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Operation Spring

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Operation Spring ist die Bezeichnung fĂŒr eine großangelegte Operation der österreichischen Polizei in den Jahren 1999 und 2000 im Kampf gegen den organisierten Drogenhandel. Im Zuge dieser Operation wurden zahlreiche Menschen afrikanischer Herkunft festgenommen, beschuldigt und teilweise rechtskrĂ€ftig verurteilt. Eine lĂ€ngere Observation – bei der unter anderem zum ersten Mal der „große Lauschangriff“ eingesetzt wurde – ging dem Zugriff voraus, bis schließlich am 27. Mai 1999 etwa 850 Polizisten österreichweit Wohnungen und FlĂŒchtlingsheime von Beschuldigten stĂŒrmten.[1]

Operation Spring

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Die Operation Spring war die grĂ¶ĂŸte kriminalpolizeiliche Aktion in Österreich in der zweiten Republik. Insgesamt wurden 127 Personen festgenommen. Rund ein Drittel der Festgenommenen musste nach kurzer Zeit wieder freigelassen werden. Einige wurden wegen illegalen Aufenthalts festgenommen und in der Folge aus Österreich abgeschoben. Ein Teil der Massenmedien, allen voran die Neue Kronen Zeitung, berichteten von einem noch nie da gewesenen Erfolg der Polizei im Kampf gegen die organisierte KriminalitĂ€t: „Mit Hilfe des ersten großen Lauschangriffs sei es gelungen, die Bosse eines international agierenden nigerianischen Drogenrings festzunehmen“. Vor allem die Wiener Stadtzeitung Falter und einige Publikationen antirassistischer Aktivisten kritisierten die Polizeiaktion sofort nach ihrem Bekanntwerden als rassistisch. Ein großer Teil der betroffenen Afrikaner war zum damaligen Zeitpunkt in der Black Community Wiens aktiv, die nach der Tötung von Marcus Omofuma durch österreichische Polizisten sehr aktiv wurde und selbstorganisiert versuchte, dem aufkeimenden Rassismus etwas entgegenzusetzen.[1]

Die Verfahren gegen rund 100 Afrikaner entwickelten sich zu einem der grĂ¶ĂŸten Justizverfahren der österreichischen Nachkriegsgeschichte. Fast alle Angeklagten wurden zu teilweise langjĂ€hrigen Haftstrafen verurteilt.[1]

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass sich die im Vorfeld der Operation Spring angewandte optische und akustische Überwachung erst in Probe befand.

Kritikpunkte an den Verfahren

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Die von Polizei und Justiz angewandten Methoden riefen nicht nur bei Menschenrechtsorganisationen Unmut hervor. Vor allem wird die Fairness des Verfahrens nachdrĂŒcklich in Frage gestellt.

BemĂ€ngelt werden unter anderem die „schlechte QualitĂ€t“ der akustischen und optischen Aufzeichnungen, die dazu fĂŒhrten, dass Personen auf den Aufnahmen nur schwer oder gar nicht zu identifizieren sind. Daneben stellte sich die Zuordnung der Stimmen zu den Personen auf den Videoaufnahmen als problematisch heraus. So konnte im letzten offenen Verfahren von SachverstĂ€ndigen nachgewiesen werden, dass die Zuordnung einer Stimme zum betreffenden Angeklagten auf den Aufnahmen nicht eindeutig möglich und somit als Beweis unbrauchbar sei. Das Gericht folgte in diesem Punkt der Linie der Verteidigung und lehnte die von Staatsanwaltschaft und Polizei getroffene Zuordnung der Stimmen ab. Dies war der einzige Fall, bei dem die Zuordnung der Stimmen ĂŒberprĂŒft wurde.

Im Verfahren wurden einige Kronzeugen herangezogen. Diese Zeugen, die einen Großteil der angeklagten Afrikaner belasteten, traten jedoch vermummt und anonym auf. Sie waren so bekleidet, dass ihre Gesichter durch dunkle Motorradhelme und Skihauben verdeckt wurden. Die Personalien dieser Zeugen wurden gegenĂŒber der Verteidigung ebenfalls nicht preisgegeben. Diese Art der Zeugeneinvernahme wurden mittlerweile durch den Obersten Gerichtshof als unzulĂ€ssig befunden. Zahlreiche Fragen der Verteidigung wurden zum Schutz der Zeugen vom Richter zurĂŒckgewiesen. Ein Hauptzeuge widerrief spĂ€ter im Zuge der Dreharbeiten zum Dokumentarfilm von Schuster und Sindelgruber zu der Operation Spring seine Aussage.

