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Landesfilmdienst

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Die Landesfilmdienste sind zusammengefasst in der Konferenz der Landesfilmdienste e.V. (KdL). Diese wurde vor 1954 als bundesweit agierender Dachverband der regionalen Landesfilmdienste gegrĂŒndet. Sie vermittelt und fördert als professioneller Multiplikator den Verleih von Medienproduktionen namhafter Organisationen und VerbĂ€nde aus Bildung, Kultur und Wirtschaft.

Bei den einzelnen Landesfilmdiensten können Nutzer diese Medien kostenlos entleihen. Ein Katalog bietet einen GesamtĂŒberblick in das breit gefĂ€cherte Medienangebot.

Die Landesfilmdienste vermitteln und fördern den Verleih audiovisueller Arbeitsmittel wie

  • DVDs
  • CD-Roms,
  • Folienmappen,
  • computergestĂŒtzte Planspiele,
  • Videokassetten,
  • 16mm-Kopien,
  • Diaserien,
  • Tonbildschauen,

im gesamten Bundesgebiet. Sie verstehen sich als nichtgewerblicher Dienstleister im Bildungs-, Kultur- und Informationsbereich, in der nichtgewerblichen schulischen und außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung.

Von der Konferenz der Landesfilmdienste werden die Filmgeber in vierteljĂ€hrlichen Datenauswertungen ĂŒber die Effizienz des Einsatzes ihrer Medien und deren Zielgruppen informiert. DarĂŒber hinaus bieten die Landesfilmdienste nach Absprache die Möglichkeit, die Organisation und deren bereitgestellte Medien auf zahlreichen Messen, Ausstellungen, Filmveranstaltungen, Preisverleihungen sowie in ihrer hauseigenen Zeitung „Informationen fĂŒr die Medienwirtschaft“ zu prĂ€sentieren.

Die Medien können auch online bestellt werden. ErgĂ€nzend zum Filmverleih hat man auf den Seiten der Landesfilmdienste die Möglichkeit Filme zu streamen, also direkt anzusehen oder auf die heimische Festplatte zu laden. Der Service ist kostenlos. Ein Log-In ist fĂŒr die Nutzung der Seiten erforderlich.