen sind notwendig und es besteht Helmpflicht. Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 20 km/h, handelt es sich nach StVRAusnV um die Untergruppe der Leichtmofas und ist von der Helmpflicht befreit.
  • S-Pedelec, Kleinkraftrad: Alle ElektrorĂ€der, deren Elektromotor eine maximale Nenndauerleistung von 4 kW und eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben, sind KleinkraftrĂ€der.[73] Dazu gehören Pedelec-Importe, die auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h ausgelegt sind, als auch Speed-Pedelecs – diese sind gemĂ€ĂŸ Verordnung (EU) 168/2013[74] bei Geschwindigkeit und Leistung (4 kW) ebenso wie Elektroroller begrenzt, zusĂ€tzlich aber durch eine TretkraftunterstĂŒtzung von 400 %.[75][76] Bei einer Tretleistung von 200 W steht damit 1 kW zur VerfĂŒgung, das ist bei aufrechter Sitzposition gerade ausreichend fĂŒr 45 km/h.[77]
    KleinkraftrÀder sind Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse L1e. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis, Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungs-Kennzeichen. Der Fahrer braucht eine Fahrerlaubnis und es besteht Helmpflicht.[78][79] Auch wenn kein eigenes Treten erforderlich ist, handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor.
  • Kraftrad, Leichtkraftrad: Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ĂŒber 45 km/h, handelt es sich um ein Kraftrad[80] (E-Motorrad).
    Wenn die Nennleistung des E-Motors unter 11 kW liegt, so handelt es sich um die Untergruppe der LeichtkraftrÀder.[81]
    Betriebserlaubnis, amtl. Kennzeichen, TÜV, Kfz-Haftpflichtversicherung, entsprechende Motorrad-Fahrerlaubnis usw. sind vorgeschrieben.

Eine Reihe von Herstellern bietet ein Mofatuning/Fahrzeugtuning an, das die jeweilige Drosselung (Abregelung) bei bestimmten Geschwindigkeiten ausschaltet. Derart verĂ€nderte Fahrzeuge fallen nicht mehr in die ursprĂŒngliche Kategorie.[82] Sie sind daher versicherungspflichtig gemĂ€ĂŸ § 1 PflVG. Die Nutzung im öffentlichen Raum ohne Kfz-Versicherung ist demnach eine Straftat (§ 6 PflVG). Pedelecs die durch BausĂ€tze, Eigenbau oder Modifikation bewirkte Geschwindigkeiten von ĂŒber 25 km/h erreichen, fĂŒhren bei polizeilicher ÜberprĂŒfung gegebenenfalls zu Beschlagnahmung des Fahrzeugs und Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder ohne Versicherungsschutz.[83]

Nach der Neufassung der StVO von 2013 wurde anfangs die Zuordnung zu Fahrzeugkategorien teils anders als heute gehandhabt, was rechtliche Unsicherheiten barg.[84][85][86]

Österreich (StVO und KFG)

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Nach § 2 Abs. 1 Z 22 der StVO 1960 werden zwei Arten von ElektrofahrrÀdern unterschieden:

  • lit. „b) ein [Fahrrad], das zusĂ€tzlich mit einem elektrischen Antrieb gemĂ€ĂŸ § 1 Abs. 2a KFG 1967 ausgestattet ist (Elektrofahrrad)“ (demnach Hybrid-Antrieb nach Definition Pedelec)
  • lit. „d) ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht“ (demnach ein nur-elektrischer Antrieb)

Nicht als Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 2a KFG gelten ElektrofahrrĂ€der – gleichgĂŒltig ob hybrid (Pedelec) oder ausschließlich elektrisch angetrieben – als FahrrĂ€der im Sinne der StVO 1960 mit

  1. einer höchsten zulÀssigen Leistung von nicht mehr als 250 Watt
  2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h

Sofern vorstehende Kriterien nicht ĂŒberschritten sind, gilt daher nach österreichischem Recht ein solches Elektrorad/Pedelec nicht als Elektrokraftrad und benötigt deshalb weder Typengenehmigung noch Fahrzeuganmeldung noch einen FĂŒhrerschein durch den Benutzer. Wie fĂŒr normale (allein muskelbetriebene) FahrrĂ€der gelten auch fĂŒr ElektrofahrrĂ€der die Vorschriften der Fahrradverordnung. FĂŒr das Lenken dieser gelten dieselben StVO-Bestimmungen wie fĂŒr muskelbetriebene FahrrĂ€der, u. a. die RadwegbenĂŒtzungspflicht mit einspurigen FahrrĂ€dern unter 170 cm Radstand. FĂŒr deren (kommerzielles) In-Verkehr-Bringen gelten die Produkthaftungsbestimmungen.