Auch die Rolle des Dolmetschers, Douglas Idehen, und seine Übersetzungen des Überwachungsmaterials waren der Kritik ausgesetzt. Da der Großteil der Angeklagten auf den Aufnahmen in ihrer Muttersprache Ibo zu hören war, musste ein Übersetzer herangezogen werden. Im Laufe der letzten Verfahren, in dem ein zweiter Übersetzer eingesetzt wurde, stellte sich heraus, dass mehrere fĂŒr das Verfahren relevante Passagen vom ersten Dolmetscher falsch ĂŒbersetzt wurden, beziehungsweise auf den TonbĂ€ndern nicht aufzufinden waren. Des Weiteren wurden Passagen nur sinngemĂ€ĂŸ und nicht wortgetreu, wie es ĂŒblich wĂ€re, ĂŒbersetzt. Die Zuordnung der Stimmen nahm der Dolmetscher selbst vor, obwohl im letzten Verfahren selbst ein entsprechender SachverstĂ€ndiger dies zumindest beim letzten Angeklagten wegen der schlechten QualitĂ€t der Aufnahmen nicht tun konnte. Der Übersetzer war ebenfalls wie die Kronzeugen im Prozess anonymisiert. Fragen der Verteidigung an den Übersetzer wurden ebenfalls aus Schutz fĂŒr den Zeugen vom Gericht abgewiesen, wodurch es der Verteidigung unmöglich war, dessen Qualifikation zu ĂŒberprĂŒfen. Die Übersetzungen und Zuordnungen der Stimmen wurden jedoch in den Verfahren als wichtige Grundlage fĂŒr die Anklageerhebung herangezogen. Des Weiteren wurde dieser Übersetzer im Vorverfahren nicht darauf hingewiesen, dass eine falsche Übersetzung strafbar sei.

FĂŒr Empörung bei den Verurteilten und deren AnwĂ€lten sowie Kritikern der Verfahren sorgte die folgende Passage in mehreren UrteilsbegrĂŒndungen: „[
] Verkauf einer nicht mehr feststellbaren, jedenfalls aber großen Menge Heroin und Kokain, an unbekannt gebliebenen Endabnehmer [
]“.

Reaktionen auf die Kritik

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Den VorwĂŒrfen entgegnete die Richterschaft und das Justizministerium, dass alle Entscheidungen in den ĂŒber 100 Strafverfahren von unterschiedlichen unabhĂ€ngigen Gerichten gefĂ€llt wurden, noch dazu oft von Schöffengerichten, wo Laienrichter aus der Bevölkerung bei der Urteilsfindung mitwirkten. Ein weiteres Gegenargument ist, dass Urteile nie allein aufgrund eines Beweises gefĂ€llt wurden, sondern sich auf eine Vielzahl von Beweisen stĂŒtzten. Es wird argumentiert, dass, auch wenn die vorgebrachten Beweise schlecht oder schlecht verwertbar waren, die Gerichte in den meisten FĂ€llen die Beweise als ausreichend fĂŒr eine Verurteilung erachteten.

Justizministerin Karin Gastinger und Innenministerin Liese Prokop gaben diesbezĂŒglich nur knappe Kommentare ab und machten ihre weitere Vorgehensweise vom Ausgang noch ausstehender Strafverfahren zu diesem Themenkomplex abhĂ€ngig.

Drogenbosse, Kleinkriminelle oder Justizopfer?

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Obiora C-Ik Ofoedu

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Der aus Nigeria stammende Literat und politische Aktivist Obiora C-Ik Ofoedu wurde im Zuge der „Operation Spring“ verhaftet. ZunĂ€chst wurde Ofoedu aufgrund von Polizeiinformationen an die Medien als Drogenboss gehandelt. Charles Ofoedu war Teil der Plattform fĂŒr eine Welt ohne Rassismus. Nach seiner Enthaftung nach drei Monaten in Untersuchungshaft arbeitete er weiter in der Plattform. Ofoedu wurde im Jahr 2000 schließlich rechtskrĂ€ftig wegen GeldwĂ€sche verurteilt – er hatte fĂŒr Landsleute Geld ĂŒberwiesen, das laut dem Gerichtsurteil aus Drogenhandel stammte. FĂŒr alle anderen ihm ursprĂŒnglich zur Last gelegten Verbrechen erhob die Staatsanwaltschaft keine Anklage oder wurde von VorwĂŒrfen freigesprochen und anschließend fĂŒr drei Monate in Schubhaft genommen, nachdem die Fremdenpolizei ein 10-jĂ€hriges Aufenthaltsverbot verhĂ€ngt hatte. Seine Erlebnisse mit der österreichischen Justiz verarbeitete er im Buch „Morgengrauen“. Den Vorwurf, Ofoedu sei der Kopf eines international agierenden Drogenrings, musste die Justiz fallen lassen. Schon unmittelbar nach seiner Verhaftung herrschte in der Plattform die Meinung, dass er aus politischen GrĂŒnden zum „Drogenboss“ gemacht werden sollte.

