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Infomatec

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Die Infomatec Integrated Information Systems AG war ein deutscher Software- und diversifizierter EDV-Dienstleister mit Sitz in Augsburg. Im Mai 2001 meldete das am Neuen Markt notierte Unternehmen nach serienweisen betrĂŒgerischen Ad-hoc-Meldungen Insolvenz an und ging danach in Konkurs.

Firmengeschichte

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Das Unternehmen wurde 1988 von Alexander HĂ€fele und Gerhard Harlos gegrĂŒndet. Vornehmlich wurden Firmenkunden mit Software-Lösungen und EDV-Support bedient. UmsĂ€tze ĂŒber das Internet spielten dagegen eine sehr untergeordnete Rolle. Wie viele andere Unternehmen drĂ€ngte Infomatec an die Börse, um Wachstum zu erreichen. Da insbesondere mit dem Internet(-Support) Geld zu verdienen war, forcierten die beiden GrĂŒnder und VorstĂ€nde Ende der 1990er Jahre ihre AktivitĂ€ten in diese Richtung und propagierten den Verkauf von Set-Top-Boxen, mit denen sich ein gewöhnlicher, nicht-internetfĂ€higer Fernseher (kein Smart-TV – diese gab es erst spĂ€ter am Markt) zum Surfen im Internet nutzen ließ. Dieser Strategie wurde der Erfolg zuteil, dass die DĂŒsseldorfer WestLB das Unternehmen 1998 an den Neuen Markt brachte. Zwar lagen sehr unterschiedliche Gutachten zur Firmenbewertung vor, gleichwohl wurde ein Ausgabepreis von 53 DM pro Aktie festgelegt.[1]

Nach verhaltenem Start ging es bei der Infomatec AG letztlich bergauf. Der Ausgabewert der Aktie konnte zwischenzeitlich verzehnfacht werden. Die Firma avancierte zur zweiterfolgreichsten Neuemission des Jahres 1998 mit einer Marktkapitalisierung von umgerechnet 1,5 Milliarden Euro im Mai 1999. Auf den Hauptversammlungen gerierte man sich bereits als Global Player.[2] Danach setzte ein AbwĂ€rtstrend ein, der den Marktwert noch im selben Jahr halbierte. Dieser Trend konnte gestoppt werden, denn das Unternehmen verkĂŒndete in einer Ad-hoc-Meldung am 20. Mai 1999 und wiederholt am 13. September 1999, dass ein 55-Millionen-DM-Auftrag der Firma Mobilcom fĂŒr 100.000 Set-Top-Boxen an Land gezogen worden sei. Den Tatsachen entsprach das nicht.[3] Gleich darauf folgte die nĂ€chste Ad-hoc-Meldung. Erneut sei ein 55-Millionen-DM-Auftrag vom Pforzheimer Unternehmen Global Well eingegangen, der bestĂ€tigt werden könnte. Kaum zwei Monate spĂ€ter erfolgte eine weitere Ad-hoc-Meldung: Ein französisches Unternehmen habe einen Auftrag fĂŒr 50 Millionen DM erteilt. Zwischenzeitlich stieg der Aktienkurs des Unternehmens deutlich an.

TatsĂ€chlich waren statt 100.000 lediglich 14.000 Boxen von Mobilcom geordert worden. Die beiden anderen Meldungen erwiesen sich als unwahr. Die gelieferten Boxen ĂŒberstanden zudem nicht einmal die Testphase. Außerdem wurde bekannt, dass die Firmenlenker Harlos und HĂ€fele Aktien ihrer Firma verkauft hatten. SpĂ€ter stellte sich heraus, dass sie aufgrund der gefĂ€lschten Erfolgsmeldungen verkauft hatten, und zwar im Wert von jeweils knapp 15 Millionen Euro. Schlussendlich verkĂŒndeten die VorstĂ€nde eine letzte Ad-hoc-Meldung, die das ganze Desaster offenbarte, denn sie kam der Wahrheit am nĂ€chsten. Statt der bisherigen Umsatzprognose von 90 bis 100 Millionen DM wurde eine von lediglich knapp ĂŒber 50 Millionen gestellt. Gleichzeitig rĂ€umte das Management ein, dass die bisherigen Darlegungen erheblich ĂŒbertrieben gewesen seien. Die Aktien mutierten nun zu Penny-Stocks (Zockerpapieren), Infomatec schlitterte in die Pleite und die FirmengrĂŒnder traten von ihren Ämtern zurĂŒck. Sie traf der Vorwurf des Insiderhandels und des Scalpings. UmsĂ€tzen von 21,6 Millionen DM standen im Jahr 2000 JahresfehlbetrĂ€ge in Höhe von 100 Millionen DM gegenĂŒber. Die West-LB und einer der Gutachter, die HHP, gerieten zudem ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen.

Infomatec war seinerzeit Haupt- und Trikotsponsor des FC Augsburg. Der Verein spielte in der drittklassigen Regionalliga SĂŒd. Da dem Verein eine BĂŒrgschaft in Höhe von 3 Millionen DM zugesichert worden war, die in der Folge jedoch ausfiel, wurde ihm 2000 die Lizenz entzogen. Es folgte eine Zwangsrelegation.[4]

Noch zehn Jahre nach Insolvenzanmeldung war die Gesellschaft nicht komplett abgewickelt. Eine Schlussverteilung wird es mangels Masse nicht geben. Wegen MasseunzulĂ€nglichkeit werden die Verbindlichkeiten, die die Verteilungsmasse nahezu um das Dreifache ĂŒbersteigen, nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Löschung im Handelsregister und Delisting waren im Jahr 2012 nur noch eine Frage der Zeit.[5] Seit dem 7. April 2013 ist die Aktie von Infomatec nicht mehr gelistet.