Schnelle Pedelecs (mit TretunterstĂŒtzung bis zu 45 km/h) waren als FahrrĂ€der in Österreich zunĂ€chst umstritten. Im Laufe der Jahre wurden sie jedoch zugelassen. Sie werden Pendlern empfohlen, weil die MotorunterstĂŒtzung noch stĂ€rker ist als die der abgeregelten RĂ€der.[87]

In der Schweiz gilt ein E-Bike mit einem maximal 500 Watt starken Motor, der bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h unterstĂŒtzt, rechtlich als Leicht-Motorfahrrad. Ein Fahrrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (S-Pedelec) gilt rechtlich als Mofa mit FĂŒhrerschein- und Mofa-Kontrollschild-Pflicht.

Kontrollschild eines S-Pedelecs in der Schweiz

In Hinblick auf die Regeln im schweizerischen Straßenverkehr werden E-Bikes und Pedelecs den FahrrĂ€dern gleichgestellt; dennoch gilt eine FĂŒhrerausweispflicht der Kategorie M. Jedoch können Leicht-MotorfahrrĂ€der bei einem Mindestalter des Benutzers von 16 Jahren auch ohne FĂŒhrerausweis gefahren werden.[88] Eine Helmtragepflicht gilt fĂŒr jene E-Bikes, die der Kategorie Motorfahrrad zugeordnet werden, fĂŒr Leicht-MotorfahrrĂ€der wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.[89] Das Motorfahrrad („Mofa“) ist in Art. 175 VTS geregelt. Das Mindestalter zum Fahren eines Motorfahrrads betrĂ€gt nach Art. 6 VRV 14 Jahre.

Zuordnung von E-Bikes und Pedelecs zu den Kategorien Motorfahrrad und Leicht-Motorfahrrad:

Leicht-Motorfahrrad:

  • Motorleistung: maximal 500 Watt
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h (20 km/h ohne Sitz oder Sattel)
  • Höchstgeschwindigkeit mit TretunterstĂŒtzung: 25 km/h

Motorfahrrad:

  • Motorleistung: zwischen 500 und 1000 Watt
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit mit TretunterstĂŒtzung: 45 km/h

ElektrofahrrÀder mit drei RÀdern gelten als Rikschas, sie bilden eine eigene Fahrzeugkategorie Elektro-Rikscha im Sinne Art. 14 VTS.

ErgÀnzungen ab April 2024

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Ab 1. April 2024 mĂŒssen alle neuen E-Bikes mit einer TretunterstĂŒtzung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerĂŒstet sein, bestehende bis 1. April 2027 nachgerĂŒstet.[90] Die obligatorische Verwendung eines Tagfahrlichts gilt bereits seit 1. April 2022.[91][92]

Eine tabellarische Zusammenfassung der Schweizer Regeln zu ElektrofahrrĂ€dern hat die bfu – Beratungsstelle fĂŒr UnfallverhĂŒtung in ihrem bfu-Faktenblatt Nr. 4 herausgegeben.[93] Speziell sind die zulĂ€ssigen Motorleistungen höher als in der EU-Richtlinie, nĂ€mlich 500 W mit TretunterstĂŒtzung bis zu 25 km/h. Bei S-Pedelecs mit TretunterstĂŒtzung bis zu 45 km/h sind bis 1000 W zulĂ€ssig. Jedoch wird der Pedelec-Antrieb nicht explizit vorgeschrieben, sondern nur implizit vorausgesetzt zwischen 20 und 25 km/h respektive zwischen 30 und 45 km/h.

ErgÀnzungen ab Juli 2025

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Ab Juli 2025 sind neue Vorschriften fĂŒr die Schweiz in Kraft getreten:[94] Die wichtigste dieser Änderungen ist die EinfĂŒhrung einer neuen dritten Kategorie der „schweren MotorfahrrĂ€der“, wodurch Cargo-E-Bikes mit TretunterstĂŒtzung bis 25 km/h nun bis zu 450 kg Gesamtgewicht haben dĂŒrfen. Außerdem wurde nun das hier zulĂ€ssige Gewicht von LeichtmotorfahrrĂ€dern von 200 kg auf 250 kg erhöht.

