Operation Spring
Operation Spring ist die Bezeichnung fĂŒr eine groĂangelegte Operation der österreichischen Polizei in den Jahren 1999 und 2000 im Kampf gegen den organisierten Drogenhandel. Im Zuge dieser Operation wurden zahlreiche Menschen afrikanischer Herkunft festgenommen, beschuldigt und teilweise rechtskrĂ€ftig verurteilt. Eine lĂ€ngere Observation â bei der unter anderem zum ersten Mal der âgroĂe Lauschangriffâ eingesetzt wurde â ging dem Zugriff voraus, bis schlieĂlich am 27. Mai 1999 etwa 850 Polizisten österreichweit Wohnungen und FlĂŒchtlingsheime von Beschuldigten stĂŒrmten.[1]
Operation Spring
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Operation Spring war die gröĂte kriminalpolizeiliche Aktion in Ăsterreich in der zweiten Republik. Insgesamt wurden 127 Personen festgenommen. Rund ein Drittel der Festgenommenen musste nach kurzer Zeit wieder freigelassen werden. Einige wurden wegen illegalen Aufenthalts festgenommen und in der Folge aus Ăsterreich abgeschoben. Ein Teil der Massenmedien, allen voran die Neue Kronen Zeitung, berichteten von einem noch nie da gewesenen Erfolg der Polizei im Kampf gegen die organisierte KriminalitĂ€t: âMit Hilfe des ersten groĂen Lauschangriffs sei es gelungen, die Bosse eines international agierenden nigerianischen Drogenrings festzunehmenâ. Vor allem die Wiener Stadtzeitung Falter und einige Publikationen antirassistischer Aktivisten kritisierten die Polizeiaktion sofort nach ihrem Bekanntwerden als rassistisch. Ein groĂer Teil der betroffenen Afrikaner war zum damaligen Zeitpunkt in der Black Community Wiens aktiv, die nach der Tötung von Marcus Omofuma durch österreichische Polizisten sehr aktiv wurde und selbstorganisiert versuchte, dem aufkeimenden Rassismus etwas entgegenzusetzen.[1]
Die Verfahren gegen rund 100 Afrikaner entwickelten sich zu einem der gröĂten Justizverfahren der österreichischen Nachkriegsgeschichte. Fast alle Angeklagten wurden zu teilweise langjĂ€hrigen Haftstrafen verurteilt.[1]
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass sich die im Vorfeld der Operation Spring angewandte optische und akustische Ăberwachung erst in Probe befand.
Kritikpunkte an den Verfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die von Polizei und Justiz angewandten Methoden riefen nicht nur bei Menschenrechtsorganisationen Unmut hervor. Vor allem wird die Fairness des Verfahrens nachdrĂŒcklich in Frage gestellt.
BemĂ€ngelt werden unter anderem die âschlechte QualitĂ€tâ der akustischen und optischen Aufzeichnungen, die dazu fĂŒhrten, dass Personen auf den Aufnahmen nur schwer oder gar nicht zu identifizieren sind. Daneben stellte sich die Zuordnung der Stimmen zu den Personen auf den Videoaufnahmen als problematisch heraus. So konnte im letzten offenen Verfahren von SachverstĂ€ndigen nachgewiesen werden, dass die Zuordnung einer Stimme zum betreffenden Angeklagten auf den Aufnahmen nicht eindeutig möglich und somit als Beweis unbrauchbar sei. Das Gericht folgte in diesem Punkt der Linie der Verteidigung und lehnte die von Staatsanwaltschaft und Polizei getroffene Zuordnung der Stimmen ab. Dies war der einzige Fall, bei dem die Zuordnung der Stimmen ĂŒberprĂŒft wurde.
