Natural born citizen
Natural born citizen (engl., dt. etwa: (als solcher) geborener StaatsbĂŒrger) ist eine Wendung aus der Verfassung der Vereinigten Staaten, die die WĂ€hlbarkeit zum PrĂ€sidenten der Vereinigten Staaten nĂ€her bestimmt.

Wortlaut und Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Klausel 5 in Abschnitt 1 von Artikel 2 lautet:
âNo Person except a natural born Citizen, or a Citizen of the United States, at the time of the Adoption of this Constitution, shall be eligible to the Office of President; neither shall any Person be eligible to that Office who shall not have attained to the Age of thirty-five Years, and been fourteen Years a Resident within the United States.â
âNiemand auĂer einem geborenen StaatsbĂŒrger oder jemandem, der zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verfassung StaatsbĂŒrger der Vereinigten Staaten war, soll in das Amt des PrĂ€sidenten wĂ€hlbar sein. [âŠ]â
Durch diese Regelung sollte die neuartige demokratische Staatsform der jungen Republik abgesichert werden. Die VerfassungsvĂ€ter wollten ausschlieĂen, dass einflussreiche AuslĂ€nder, zum Beispiel europĂ€ische Adlige, nach Erlangung der amerikanischen StaatsbĂŒrgerschaft unter Nutzung ihrer Macht und ihres Vermögens die PrĂ€sidentschaft erreichen.
Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Ausdruck natural born citizen wird in der Verfassung nirgendwo weiter prĂ€zisiert und bisher wurde hierzu auch noch kein Fall vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verhandelt. Daher gab und gibt es unterschiedliche Ansichten ĂŒber die genaue Bedeutung dieser Klausel. Der Ausdruck natural born subject (engl., dt. etwa: (als solcher) geborener Untertan), wie er von William Blackstone definiert wurde, war jedoch in der Kolonialzeit gebrĂ€uchlich.[1]
âNatĂŒrlich geborene Untertanen sind solche, die unter der Herrschaft der Krone Englands geboren werden... Die Kinder von AuslĂ€ndern, die hier in England geboren wurden, sind im Allgemeinen natĂŒrlich geborene Untertanen und haben Anspruch auf alle Privilegien solcher. In dem sich die Verfassung Frankreichs von unserer unterscheidet; denn dort ... wenn ein Kind von auslĂ€ndischen Eltern geboren wird, ist es ein AuslĂ€nder.â
Nach Angaben des Obersten Gerichtshofs sollten Wörter und AusdrĂŒcke, die in der Verfassung verwendet, aber nicht definiert werden, âim Lichte des britischen common law gelesen werdenâ, da die US-Verfassung âin der Sprache des englischen common law verfasst istâ.[1] Der Rechtswissenschaftler Eugene Volokh von der UCLA School of Law schreibt, dass natural born subject den VerfassungsvĂ€tern als Grundlage fĂŒr natural born citizen diente.[3]
Da in den USA â spĂ€testens seit dem 14. Verfassungszusatz â das Geburtsortsprinzip (auch ius soli) gilt, ist klar, dass jeder Mensch, der auf dem Boden der USA geboren wird, ein natural born citizen im Sinne der Verfassung ist, unabhĂ€ngig davon, welche Staatsangehörigkeit seine Eltern haben. Ausgenommen hiervon sind nur Angehörige diplomatischer Vertretungen und Adelige auf Staatsbesuch. Ebenso klar ist, dass jemand, der durch EinbĂŒrgerung erstmals StaatsbĂŒrger der USA wurde, nicht als PrĂ€sident oder VizeprĂ€sident wĂ€hlbar ist, wobei dies der einzige rechtliche Unterschied zwischen eingebĂŒrgerten und natural born StaatsbĂŒrgern ist.
Umstritten ist der Status von im Ausland geborenen Kindern amerikanischer Eltern. Diese sind nach dem Abstammungsprinzip, das in den USA neben dem Geburtsortsprinzip gilt, automatisch ebenfalls BĂŒrger der USA. Ob dies reicht, sie zu natural born citizens zu machen, ist nicht endgĂŒltig geklĂ€rt.[4]
Von Bedeutung war diese Klausel bei der PrĂ€sidentschaftswahl 2008, da der Kandidat der Republikaner, Senator John McCain, in der Panamakanalzone geboren wurde, die damals zwar innerhalb der Jurisdiktion der USA, aber auĂerhalb ihrer eigentlichen Grenzen lag. Der Senat erklĂ€rte einmĂŒtig, McCain sei ein natural born citizen und daher als PrĂ€sident wĂ€hlbar.[5] Diese ErklĂ€rung war allerdings nicht bindend, da nur ein Verfassungszusatz oder ein Urteil des Obersten Gerichtes Eindeutigkeit in dieser Frage hĂ€tte schaffen können.