EuropÀische Union

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Mit dem QuadVELO gibt es seit 2025 eine Serienproduktion

„FahrrĂ€der mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW [250 Watt] ausgestattet sind, dessen UnterstĂŒtzung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder frĂŒher, wenn der Fahrer im Treten einhĂ€lt, unterbrochen wird.“[95] werden explizit genannt in Art. 1 Abs. 1 lit. h) der „Richtlinie 2002/24/EG“,[95] als eine von mehreren Ausnahmen, auf die die Richtlinie nicht anzuwenden ist. Nach Artikel 20 Absatz 3 „dĂŒrfen die Mitgliedstaaten die erstmalige Inbetriebnahme von Fahrzeugen, die die Vorschriften dieser Richtlinie erfuellen, nicht verbieten.“ Die Richtlinie trat gemĂ€ĂŸ Artikel 23 am 9. Mai 2002 in Kraft und war bis zum 9. Mai 2003 von den Mitgliedsstaaten nach Artikel 20 Absatz 1 in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.

Sonderform: elektrisch unterstĂŒtzte Velomobile

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WĂ€hrend Velomobile ohne elektrische UnterstĂŒtzung möglichst leicht und stromlinienförmig konzipiert sind, steht bei den elektrisch unterstĂŒtzten Velomobilen großteils der Wetterschutz und die Belastbarkeit im Vordergrund.

Liste von elektrisch unterstĂŒtzten Velomobilen mit drei, oder vier RĂ€dern.

Hersteller Modell SitzplÀtze Reichweite Leermasse Besonderheiten Status
Akkurad Alleweder 6 1 120 km 60 kg Stromlinienverkleidet. Auch ohne elektrische UnterstĂŒtzung und als L6e verfĂŒgbar Kleinserie
BAYK VeloTAXI[96] 2 80 km 240 kg Fahrradtaxi (Varianten als E-Cargobike verfĂŒgbar) Serienproduktion
CityQ Passenger 2 50–100 km 165 kg Fahrradtaxi (Varianten als E-Cargobike verfĂŒgbar) Serienproduktion
Envo Veemo SE 1 50–100 km 60 kg FĂŒr Europa von Firma Geobike MFC konfektioniert Serienproduktion
Hopper Mobility Hopper 1–2 50–90 km 155 kg TĂŒr optional

Cargo fĂŒr 1 Person, Passenger fĂŒr 2 Pers.

Serienproduktion
Karbikes KOZI 2 50–90 km 100 kg Fahrradtaxi (Varianten als E-Cargobike verfĂŒgbar) Serienproduktion
Leiba Classic 1–2 50–100 km 40 kg Stromlinienverkleidet. Auch ohne elektrische UnterstĂŒtzung. Model Classic L fĂŒr 2 Pers. Kleinserie
Pedilio Pedilio 1 70–100 km 70 kg Dach mit Solarmodul