Im November 2000 wurden HĂ€fele und Harlos verhaftet. Ihnen wurde zum Vorwurf gemacht, aus bloßen geschĂ€ftlichen Hoffnungen FaktizitĂ€ten geschaffen zu haben. AnfĂ€nglich wurde ihnen auch zum Vorwurf gemacht, sie hĂ€tten einen Eingehungsbetrug durch GrĂŒndungsschwindel begangen, denn ihnen hĂ€tte niemals verborgen bleiben können, dass der Unternehmenswert mit 207 Millionen Euro (Basiswert fĂŒr den Ausgabekurs der Aktie) gegenĂŒber tatsĂ€chlichen 5 Millionen Euro Wert völlig ĂŒberzogen war. Dieser Anklagepunkt wurde jedoch fallengelassen. Im November 2003 verurteilte das Landgericht Augsburg beide VorstĂ€nde zu Geld- und Freiheitsstrafen wegen vorsĂ€tzlicher Fehlinformation der Anleger und wegen Insiderhandels, gemĂ€ĂŸ § 400 AktG. Harlos erhielt nach TeilgestĂ€ndnis eine Haftstrafe von zwei Jahren auf BewĂ€hrung und eine Geldstrafe von 9000 Euro sowie einen Zahlungsbefehl von 3000 Euro an eine gemeinnĂŒtzige Einrichtung. Sein Vermögen fiel an den Staat.[6] HĂ€fele erhielt am 4. Mai 2004 eine Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.[7]

Im September 2001 verurteilte ein Augsburger Gericht die beiden FirmengrĂŒnder zur Zahlung von 90.000 DM (73.000 Euro) an einen Kleinanleger. Dieser hatte sich aufgrund der positiven Ad-hoc-Mitteilungen von Infomatec mit deren Aktien eingedeckt. Ein Urteil dieser GrĂ¶ĂŸenordnung zugunsten eines Kleinanlegers war ein Novum. Eine BestĂ€tigung erfolgte aber durch den Bundesgerichtshof (BGH) am 19. Juli 2004. Er erkannte auf eine persönliche Haftung der GrĂŒndungsmitglieder, hergeleitet aus sittenwidriger vorsĂ€tzlicher SchĂ€digung gemĂ€ĂŸ § 826 BGB.[8] Der BGH musste in diesem PrĂ€zedenzfall erstmals zu den Voraussetzungen der Organhaftung ĂŒber §§ 826, § 31 BGB (bei Ad-hoc-Mitteilungen) Stellung nehmen.[9] Im Juli 2004 entschied er, dass die beiden Vorstandsmitglieder der Infomatec die AktionĂ€re der Gesellschaft durch eine wissentlich falsche Ad-hoc-Mitteilung mit ĂŒberhöhten Angaben ĂŒber AuftragseingĂ€nge von Kunden getĂ€uscht hatten und deshalb Schadensersatz zahlen mussten.[10]

Die Welt zog ihr Fazit: Infomatec habe

„neue MaßstĂ€be des Schreckens gesetzt.“[11]

  • Klaus Schmeh: Die 55 grĂ¶ĂŸten Flops der Wirtschaftsgeschichte. Redline Wirtschaft, Ueberreuter, Frankfurt/Wien, ISBN 3-8323-0864-4.
  • Richard Wichmann: Haftung am SekundĂ€rmarkt fĂŒr fehlinformationsbedingte AnlegerschĂ€den. Ein Beitrag de lege lata zur StĂ€rkung des Kapitalmarktstandorts Deutschland. Rechtsvergleichende und ökonomische Analyse. (= Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Band 39). Mohr Siebeck, 2017, ISBN 978-3-16-155032-4, S. 96 ff.
  • Edelmann, in: Betriebs-Berater. 2004, S. 2031–2033.

Einzelnachweise

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  1. ↑ Klaus Schmeh: Die 55 grĂ¶ĂŸten Flops der Wirtschaftsgeschichte. Frankfurt/Wien, Redline Wirtschaft, Ueberreuter, ISBN 3-8323-0864-4, S. 242–245.
  2. ↑ Volker H. Peemöller, Stefan Hofmann: Bilanzskandale, Delikte und Gegenmaßnahmen. 2005, S. 106 f. (books.google.nl)
  3. ↑ Handbuch zum deutschen und europĂ€ischen Bankrecht, S. 2100f.
  4. ↑ Horst Eckert, Werner Klinger: Augsburger Fussballgeschichte. Verlagsgemeinschaft Augsbuch, Augsburg 2007, ISBN 978-3-938332-08-5, S. 119, 122.
  5. ↑ INFOMATEC Integrated Information Systems AG (DE0006222003) - Das Schlussverzeichnis ist auf der GeschĂ€ftsstelle des Amtsgerichts Augsburg – Insolvenzgericht – GeschĂ€ftszeichen: 1 IN 324/01 niedergelegt. Augsburg, den 7. Dezember 2011
  6. ↑ Infomatec-GrĂŒnder verurteilt (sĂŒddeutsche.de)
  7. ↑ Infomatec-Prozess: Ex-Vorstandsmitglied zu Haftstrafe verurteilt
  8. ↑ Infomatec-Urteil "Wahnsinn, jetzt bekomme ich mein Geld zurĂŒck"
  9. ↑ Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht
  10. ↑ BGH, Urteil vom 19. Juli 2004, Az.: II ZR 218/03 = BGHZ 160, 134.
  11. ↑ Infomatec- Katastrophe am Neuen Markt. In: Die Welt. 31. August 2000, abgerufen am 6. MĂ€rz 2014.