Der Congressional Research Service des US-Kongresses Ă€uĂerte 2011, die rechtlichen und geschichtlichen Zeugnisse zeigten an, dass der Ausdruck ânatural born citizenâ eine Person bezeichnet, die âdurch Geburtâ oder âvon Geburt anâ die US-StaatsbĂŒrgerschaft besitzt. Dies könne durch Geburt in den USA und in Gebieten unter deren Rechtsprechung geschehen, auch dann, wenn die Eltern keine amerikanischen StaatsbĂŒrger sind. Auch im Ausland geborene Kinder amerikanischer StaatsbĂŒrger fallen darunter, ebenso andere FĂ€lle, in denen die rechtlichen Voraussetzungen fĂŒr eine amerikanische StaatsbĂŒrgerschaft âvon Geburt anâ erfĂŒllt seien.[6]
Kandidaten, die auĂerhalb der Staaten der USA geboren wurden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erster natural born citizen im WeiĂen Haus war ab 1837 der achte PrĂ€sident Martin Van Buren, da seine VorgĂ€nger alle noch vor der UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung von 1776 als britische Untertanen geboren wurden.
Charles Curtis, VizeprÀsident unter Herbert Hoover, wurde in Kansas geboren, als dieses noch kein Bundesstaat der USA war. Ebenso wurde Barry Goldwater, PrÀsidentschaftskandidat 1964, im heutigen Arizona geboren, bevor dieses ein Staat wurde.
George W. Romney, der Vater des 2012er Kandidaten Mitt Romney, bewarb sich 1968 um die republikanische Kandidatur, unterlag aber Richard Nixon. Seine Geburt in Mexiko wurde ab Februar 1967 von verschiedenen Politikern als Grund angefĂŒhrt, dass er nicht als PrĂ€sident wĂ€hlbar sei.[7] Da er seine Kandidatur bereits im FrĂŒhjahr 1968 aufgab, wurde dies nie vor Gericht entschieden.
John McCain, PrĂ€sidentschaftskandidat 2000 und 2008, wurde in Panama auf einem US-MilitĂ€rstĂŒtzpunkt geboren. 2008 votierte der US-Senat einstimmig fĂŒr eine rechtlich nicht bindende Resolution, dass McCain ein natural born citizen sei.[8]
Ted Cruz, republikanischer Senator fĂŒr Texas, war Kandidat fĂŒr die PrĂ€sidentschaftswahl 2016, scheiterte aber auch bereits in den Vorwahlen. Cruz wurde am 22. Dezember 1970 in Calgary, Alberta, Kanada als Sohn eines kubanischen Vaters und einer amerikanischen Mutter geboren. WĂ€hrend sein Mitbewerber Donald Trump Cruzâ WĂ€hlbarkeit öffentlich anzweifelte, tendierten unabhĂ€ngigere Stimmen dazu, seine WĂ€hlbarkeit als Kind eines amerikanischen Elternteils zu bejahen.[9]
âBirtherâ-Behauptungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ăber Barack Obama
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auf den Terminus natural born citizen berufen sich mehrere unter dem Begriff âBirtherâ bekannte Gruppierungen, die behaupten, Barack Obama sei zu Unrecht PrĂ€sident der Vereinigten Staaten gewesen, weil er diese WĂ€hlbarkeitsvoraussetzung nicht erfĂŒllt habe. Insbesondere zweifeln sie an, dass Obama in den USA geboren ist, und leiten daraus ab, er sei kein natural born citizen. Dokumente, die nachweisen, dass Obama am 4. August 1961 im US-Bundesstaat Hawaii geboren wurde, wie seine Geburtsurkunde oder eine Geburtsanzeige in der Zeitung Honolulu Advertiser vom 13./14. August 1961, lehnen sie als FĂ€lschung oder Teil einer Verschwörung ab und liefern verschiedene Theorien ĂŒber den âwahrenâ Geburtsort Obamas.
Die veröffentlichte Langform der Geburtsurkunde wies tatsĂ€chlich UnregelmĂ€Ăigkeiten auf, allerdings gibt es Anzeichen dafĂŒr, dass diese durch den als Xerox Bug bekannten Softwarefehler verursacht wurden.[10]
Die âBirther-Bewegungâ, zu deren fĂŒhrenden Vertretern der spĂ€tere US-PrĂ€sident Donald Trump gehörte, erregte viel Aufmerksamkeit. Nach einer Umfrage von CNN Opinion Research im Juli 2010 glaubten zu diesem Zeitpunkt gut ein Viertel der Amerikaner, Obama sei âwahrscheinlichâ oder âdefinitivâ im Ausland geboren.[11] Alle diesbezĂŒglichen Anklagen wurden von den Gerichten jedoch als unbegrĂŒndet abgelehnt, da die KlĂ€ger keine ausreichenden Indizien vorlegen konnten, die auf einen anderen Geburtsort Obamas hindeuteten.
