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Generalfeldmarschall

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Preußischer Marschallstab, verliehen an Kaiser Franz Joseph I. von Österreich 1895

Als Generalfeldmarschall (Abkürzung GenFm), Schreibweise auch General-Feldmarschall,[1] oder kurz Feldmarschall (von althochdeutsch marahscalc, „Marschall, Stallmeister, Pferdeknecht“) wurden seit der Frühen Neuzeit in vielen Armeen Europas zunächst nur Inhaber unterer oder mittlerer Generalsränge, später die höchsten Militärs bezeichnet.

Historische Entwicklung

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Der Feldmarschall war im 16. Jahrhundert der Befehlshaber der gesamten Reiterei als Teilstreitkraft und stand im Rang etwas unter dem Fußknechtsobersten bzw. Generalobersten.[2][3] In Schweden, der im 17. und frühen 18. Jahrhundert vermutlich bestorganisierten Militärmacht Europas, wurde der Rang eines Fältmarskalk bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts vergeben. Über ihm stand seit 1607 in Krisenzeiten ein Reichsmarschall (Riksmarskalk) als Oberbefehlshaber des Heeres. Im Dreißigjährigen Krieg etablierte sich der Feldmarschall in vielen Staaten als ein Generalsrang der unteren bis mittleren Ebene.

In Frankreich stellte der Maréchal de camp, bis zur Französischen Revolution, den niedersten Generalsrang dar: Er kommandierte Truppenkontingente unterhalb der Armee und war Vorgesetzter der Brigadiers des armées du roi – einer 1657 (Kavallerie) bzw. 1668 (Infanterie) geschaffenen Dienststellung für erfahrene Obristen und Obristleutnante. Den höchsten militärischen Dienstgrad nahm hingegen der Maréchal de France ein (vor dem Lieutenant géneral des armées du roi und dem Maréchal de camp), seit die Ämter des Connétables (1624/27) und des Seneschalls (1191) abgeschafft worden waren. Um die untereinander herrschenden Rang- und Kompetenzstreitigkeiten der Marschälle von Frankreich zu regulieren, wurde ihnen zeitweise ein Maréchal général des camps et armées du roi vorgesetzt, der bis zur Abschaffung des Connétables auch als dessen Stellvertreter fungierte. Das Amt des Maréchal général wurde zwischen 1594 und 1847 jedoch nur siebenmal vergeben.

In den Heeresaufgeboten des Heiligen Römischen Reiches befehligte der Feldmarschall Truppenkontingente bis zur Größe einer Armee. Ihm waren die Generalwachtmeister, die Feldmarschallleutnante und die Feldzeugmeister bzw. die Generale der Kavallerie untergeordnet (siehe frühmoderne Rangpyramide der Generale). In größeren Territorialstaaten des Reichs (etwa in Bayern) präsidierte ihm der Generalleutnant als militärische Oberbefehlshaber.

Generalfeldmarschall

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Dieser Titel bezeichnete die nächsthöhere militärische Führungsinstanz des jeweiligen Reichskreises (nicht zu verwechseln mit dem Kreismarschall): Er rangierte über den Feldmarschällen und Generalleutnanten seines Reichskreises. Der Generalleutnant des jeweils größten Territorialstaates bzw. der größten Militärmacht eines Reichskreises führte das Amt nicht selten in Personalunion.

Eine weitere Führungsebene bildeten seit 1664 bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 die beiden Reichs-General-Feldmarschälle, als Oberbefehlshaber der aus allen Kreisaufgeboten zu bildenden Reichsarmee. Über die Ernennung entschieden Kaiser und Reichstag gemeinsam. Aus Gründen des religiösen Proporzes wurden stets zwei Reichsgeneralfeldmarschälle berufen, je einer aus den Reihen der katholischen und einer der evangelischen Reichsstände.[4]

Erst um die Wende zum 18. Jahrhundert kehrte sich das Verhältnis um, so dass der (General-)Feldmarschall allmählich an die Spitze der Generalität rückte, während die neu geschaffenen Generale der Truppengattungen und nun auch die Generalleutnante hinter ihm rangierten. Damit folgte die Entwicklung dem schwedisch-französischen Vorbild. In der britischen Armee wurde der Dienstgrad Field marshal dagegen erst 1736, und damit vergleichsweise spät, eingeführt.