Auch als L6e verfĂŒgbar

Kleinserie
Quadvelo QV[97] 1 50–100 km 80–100 kg TĂŒr optional Serienproduktion
  • Hannes Neupert: Das Powerbike. FahrrĂ€der mit elektrischem Zusatzantrieb. [Pioniere, Modelle, Visionen]. Delius Klasing – Edition Moby Dick, Kiel 1997, ISBN 3-89595-123-4.
  • Niels A. Fries: Das große Handbuch fĂŒr Solar- und ElektrofahrrĂ€der: Batterie, Eigenbau, Betrieb, Tipps & Tricks, Antrieb, Technik. N. A. Fries, Neuss 2006, ISBN 3-00-015258-X.
  • Gunnar Fehlau, Peter Barzel: Das E-Bike: Die neuen FahrrĂ€der mit elektrischer AntriebsunterstĂŒtzung. Typen – Modelle – Komponenten. Delius Klasing, Bielefeld 2009, ISBN 978-3-7688-5282-1.
  • Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. BVA Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0.
  • Jochen Treuz: Pedelecs, E-Bikes selber bauen. Franzis, Poing 2011, ISBN 978-3-645-65082-3.
  • Frederic Rudolph: Klimafreundliche MobilitĂ€t durch Förderung von Pedelecs. Lokale Langfristszenarien ĂŒber die Wirkung von Instrumenten und Maßnahmen am Beispiel der Stadt Wuppertal. Dissertation. UniversitĂ€t Wuppertal, 2014, urn:nbn:de:hbz:468-20140804-145435-0
Commons: E-Bike – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: E-Bike – BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Elektrofahrrad – BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Elektrorad – BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. ↑ Elektroradtypen: Fahrrad oder Kraftfahrzeug? In: adfc.de. 22. August 2025, abgerufen am 20. August 2026.
  2. ↑ Anstehende E-Bike-Regelungen der EU – ZIV stellt Weichen fĂŒr zukĂŒnftige E-Bike-Regulierung. In: velobiz.de. 9. April 2025, abgerufen am 14. Juli 2025.
  3. ↑ Darum geht’s beim E-Bike-Leistungslimit. In: emtb-news.de. 6. Juni 2025, abgerufen am 14. Juli 2025.
  4. 1 2 Reiner Kolberg: Gesetzliche Vorschriften fĂŒr E-Bikes und Pedelecs. In: e-bikeinfo.de. Zweirad-Industrie-Verband, 1. MĂ€rz 2020, abgerufen am 25. MĂ€rz 2021.
  5. ↑ Wer hat den Helm auf bei den neuen S-Pedelec-Helmen mit NTA-8776-Zertifizierung. In: elektrofahrrad24.de. 2. September 2017, abgerufen am 1. Mai 2022.
  6. ↑ Pedelecs und ElektrorĂ€der: Was rechtlich fĂŒr E-Bikes gilt. In: test.de. Stiftung Warentest, 30. April 2026, abgerufen am 30. April 2026.
  7. ↑ Beispiel Österreich, Rechtslage ab Oktober 2026 fĂŒr E-Bikes: E-Moped – neue Regeln ab 1. Oktober 2026. Was Lenker:innen jetzt wissen mĂŒssen. Wichtige Fragen & Antworten. In: oeamtc.at. 13. August 2026, abgerufen am 20. August 2026.
  8. ↑ Radeln mit Elektromotor – E-Bikes gab es vor 120 Jahren schon. In: spiegel.de. 2. Juli 2016, abgerufen am 2. Mai 2025.
  9. ↑ Die Geschichte des E-Bikes – Wann gab es das erste Elektrofahrrad? radonline.de, 23. Mai 2018, abgerufen am 2. Mai 2025.
  10. ↑ Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. Bva Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0, S. 5–15.
  11. ↑ Konkurs – Dolphin E-Bike sind am Ende. ride-mtb.com, 29. Januar 2014, abgerufen am 2. Mai 2025.
  12. ↑ Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. Bva Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0, S. 9.
  13. ↑ Flyer-Geschichte Archivierte Kopie (Memento vom 2. Mai 2009 im Internet Archive), abgerufen am 24. Oktober 2010.
  14. ↑ Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. Bva Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0, S. 12 ff.
  15. ↑ Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. Bva Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0, S. 14 ff.
