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Kostenberechnung

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie
Genauigkeit der Kostenermittlung im Bauwesen mit fortschreitender Planungstiefe[1]

Bei der Kostenberechnung werden im Bauwesen die „Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung“ nach DIN 276 Kosten im Bauwesen ermittelt. Die Kostenberechnung bietet mit der zugrunde liegenden weiterentwickelten Planung eine genauere Kostenermittlung als die im Planungsprozess vorangegangene KostenschĂ€tzung. Ihr Ergebnis stellt eine Entscheidungsgrundlage ĂŒber die WeiterfĂŒhrung des Projekts nach der Entwurfsplanung zur nĂ€chsten Stufe der Genehmigungsplanung dar (siehe Leistungsphasen nach HOAI). Im Bauwesen wird ĂŒblicherweise eine Genauigkeit von ± 20 % von einer Kostenberechnung erwartet.[1]

Die Kostenberechnung basiert auf den durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen und den Massenermittlungen. Bedarfsweise werden DetailplÀne und Beschreibungen solcher Einzelheiten einbezogen, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen sind. Die Kostenberechnung ist nach DIN 276:2018-12 mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengliederung zu prÀzisieren. In der DIN 276-1:2008-12 war eine Erstellung lediglich bis zur zweiten Ebene gefordert.

Zur DurchfĂŒhrung ergeben sich zwei methodische AnsĂ€tze:

  • Aufteilung der Kosten, die im Rahmen der KostenschĂ€tzung ermittelt wurden, auf die Kostengruppen der dritten Ebene (Bauelemente).
  • Ermittlung der zu „bauenden Mengen“ nach dem Bauelementekatalog. Als Beispiel wird das Bauelement „AußenwĂ€nde“ der Kostengruppe 330 genannt. Unter Verwendung von Kostenkennzahlen (z. B. €/mÂł oder €/mÂČ) von vergleichbaren Projekten werden die Kosten fĂŒr das neue Projekt berechnet und der spezifische QualitĂ€tsstandard berĂŒcksichtigt. Dieses Verfahren ist im Rahmen eines Planungsauftrages gesondert zu vereinbaren und damit zusĂ€tzlich zu vergĂŒten.

Die Abrechnung dieser Leistung ist in der Honorarordnung fĂŒr Architekten und Ingenieure (HOAI) im § 15 unter Beschreibung des Leistungsbildes der Entwurfsplanung geregelt: Eine Kostenberechnung ist nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht vorzunehmen. Als Besondere Leistungen – die gesondert vergĂŒtet werden – ist eine „Kostenberechnung durch Aufstellen von MengengerĂŒsten oder Bauelementkatalog“ vorgesehen.

Auszug aus der ÖNORM B 1801-1 mit Bezug zur Kostenberechnung:

  • Phase: Entwurfsphase
  • Ziel: Kostenvorgabe fĂŒr den Kostenanschlag und als Kostenkontrolle
  • Grundlagen: Entwurfsplanung mit Angaben ĂŒber Nutzungsarten und RĂ€ume mit QuantitĂ€tsangaben (z. B. RaumflĂ€chen, Rauminhalte)
  • Gliederung: planungsorientiert – Element und ausfĂŒhrungsorientiert – Leistungsgruppe

Einzelnachweise

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  1. 1 2 Bernd Kochendörfer, Jens H. Liebchen, Markus G. Viering: Bau-Projekt-Management: Grundlagen und Vorgehensweisen. (Leitfaden des Baubetriebs und der Bauwirtschaft). 4. Auflage. Vieweg & Teubner Verlag, 2010, ISBN 978-3-8348-0496-9.