Im Verfahren wurden einige Kronzeugen herangezogen. Diese Zeugen, die einen GroĂteil der angeklagten Afrikaner belasteten, traten jedoch vermummt und anonym auf. Sie waren so bekleidet, dass ihre Gesichter durch dunkle Motorradhelme und Skihauben verdeckt wurden. Die Personalien dieser Zeugen wurden gegenĂŒber der Verteidigung ebenfalls nicht preisgegeben. Diese Art der Zeugeneinvernahme wurden mittlerweile durch den Obersten Gerichtshof als unzulĂ€ssig befunden. Zahlreiche Fragen der Verteidigung wurden zum Schutz der Zeugen vom Richter zurĂŒckgewiesen. Ein Hauptzeuge widerrief spĂ€ter im Zuge der Dreharbeiten zum Dokumentarfilm von Schuster und Sindelgruber zu der Operation Spring seine Aussage.
Auch die Rolle des Dolmetschers, Douglas Idehen, und seine Ăbersetzungen des Ăberwachungsmaterials waren der Kritik ausgesetzt. Da der GroĂteil der Angeklagten auf den Aufnahmen in ihrer Muttersprache Ibo zu hören war, musste ein Ăbersetzer herangezogen werden. Im Laufe der letzten Verfahren, in dem ein zweiter Ăbersetzer eingesetzt wurde, stellte sich heraus, dass mehrere fĂŒr das Verfahren relevante Passagen vom ersten Dolmetscher falsch ĂŒbersetzt wurden, beziehungsweise auf den TonbĂ€ndern nicht aufzufinden waren. Des Weiteren wurden Passagen nur sinngemÀà und nicht wortgetreu, wie es ĂŒblich wĂ€re, ĂŒbersetzt. Die Zuordnung der Stimmen nahm der Dolmetscher selbst vor, obwohl im letzten Verfahren selbst ein entsprechender SachverstĂ€ndiger dies zumindest beim letzten Angeklagten wegen der schlechten QualitĂ€t der Aufnahmen nicht tun konnte. Der Ăbersetzer war ebenfalls wie die Kronzeugen im Prozess anonymisiert. Fragen der Verteidigung an den Ăbersetzer wurden ebenfalls aus Schutz fĂŒr den Zeugen vom Gericht abgewiesen, wodurch es der Verteidigung unmöglich war, dessen Qualifikation zu ĂŒberprĂŒfen. Die Ăbersetzungen und Zuordnungen der Stimmen wurden jedoch in den Verfahren als wichtige Grundlage fĂŒr die Anklageerhebung herangezogen. Des Weiteren wurde dieser Ăbersetzer im Vorverfahren nicht darauf hingewiesen, dass eine falsche Ăbersetzung strafbar sei.
FĂŒr Empörung bei den Verurteilten und deren AnwĂ€lten sowie Kritikern der Verfahren sorgte die folgende Passage in mehreren UrteilsbegrĂŒndungen: â[âŠ] Verkauf einer nicht mehr feststellbaren, jedenfalls aber groĂen Menge Heroin und Kokain, an unbekannt gebliebenen Endabnehmer [âŠ]â.
Reaktionen auf die Kritik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Den VorwĂŒrfen entgegnete die Richterschaft und das Justizministerium, dass alle Entscheidungen in den ĂŒber 100 Strafverfahren von unterschiedlichen unabhĂ€ngigen Gerichten gefĂ€llt wurden, noch dazu oft von Schöffengerichten, wo Laienrichter aus der Bevölkerung bei der Urteilsfindung mitwirkten. Ein weiteres Gegenargument ist, dass Urteile nie allein aufgrund eines Beweises gefĂ€llt wurden, sondern sich auf eine Vielzahl von Beweisen stĂŒtzten. Es wird argumentiert, dass, auch wenn die vorgebrachten Beweise schlecht oder schlecht verwertbar waren, die Gerichte in den meisten FĂ€llen die Beweise als ausreichend fĂŒr eine Verurteilung erachteten.
Justizministerin Karin Gastinger und Innenministerin Liese Prokop gaben diesbezĂŒglich nur knappe Kommentare ab und machten ihre weitere Vorgehensweise vom Ausgang noch ausstehender Strafverfahren zu diesem Themenkomplex abhĂ€ngig.