  16. ↑ Zitiert aus der Bedienungsanleitung fĂŒr das Victoria MĂŒnster Pedelec (Antrieb: Panther International GmbH), Stand: Januar 2008
  17. ↑ Mario Hommen: Wie Bosch E-Bikes noch leichter machen will. In: handelsblatt.com. 18. Juni 2019, abgerufen am 18. Oktober 2021.
  18. ↑ Imelda Flaig: Personalaufbau bei Stihl: MotorsĂ€genhersteller profitiert vom E-Bike-Boom. In: stuttgarter-nachrichten.de. 21. Mai 2021, abgerufen am 15. Oktober 2021.
  19. ↑ Marcel Speiser: Boom bei Elektro-Mountainbikes. In: handelszeitung.ch. 24. Mai 2019, abgerufen am 27. Mai 2019.
  20. ↑ E-Bikes weiterhin mit RĂŒckenwind unterwegs (Memento vom 18. Juli 2013 im Internet Archive) (PDF; 156 kB), Pressemitteilung des Zweirad-Industrie-Verbandes am 20. MĂ€rz 2013.
  21. ↑ Radverkehr in Deutschland – Zahlen, Daten, Fakten. (PDF; 7 MB) In: www.bmv.de. BMVI, August 2014, abgerufen am 4. September 2025.
  22. ↑ Ratgeber fĂŒr E-Bikes & Pedelecs. Abgerufen am 11. Dezember 2016.
  23. 1 2 3 4 Sebastian Schug: E-Bike-Boom: Hybris oder Höhenflug – ist die Party am Fahrradmarkt wirklich schon vorbei? In: Wirtschaftswoche. 13. MĂ€rz 2024, abgerufen am 14. MĂ€rz 2024.
  24. ↑ Lieferkettenprobleme treffen den Fahrradhandel am hĂ€rtesten. sazbike.de, 19. Oktober 2021, abgerufen am 2. Mai 2025.
  25. ↑ kriselnde Branche – FachhĂ€ndler stellt Insolvenzantrag. sazbike.de, 19. November 2024, abgerufen am 2. Mai 2025.
  26. ↑ Fabian Baumann: Canyon-Investor schreibt dreistelligen Millionenbetrag ab. velojournal.ch, 28. Mai 2025, abgerufen am 28. Mai 2025.
  27. ↑ E-Bike-Startup Sushi Bikes ist insolvent. heise.de, 24. November 2025, abgerufen am 24. November 2025.
  28. ↑ Pressemitteilung Nr. 375 vom 28. September 2020. Zahl der Haushalte mit E-Bikes hat sich seit 2015 fast verdreifacht. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, 28. September 2020, abgerufen am 27. MĂ€rz 2021.
  29. ↑ Martin Kords: E-Bikes – Absatz in Deutschland bis 2021. In: de.statista.com. 17. MĂ€rz 2022, abgerufen am 4. Mai 2022.
  30. ↑ Bestand E-Bikes in Deutschland (in Mio. StĂŒck). (PDF; 1,95 MB) In: ziv-zweirad.de. 31. Dezember 2022, S. 7–8, abgerufen am 12. April 2025.
  31. ↑ E-Bikes: Neue Lebensdauer-SchĂ€tzung sorgt fĂŒr Zuwachs. focus-mobility.de, 13. MĂ€rz 2025, abgerufen am 17. April 2025.
  32. ↑ Fahrradbranche robust in herausfordernden Zeiten. In: ziv-zweirad.de. 31. Dezember 2024, abgerufen am 12. April 2025.
  33. ↑ Alles was Recht ist – E-Bike, Pedelec und S-Pedelec erklĂ€rt. Rechte und Gesetze rund ums Thema E-Bike. In: radfahren.de. 23. Januar 2020, abgerufen am 26. MĂ€rz 2021: „In den letzten Jahren wurde der Begriff »E-Bike« aber immer mehr zum Gattungsbegriff fĂŒr »alles Elektrische auf zwei RĂ€dern«. Also auch Elektro-MotorrĂ€der.“
  34. ↑ ElektromotorrĂ€der: Die große MarktĂŒbersicht. In: adac.de. 4. MĂ€rz 2021, abgerufen am 24. MĂ€rz 2021: „Das Angebot an ElektromotorrĂ€dern ist noch ĂŒberschaubar, doch es wĂ€chst stetig. Wir zeigen die interessantesten E-Bikes, die in Deutschland schon oder demnĂ€chst erhĂ€ltlich sind.“
  35. ↑ Elektrische MotorrĂ€der: So cool sind E-Bikes. In: autobild.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 3. MĂ€rz 2021; abgerufen am 26. MĂ€rz 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  36. ↑ Hans-Heinrich Pardey, Lukas Weber: Pedelec mit Brennstoffzelle: Mit dem Wasserstofffahrrad um die Ecken gezischt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 24. Oktober 2016, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 24. Oktober 2016]).
  37. ↑ Gib Stoff mit Wasserstoff. In: SPON. 9. Februar 2018, abgerufen am 11. Juli 2018.
