Kostenberechnung

Bei der Kostenberechnung werden im Bauwesen die âKosten auf der Grundlage der Entwurfsplanungâ nach DIN 276 Kosten im Bauwesen ermittelt. Die Kostenberechnung bietet mit der zugrunde liegenden weiterentwickelten Planung eine genauere Kostenermittlung als die im Planungsprozess vorangegangene KostenschĂ€tzung. Ihr Ergebnis stellt eine Entscheidungsgrundlage ĂŒber die WeiterfĂŒhrung des Projekts nach der Entwurfsplanung zur nĂ€chsten Stufe der Genehmigungsplanung dar (siehe Leistungsphasen nach HOAI). Im Bauwesen wird ĂŒblicherweise eine Genauigkeit von ± 20 % von einer Kostenberechnung erwartet.[1]
Die Kostenberechnung basiert auf den durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen und den Massenermittlungen. Bedarfsweise werden DetailplÀne und Beschreibungen solcher Einzelheiten einbezogen, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen sind. Die Kostenberechnung ist nach DIN 276:2018-12 mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengliederung zu prÀzisieren. In der DIN 276-1:2008-12 war eine Erstellung lediglich bis zur zweiten Ebene gefordert.
Zur DurchfĂŒhrung ergeben sich zwei methodische AnsĂ€tze:
- Aufteilung der Kosten, die im Rahmen der KostenschÀtzung ermittelt wurden, auf die Kostengruppen der dritten Ebene (Bauelemente).
- Ermittlung der zu âbauenden Mengenâ nach dem Bauelementekatalog. Als Beispiel wird das Bauelement âAuĂenwĂ€ndeâ der Kostengruppe 330 genannt. Unter Verwendung von Kostenkennzahlen (z. B. âŹ/mÂł oder âŹ/mÂČ) von vergleichbaren Projekten werden die Kosten fĂŒr das neue Projekt berechnet und der spezifische QualitĂ€tsstandard berĂŒcksichtigt. Dieses Verfahren ist im Rahmen eines Planungsauftrages gesondert zu vereinbaren und damit zusĂ€tzlich zu vergĂŒten.
Die Abrechnung dieser Leistung ist in der Honorarordnung fĂŒr Architekten und Ingenieure (HOAI) im § 15 unter Beschreibung des Leistungsbildes der Entwurfsplanung geregelt: Eine Kostenberechnung ist nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht vorzunehmen. Als Besondere Leistungen â die gesondert vergĂŒtet werden â ist eine âKostenberechnung durch Aufstellen von MengengerĂŒsten oder Bauelementkatalogâ vorgesehen.
Auszug aus der ĂNORM B 1801-1 mit Bezug zur Kostenberechnung:
- Phase: Entwurfsphase
- Ziel: Kostenvorgabe fĂŒr den Kostenanschlag und als Kostenkontrolle
- Grundlagen: Entwurfsplanung mit Angaben ĂŒber Nutzungsarten und RĂ€ume mit QuantitĂ€tsangaben (z. B. RaumflĂ€chen, Rauminhalte)
- Gliederung: planungsorientiert â Element und ausfĂŒhrungsorientiert â Leistungsgruppe
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 Bernd Kochendörfer, Jens H. Liebchen, Markus G. Viering: Bau-Projekt-Management: Grundlagen und Vorgehensweisen. (Leitfaden des Baubetriebs und der Bauwirtschaft). 4. Auflage. Vieweg & Teubner Verlag, 2010, ISBN 978-3-8348-0496-9.