Drogenbosse, Kleinkriminelle oder Justizopfer?
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Obiora C-Ik Ofoedu
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der aus Nigeria stammende Literat und politische Aktivist Obiora C-Ik Ofoedu wurde im Zuge der âOperation Springâ verhaftet. ZunĂ€chst wurde Ofoedu aufgrund von Polizeiinformationen an die Medien als Drogenboss gehandelt. Charles Ofoedu war Teil der Plattform fĂŒr eine Welt ohne Rassismus. Nach seiner Enthaftung nach drei Monaten in Untersuchungshaft arbeitete er weiter in der Plattform. Ofoedu wurde im Jahr 2000 schlieĂlich rechtskrĂ€ftig wegen GeldwĂ€sche verurteilt â er hatte fĂŒr Landsleute Geld ĂŒberwiesen, das laut dem Gerichtsurteil aus Drogenhandel stammte. FĂŒr alle anderen ihm ursprĂŒnglich zur Last gelegten Verbrechen erhob die Staatsanwaltschaft keine Anklage oder wurde von VorwĂŒrfen freigesprochen und anschlieĂend fĂŒr drei Monate in Schubhaft genommen, nachdem die Fremdenpolizei ein 10-jĂ€hriges Aufenthaltsverbot verhĂ€ngt hatte. Seine Erlebnisse mit der österreichischen Justiz verarbeitete er im Buch âMorgengrauenâ. Den Vorwurf, Ofoedu sei der Kopf eines international agierenden Drogenrings, musste die Justiz fallen lassen. Schon unmittelbar nach seiner Verhaftung herrschte in der Plattform die Meinung, dass er aus politischen GrĂŒnden zum âDrogenbossâ gemacht werden sollte.
Emmanuel Chukwujekwu
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auch Chukwujekwu wurde 1999 als âDrogenbossâ prĂ€sentiert. Nachdem er in erster Instanz deswegen zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, erfolgte in der zweiten Instanz ein Freispruch. Anwalt Chukwujekwus war Lennart Binder. Der oberste Gerichtshof hob die Urteile jedoch wieder auf und der Fall wurde erneut an die erste Instanz verwiesen. Ende Dezember 2005 wurde Chukwujekwu, nachdem er fast 4 Jahre und 9 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, in erster Instanz zu genau 4 Jahren und 9 Monaten Haftstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts konnte Chukwujekwu nun als âDrogenverpackerâ ĂŒberfĂŒhrt werden. Dieses Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig, da Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht wurde.
Kommentare zu den Operation Spring-Prozessen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Emmanuel Chukwujekwu in der MĂ€rz-Ausgabe 2004 des Augustin: âEs war kein Krieg gegen Drogen, es war ein Krieg gegen die Black Community in Wien [âŠ]. Unvorstellbar, dass so etwas in einem zivilisierten Land wie Ăsterreich passiert.â
- Peter Pilz (ehemaliger österreichischer Nationalratsabgeordneter, GrĂŒne) am 30. Dezember 2005 auf seiner Homepage: âIch vermute, dass mit den âBeweisenâ der Operation Spring Schuldige und Unschuldige verurteilt wurden. [âŠ] Ein Ă€hnlicher Prozess gegen russische Mafiosi hĂ€tte in einem Fiasko geendet. [âŠ] hĂ€tten internationale SpitzenanwĂ€lte die âBeweiseâ in der Luft zerrissen. Polizei und Staatsanwaltschaft wĂ€ren in einem Sumpf der LĂ€cherlichkeit untergegangen. Die StĂŒmper des österreichischen Rechtsstaats hĂ€tten eine verheerende Lektion erhalten.â
- Max Edelbacher, leitender Kriminalbeamter als Fazit zur Operation Spring: âDie angewandten Methoden waren nicht erfolgreich [âŠ]. Das Ergebnis ist nicht von bleibendem Wert. GröĂere Drogenbosse konnten nicht verhaftet werden. [âŠ] Heutzutage verfolgt die Polizei eine andere Strategie, und konzentriert sich auf die Verfolgung der kleinen StraĂenhĂ€ndler.â