  38. ↑ Bosch eBike Systems erweitert das smarte System. In: bosch-presse.de. 12. Juli 2022, abgerufen am 17. April 2025.
  39. ↑ Das smarte System. In: bosch-ebike.com. Abgerufen am 12. April 2025.
  40. ↑ Smart E-Bike: eine neue Dimension des Fahrradfahrens? In: linexo.de. 21. August 2019, abgerufen am 12. April 2025.
  41. ↑ Teure Pedelec-Batterien und ihre Haltbarkeit 10/2015. In: adac.de. Oktober 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 18. Oktober 2021; abgerufen am 18. Oktober 2021.
  42. ↑ E-Bike-Akku Lebensdauer. akkvita.de, abgerufen am 18. Juli 2025.
  43. ↑ E-Bike Akkus: KapazitĂ€t, Reichweite und Pflegeanleitung. myebikes.com, abgerufen am 18. Juli 2025.
  44. ↑ E-Bike-Reichweiten und Akku-Test, Reiner Kolberg, e-bikeinfo.de, 17. MĂ€rz 2017, abgerufen am 19. Oktober 2018
  45. ↑ Nicole Hery-Moßmann: E-Bike Akku: Alles ĂŒber Kosten, Reichweite, Lebensdauer und die Ladezeit. In: efahrer.chip.de. CHIP Communications GmbH, 12. November 2020, abgerufen am 31. Mai 2021.
  46. ↑ E-Bike Akku reparieren: Alles, was Sie wissen mĂŒssen. revierrad.de, abgerufen am 19. Juli 2025.
  47. ↑ Reparatur E-Bike-Akku: Das sollten Sie wissen. adac.de, 17. April 2025, abgerufen am 19. Juli 2025.
  48. ↑ Wie kann man den Akku eines E-Bikes testen? upway.de, abgerufen am 18. Juli 2025.
  49. ↑ E-Bike Akku KapazitĂ€t prĂŒfen – Schnelle Anleitung. ebikefest.at, abgerufen am 18. Juli 2025.
  50. ↑ eBike-Akku-Check. bosch-ebike.com, abgerufen am 18. Juli 2025.
  51. ↑ MarktĂŒbersicht und Testbericht 2010. (Memento vom 20. Juni 2010 im Internet Archive) ExtraEnergy e. V.
  52. ↑ Rekuperation bei e-bikes. In: e-bike-test.org, 8. MĂ€rz 2012.
  53. ↑ Kalkhoff E-Bike 2015, ProduktbroschĂŒre: Bestimmung von Reichweiten. (S. 29)
  54. ↑ UDV Crashtest: Pedelec Fahrer mit Helm gegen Auto. In: udv.de. 10. April 2011, abgerufen am 7. Juni 2013.
  55. ↑ Bewertung des Risikos von Pedelecs. In: udv.de. Archiviert vom Original am 23. Juni 2013; abgerufen am 7. Juni 2013.
  56. ↑ Thomas Eckert: E-Bike: Tipps zur Wartung. NDR, 14. Mai 2021, abgerufen am 31. Mai 2021.
  57. ↑ D: Feuerwehreinsatz nach explodiertem E-Bike-Akku. In: fireworld.at. 23. November 2019, abgerufen am 23. November 2019.
  58. ↑ Pannendienste mĂŒssen aufrĂŒsten wegen E-Autos. In: 20min.ch. 18. Oktober 2019, abgerufen am 23. November 2019.
  59. ↑ Das ist der CO2-Fußabdruck deines E-Bikes Das ist der CO2-Fußabdruck deines E-Bikes. bike-x.de, abgerufen am 17. Juli 2025.
  60. ↑ Wie umweltfreundlich sind E-Bikes? brose-ebike.com, abgerufen am 15. Juli 2025.
  61. ↑ focus-mobility.de. focus-mobility.de, 11. Mai 2022, abgerufen am 15. Juli 2025.
  62. 1 2 3 4 Ökobilanzen von Fahrrad, E-Bike und Auto im Vergleich. ebikeers.de, abgerufen am 15. Juli 2025.
  63. ↑ Pedelec und E-Bike fahren hĂ€lt fit und schont die Umwelt. umweltbundesamt.de, 14. November 2024, abgerufen am 17. Juli 2025.
  64. ↑ Marie Eickhoff: Wie sich E-Bikes auf die Umwelt auswirken. ZDF, 3. Juni 2019, abgerufen am 31. Mai 2021.
  65. ↑ Der richtige Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus in E-Bikes. Sonderabfallwissen, 1. April 2021, abgerufen am 31. Mai 2021.
  66. ↑ § 1 Abs. 3 StVG Abgerufen am 30. MĂ€rz 2021
  67. ↑ § 7 Abs. 1 StVG Abgerufen am 30. MĂ€rz 2021
  68. ↑ Pedelecs im Straßenverkehr: rechtlich wie ein Fahrrad zu behandeln – RechtsanwĂ€lte von Bergner & Özkan. Abgerufen am 28. September 2016.
  69. ↑ § 39 Absatz 7 StVO Abgerufen am 29. MĂ€rz 2021
  70. ↑ § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO Abgerufen am 29. MĂ€rz 2021