Brandenburg-Preußen führte als zunächst einziges Land den Titel eines Generalfeldmarschalls ein, ohne dass die Armee ansonsten über weitere, rangniedere Feldmarschälle verfügt hätte. Diesem Beispiel folgte dann auch die zaristisch-russische Armee. Ab 1871 wurde die Bezeichnung Generalfeldmarschall, für die höchsten Militärs, in allen Teilstaaten des Deutschen Reichs verbindlich.

Entwicklung in deutschsprachigen Streitkräften

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Mittelalter bis 16. Jahrhundert

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Aus dem ursprünglichen Hofamt eines Stallmeisters entwickelte sich im Mittelalter die Position des Oberbefehlshabers der Reiterei. Im 16. Jahrhundert war der Feldmarschall (damals auch „Feldtmarschalck“ genannt, etwa im Landsknechtsheer[5]) normalerweise der Befehlshaber der Kavallerie und der stellvertretende Oberbefehlshaber mit richterlichen Vollmachten.

Im Heiligen Römischen Reich konnte ein Reichsgeneralfeldmarschall nur vom Kaiser und den Reichsständen im Reichstag gemeinsam ernannt werden. Entsprechend musste der Ernannte vor dem Kaiser und dem Reichstag seinen Eid ablegen.[4]

17. Jahrhundert

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In der kaiserlichen Armee entwickelte sich der Feldmarschall zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges und dem Anwachsen des Heeres unter Wallenstein als selbstständiger Führer von Armeen zum höchsten Generalsdienstgrad. Ihm vorgesetzt waren der Generalissimus als Oberbefehlshaber und der Generalleutnant als dessen Stellvertreter. Diese beiden Positionen waren eher Funktionen als Dienstränge und standen außerhalb der militärischen Hierarchie.[6]

Der Marschallstab, mit den Hoheitszeichen des Landesherren geschmückt, und nur von diesem verliehen oder übersandt, machte den Marschall zum Teilhaber an der Macht des Landesherren.

Der Generalfeldmarschall war in der preußischen Armee ein Dienstgrad, der an Offiziere in der Regel nur für herausragende militärische Erfolge verliehen werden konnte. Generalfeldmarschall konnte werden, wer einen Feldzug erfolgreich geführt, eine Festung erstürmt oder eine bedeutende Schlacht gewonnen hatte. In Friedenszeiten wurde er aber auch ehrenhalber an Fürsten befreundeter Staaten oder als „Charakter“ (also als Ehrenrang) an verdiente Generale zur Versetzung in den Ruhestand vergeben. Mitglieder des Königshauses wurden traditionellerweise nicht zum Generalfeldmarschall befördert. Darum schuf im März 1854 Friedrich Wilhelm IV. den Rang des Generalobersten, um seinen Bruder und designierten Nachfolger, den Prinz von Preußen (und späteren Kaiser) Wilhelm (I.), auch gegenüber den Generalen als charakterisierter Generalfeldmarschall auszuzeichnen, ohne gegen diese Regel zu verstoßen.

Ein Generalfeldmarschall führte auf seinen Epauletten bzw. Schulterstücken zwei gekreuzte goldene Marschallstäbe, ein Generaloberst bzw. Generalfeldzeugmeister mit dem Rang eines Generalfeldmarschalls ebenso, jedoch zusätzlich drei zur Pyramide angeordnete Sterne (im Januar 1911 entfielen hier die Stäbe, dafür nun vier Sterne). Einen General der Infanterie bzw. der Kavallerie als charakterisierter Generalfeldmarschall kennzeichneten die gekreuzten silbernen Marschallstäbe und zwei goldene Sterne. Dieser Rang existierte mindestens seit Beginn des 19. Jahrhunderts, wie das Beispiel der 1805 erfolgten Charakterernennung Wilhelm Magnus von Brünnecks zeigt; er wurde aber seit etwa 1900 nicht mehr vergeben.[7] Den Marschallstab erhielten nur wirkliche Generalfeldmarschälle ausgehändigt, nicht aber die ehrenhalber dazu ernannten Generale und Generalobersten.