- Karin Gastinger (Justizministerin) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage am 8. Dezember 2005, BMJ-Pr7000/0088-Pr 1/2005: âEs ging um eine rein juristische Bewertung der im Film dargestellten MissstĂ€nde und Ungereimtheiten [âŠ]. Der Dokumentarfilm wurde von allen Anwesenden ambivalent beurteilt. Wenn Verfahrensergebnisse auf falschen Ăbersetzungen und Zeugenaussagen aufbauen, schĂŒrt dies natĂŒrlich Zweifel, ob die Rechtsfindung zutreffend war. Andererseits ist es ein Manko dieser Dokumentation, dass die Sicherheits- und Anklagebehörden nicht zu Wort gekommen sind, um eine ausgewogene Darstellung zu erreichen. [âŠ] Weisungen des BMJ kommen nur bei kontroversiellen Standpunkten in Frage, die im Bereich des in Rede stehenden Verfahrenskomplexes allerdings nicht vorliegen.â
Film
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ăber den Polizeieinsatz, die Gerichtsverfahren und die ProzesshintergrĂŒnde wurde ein Dokumentarfilm mit dem gleichlautenden Namen âOperation Springâ von Angelika Schuster und Tristan Sindelgruber produziert. Der Film stellt die Frage, ob die Angeklagten jemals die Chance auf ein faires Verfahren hatten. Premiere war am 23. September 2005 in Kinos in Wien und Graz. Am 13. April 2008 sendete der ORF diesen Dokumentarfilm in seiner Reihe Doc.Art â allerdings nicht zur Prime Time, sondern erst um 23:00Â Uhr.[2]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1000 Jahre Haft â Operation Spring und institutioneller Rassismus. ResĂŒmee einer antirassistischen Gruppe. Verein fĂŒr antirassistische Ăffentlichkeitsarbeit / Gesellschaft fĂŒr Menschenrechte von Marginalisierten und MigrantInnen, 2005, ISBN 3-200-00374-X.
- Obiora Ofoedu: Morgengrauen. Mandelbaum, 2000, ISBN 3-85476-033-7.
- Wer hat noch einen Koffer in Berlin? In: Berliner Zeitung; u. a. ĂŒber die Operation Spring
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Film DVD â Operation Spring
- Operation Spring. no-racism.net
- Operation Spring. SOS Mitmensch, ehemals im (nicht mehr online verfĂŒgbar); abgerufen am 2. MĂ€rz 2023. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)
- Website zum Film
- Parlamentarische Anfragebeantwortung. (PDF; 189Â kB)
Medienberichte
- Operation Spring II. Bad Boys und anonymisierte Zeugen. In: tatblatt.mediaweb.at. SOS Mitmensch, ehemals im (nicht mehr online verfĂŒgbar); abgerufen am 2. MĂ€rz 2023. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)
- Operation Spring. In: dĂ©rive â Zeitschrift fĂŒr Stadtforschung.
- Operation Spring. Blaulicht und Graulicht. In: gerichtlive.twoday.net. SOS Mitmensch, ehemals im (nicht mehr online verfĂŒgbar); abgerufen am 2. MĂ€rz 2023. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)
- Operation Spring: Polizei zieht Bilanz. Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation hielt vor Gericht nicht. In: www.derstandard.at. Der Standard, 30. MÀrz 2000.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 3 Operation Spring: Polizei zieht Bilanz. Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation hielt vor Gericht nicht. In: www.derstandard.at. Der Standard, 30. MÀrz 2000, abgerufen am 13. April 2023.
- â Operation Spring. In: tv.orf.at. Ăsterreichischer Rundfunk, ehemals im (nicht mehr online verfĂŒgbar); abgerufen am 2. MĂ€rz 2023. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)