Leichtverpackung
Als Leichtverpackung (auch Leichtstoffverpackung), abgekĂŒrzt LVP, wird diejenige Abfallfraktion bezeichnet, die im Rahmen des Dualen Systems bundesweit getrennt gesammelt und in der Regel in gelben AbfallbehĂ€ltern (Gelber Sack) zur Abholung bereitgestellt wird, um zu SekundĂ€rrohstoffen aufgearbeitet zu werden.
Leichtverpackungen bestehen meist aus Kunststoffen, Papier und Aluminium oder WeiĂblech. Insbesondere Papier, Kunststoffe und Aluminiumfolie werden auch in Form von Verbundstoffen eingesetzt (GetrĂ€nkekartons, Tetrapak). Papier wird hĂ€ufig imprĂ€gniert oder beschichtet. Aluminium und WeiĂblech werden meist durch eine Lackierung geschĂŒtzt. Papier und Pappe dienen hĂ€ufig als zusĂ€tzliche Umverpackung oder als stabilisierende HĂŒlle von dĂŒnnen Kunststoffbechern.
Bis zum Ende der Monopol-Stellung 2003 wurde Der GrĂŒne Punkt zur Kennzeichnung der Leichtverpackungen genutzt, die zur Verwertung im Rahmen des Dualen Systems vorgesehen waren. Seit 2009 besteht keine Kennzeichnungspflicht mehr, da alle an den privaten Endverbraucher gerichteten Verkaufsverpackungen am Dualen System teilnehmen mĂŒssen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Abfallinformation des Saarlandes (PDF-Datei; 120Â kB)
- Leicht aber oho! Wertvolle Verpackungen. Information der Stadtreinigung Hamburg