  71. ↑ § 4 (1) Satz 2 1. FeV Abgerufen am 29. MĂ€rz 2021: „einspurige FahrrĂ€der mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart GewĂ€hr dafĂŒr bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h betrĂ€gt (Mofas)“
  72. ↑ § 5 (1) und (4) FeV Abgerufen am 30. MĂ€rz 2021
  73. ↑ § 2 unter 11.a. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In: verkehrsportal.de. Abgerufen am 29. MĂ€rz 2021: „zweirĂ€drige Kraftfahrzeuge 
 mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und 
 mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW betrĂ€gt“
  74. ↑ Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 ĂŒber die Genehmigung und MarktĂŒberwachung von zwei- oder dreirĂ€drigen und vierrĂ€drigen Fahrzeugen, abgerufen am 28. November 2020
  75. ↑ E-Bikes & Pedelecs – Unterschiede, Vorschriften und Wissenswertes, in deurag.de, 9. April 2020, abgerufen am 28. November 2020
  76. ↑ Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur ErgĂ€nzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen fĂŒr die Genehmigung von zwei- oder dreirĂ€drigen und vierrĂ€drigen Fahrzeugen, abgerufen am 21. Februar 2022. Anhang XIX: „Anforderungen an die Festigkeit der Fahrzeugstruktur“.
  77. ↑ Leistungs- und Geschwindigkeits-Rechner, in kreuzotter.de, abgerufen am 28. November 2020
  78. ↑ Einstufung von ElektrofahrrĂ€dern. In: bmvi.de. 2014, archiviert vom Original am 19. Juli 2014; abgerufen am 17. Juli 2014.
  79. ↑ Was Sie ĂŒber den Versicherungsschutz von Pedelecs wissen sollten (Memento vom 27. MĂ€rz 2013 im Internet Archive) – Informationen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vom 25. August 2012
  80. ↑ § 2 unter 9. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In: verkehrsportal.de. Abgerufen am 29. MĂ€rz 2021: „zweirĂ€drige Kraftfahrzeuge 
 mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h“
  81. ↑ § 2 unter 10. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In: verkehrsportal.de. Abgerufen am 29. MĂ€rz 2021: „KraftrĂ€der mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW“
  82. ↑ E-Bike und Pedelec Tuning Leistungserhöhung der MotorunterstĂŒtzung, in ebike-solutions.com
  83. ↑ Wenn die Polizei das Pedelec kassiert, golem.de vom 3. November 2020, abgerufen am 4. November 2020
  84. ↑ Schnelle Pedelecs: Klarstellung verwirrt (Memento vom 7. Mai 2013 im Internet Archive) in adfc.de vom 9. Januar 2013
  85. ↑ Antwort auf Bundestagsanfrage der SPD 17/9110 vom 26. MĂ€rz 2012, Fragen 29 bis 34 (PDF; 153 kB)
  86. ↑ Bericht des BMVBS zur GKVS Top 6.2/6.4. (PDF; 68 kB) In: www.verkehrsministerkonferenz.de. GeschĂ€ftsstelle der Verkehrsministerkonferenz c/o Bundesrat, 28. August 2012, abgerufen am 4. September 2025.
  87. ↑ Was man ĂŒber die schnellen E-Bikes wissen muss. www.kleinezeitung.at, 2022, abgerufen am 8. April 2023.
  88. ↑ Touring Club Schweiz: Trendfahrzeuge: die neuen GerĂ€te der urbanen MobilitĂ€t. Abgerufen am 1. Januar 2019.
  89. ↑ Bund trĂ€gt E-Bike-Boom Rechnung: Mehr Sicherheit und einfachere Regeln
  90. ↑ Neuerungen im Strassenverkehr 2024. In: admin.ch. Bundesamt fĂŒr Strassen ASTRA, 22. Dezember 2023, abgerufen am 22. Dezember 2023.
  91. ↑ Fahren mit Licht am Tag fĂŒr E-Bikes ab 1. April 2022. In: admin.ch. Bundesamt fĂŒr Strassen ASTRA, 18. Februar 2023, abgerufen am 22. Dezember 2023.
  92. ↑ WeiterfĂŒhrende Informationen zur Licht- und Tachopflicht fĂŒr E-Bikes. In: velosuisse.ch. 14. Januar 2022, abgerufen am 22. Dezember 2023.
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  97. ↑ Quadvelo – The Smarter, Healthier, and More Fun Way to Move! Abgerufen am 14. MĂ€rz 2026.