Emmanuel Chukwujekwu

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Auch Chukwujekwu wurde 1999 als „Drogenboss“ prĂ€sentiert. Nachdem er in erster Instanz deswegen zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, erfolgte in der zweiten Instanz ein Freispruch. Anwalt Chukwujekwus war Lennart Binder. Der oberste Gerichtshof hob die Urteile jedoch wieder auf und der Fall wurde erneut an die erste Instanz verwiesen. Ende Dezember 2005 wurde Chukwujekwu, nachdem er fast 4 Jahre und 9 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, in erster Instanz zu genau 4 Jahren und 9 Monaten Haftstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts konnte Chukwujekwu nun als „Drogenverpacker“ ĂŒberfĂŒhrt werden. Dieses Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig, da Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht wurde.

Kommentare zu den Operation Spring-Prozessen

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  • Emmanuel Chukwujekwu in der MĂ€rz-Ausgabe 2004 des Augustin: „Es war kein Krieg gegen Drogen, es war ein Krieg gegen die Black Community in Wien [
]. Unvorstellbar, dass so etwas in einem zivilisierten Land wie Österreich passiert.“
  • Peter Pilz (ehemaliger österreichischer Nationalratsabgeordneter, GrĂŒne) am 30. Dezember 2005 auf seiner Homepage: „Ich vermute, dass mit den ‚Beweisen‘ der Operation Spring Schuldige und Unschuldige verurteilt wurden. [
] Ein Ă€hnlicher Prozess gegen russische Mafiosi hĂ€tte in einem Fiasko geendet. [
] hĂ€tten internationale SpitzenanwĂ€lte die ‚Beweise‘ in der Luft zerrissen. Polizei und Staatsanwaltschaft wĂ€ren in einem Sumpf der LĂ€cherlichkeit untergegangen. Die StĂŒmper des österreichischen Rechtsstaats hĂ€tten eine verheerende Lektion erhalten.“
  • Max Edelbacher, leitender Kriminalbeamter als Fazit zur Operation Spring: „Die angewandten Methoden waren nicht erfolgreich [
]. Das Ergebnis ist nicht von bleibendem Wert. GrĂ¶ĂŸere Drogenbosse konnten nicht verhaftet werden. [
] Heutzutage verfolgt die Polizei eine andere Strategie, und konzentriert sich auf die Verfolgung der kleinen StraßenhĂ€ndler.“
  • Karin Gastinger (Justizministerin) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage am 8. Dezember 2005, BMJ-Pr7000/0088-Pr 1/2005: „Es ging um eine rein juristische Bewertung der im Film dargestellten MissstĂ€nde und Ungereimtheiten [
]. Der Dokumentarfilm wurde von allen Anwesenden ambivalent beurteilt. Wenn Verfahrensergebnisse auf falschen Übersetzungen und Zeugenaussagen aufbauen, schĂŒrt dies natĂŒrlich Zweifel, ob die Rechtsfindung zutreffend war. Andererseits ist es ein Manko dieser Dokumentation, dass die Sicherheits- und Anklagebehörden nicht zu Wort gekommen sind, um eine ausgewogene Darstellung zu erreichen. [
] Weisungen des BMJ kommen nur bei kontroversiellen Standpunkten in Frage, die im Bereich des in Rede stehenden Verfahrenskomplexes allerdings nicht vorliegen.“

Über den Polizeieinsatz, die Gerichtsverfahren und die ProzesshintergrĂŒnde wurde ein Dokumentarfilm mit dem gleichlautenden Namen „Operation Spring“ von Angelika Schuster und Tristan Sindelgruber produziert. Der Film stellt die Frage, ob die Angeklagten jemals die Chance auf ein faires Verfahren hatten. Premiere war am 23. September 2005 in Kinos in Wien und Graz. Am 13. April 2008 sendete der ORF diesen Dokumentarfilm in seiner Reihe Doc.Art – allerdings nicht zur Prime Time, sondern erst um 23:00 Uhr.[2]

  • Film DVD – Operation Spring
  • Operation Spring. no-racism.net
  • Operation Spring. SOS Mitmensch, ehemals im Original (nicht mehr online verfĂŒgbar); abgerufen am 2. MĂ€rz 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.sosmitmensch.at (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)

Medienberichte

Einzelnachweise

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  1. 1 2 3 Operation Spring: Polizei zieht Bilanz. Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation hielt vor Gericht nicht. In: www.derstandard.at. Der Standard, 30. MÀrz 2000, abgerufen am 13. April 2023.
  2. ↑ Operation Spring. In: tv.orf.at. Österreichischer Rundfunk, ehemals im Original (nicht mehr online verfĂŒgbar); abgerufen am 2. MĂ€rz 2023. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)