Ăber Kamala Harris
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Alternativ behauptet die âBirther-Bewegungâ, zusĂ€tzlich zur inlĂ€ndischen Geburt mĂŒsse ein natural born citizen auch Eltern haben, die zum Zeitpunkt der Geburt bereits beide StaatsbĂŒrger waren. Eine solcherart begrĂŒndete Variante richtete sich kurz nach ihrer Nominierung gegen die Kandidatin fĂŒr das Amt der US-VizeprĂ€sidentin, Kamala Harris. Die wiederum von Donald Trump aufgegriffene und verbreitete Behauptung aus einem Gastbeitrag des Rechtswissenschaftlers John Eastman vom konservativen Claremont Institute im Magazin Newsweek besteht darin, sie sei nicht wĂ€hlbar, weil ihre Eltern zur Zeit ihrer Geburt in Oakland, Kalifornien, noch nicht eingebĂŒrgerte Immigranten waren.[12] Dem wurde sofort von anderen Rechtswissenschaftlern wie Eugene Volokh von der UCLA School of Law widersprochen,[3] das White House veröffentlichte eine Klarstellung, die besagte, Kamala Harris sei berechtigt, VizeprĂ€sidentin zu werden,[13] und Newsweek veröffentlichte eine Berichtigung und Entschuldigung.[14]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 Jack Maskell: Qualifications for President and the âNatural Bornâ Citizenship Eligibility Requirement. Congressional Research Service, Washington, D.C. 14. November 2011, S. 2 (englisch, fas.org [PDF; abgerufen am 14. August 2020]).
- â William Blackstone: Commentaries on the Laws of England, Volume 1. Clarendon Press, Oxford 1765, S. 354â362 (englisch, google.com).
- 1 2 Eugene Volokh: Yes, Kamala Harris Is Indeed a Natural-Born Citizen. In: Reason. 10. August 2020, abgerufen am 14. August 2020 (englisch).
- â Originalism And The Natural Born Citizen Clause ( vom 4. Februar 2011 im Internet Archive) (PDF; 107Â kB), Essay von Professor Lawrence B. Solum, abgerufen am 3. Juli 2012.
- â McCainâs Birth Abroad Stirs Legal Debate, Washington Post vom 2. Mai 2008, abgerufen am 3. Juli 2012.
- â Qualifications for President and the 'Natural Born' Citizenship Eligibility Requirement. (PDF; 584 kB) In: Congressional Research Service report. Federation of American Scientists, 14. November 2011, abgerufen am 7. Juni 2012 (englisch): âThe weight of legal and historical authority indicates that the term ânatural bornâ citizen would mean a person who is entitled to U.S. citizenship âby birthâ or âat birth,â either by being born âinâ the United States and under its jurisdiction, even those born to alien parents; by being born abroad to U.S. citizen-parents; or by being born in other situations meeting legal requirements for U.S. citizenship âat birth.â Such term, however, would not include a person who was not a U.S. citizen by birth or at birth, and who was thus born an âalienâ required to go through the legal process of ânaturalizationâ to become a U.S. citizen. (S. 2)â
- â Romneyâs birth certificate evokes his fatherâs controversy, Chicago Tribune vom 29. Mai 2012, abgerufen am 3. Juli 2012.
- â S.Res. 511 (110th): A resolution recognizing that John Sidney McCain, III, is a natural born citizen. www.govtrack.us, abgerufen am 31. Januar 2017.
- â Ted Cruzâs Presidential Eligibility â factcheck.org Abgerufen am 31. Januar 2017.
- â David Kriesel: Traue keinem Scan, den du nicht selbst gefĂ€lscht hast. Abgerufen am 10. April 2020 (englisch, Bis Minute 6 und Ab Minute 53).
- â Umfrage von CNN Opinion Research zum Geburtsland Obamas (PDF; 391Â kB) Abgerufen am 7. Juni 2012.
- â John C. Eastman: Some Questions for Kamala Harris About Eligibility. In: Newsweek. 12. August 2020, abgerufen am 20. August 2020 (englisch).
- â Jason Lemon: Trump Officials Confirm They Believe Kamala Harris Is Eligible to Be VP, After President Refuses to Say She Is. In: Newsweek. 16. August 2020, abgerufen am 20. August 2020 (englisch).
- â Nancy Cooper, Josh Hammer: Editor's Note: Eastman's Newsweek Column Has Nothing to Do With Racist Birtherism. In: Newsweek. 13. August 2020, abgerufen am 20. August 2020 (englisch).