In der preußischen Armee – ebenso in der Wehrmacht – hatte ein Generalfeldmarschall Anspruch auf bestimmte Privilegien. Er schied nicht aus dem aktiven Dienst aus und wurde bis zum Tod als aktiver Soldat geführt und geehrt. In Preußen waren außerdem alle Feldmarschalle Mitglieder des Preußischen Staatsrates.

Deutsches Reich, Weimarer Republik bis 1933

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Mit Kronprinz Friedrich Wilhelm und Prinz Friedrich Karl wurden 1870 zum ersten Mal in der Geschichte preußische Prinzen zu Feldmarschällen ernannt.

In der Reichswehr gab es nach der Verordnung des Reichspräsidenten über das Rang- und Vorgesetztenverhältnis der Soldaten des Reichsheeres vom 10. Dezember 1920[8] als ranghöchste Generalsdienstgrade zunächst nur die Generalmajore, Generalleutnante sowie die Generale der Infanterie, Kavallerie und Artillerie. Erst die neuerliche Verordnung vom 13. November 1926 führte die Dienstgrade Generaloberst und Generalfeldmarschall wieder ein.[9] Zu Zeiten der Reichswehr wurde kein Offizier zum Generalfeldmarschall befördert.

Alle damals noch lebenden Generalfeldmarschalle der Königlich Preußischen Armee (Paul von Hindenburg, August von Mackensen) und der Königlich Bayerischen Armee (Kronprinz Rupprecht von Bayern und Prinz Leopold von Bayern) wurden weder in den Ranglisten noch Dienstalterslisten der Reichswehr geführt,[10] Hindenburg wurde namentlich nur als Chef der Reichswehr verzeichnet.

NS-Deutschland bis 1945

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Kfz-Stander Generalfeldmarschall 1941–1945

1936 wurde in der Wehrmacht mit der Beförderung des Reichskriegsministers Generaloberst Werner von Blomberg der Dienstgrad Generalfeldmarschall wieder eingeführt.

Im Zug der Blomberg-Fritsch-Krise im Januar 1938 wurde Blomberg von Hermann Göring zum Rücktritt genötigt, offenbar in der Hoffnung, dessen Nachfolger als Oberbefehlshaber der Wehrmacht werden zu können. Hitler entließ Blomberg zwar, entschloss sich aber, den Oberbefehl über die Wehrmacht selbst zu übernehmen. Er beförderte am 4. Februar 1938 Göring zum Generalfeldmarschall. Göring war zunächst der einzige Träger dieses Dienstgrades und somit ranghöchster Offizier der Wehrmacht.

Während des Zweiten Weltkrieges ernannte Hitler nach Ende des Westfeldzuges am 19. Juli 1940 neun Generale des Heeres und drei der Luftwaffe zu Generalfeldmarschällen. Die Inhaber dieses Ranges hatten das Recht auf einen „direkten Vortrag beim Führer“. Damit Göring ranghöchster Offizier der Wehrmacht bleiben konnte, belebte Hitler für ihn den Reichsmarschall wieder.

Im Jahr 1942 wurden drei weitere Generale zu Generalfeldmarschällen erhoben: Erwin Rommel für den Angriff auf Tobruk, Erich von Manstein nach der Eroberung von Sewastopol und Georg von Küchler.

In den letzten Tagen der Schlacht von Stalingrad ernannte Hitler Ende Januar 1943 Friedrich Paulus, den Oberkommandierenden der eingeschlossenen 6. Armee, und anschließend dessen Vorgesetzten und zwei weitere Heeresgruppenkommandeure der Ostfront zu Generalfeldmarschällen. Nachdem Paulus sich, statt erwartungsgemäß kämpfend unterzugehen, der Roten Armee ergeben hatte, erklärte Hitler, im Heer keinen weiteren Generalfeldmarschall ernennen zu wollen.[11] Dennoch folgte 1944 im Heer die Ernennung Walter Models und 1945 die Ferdinand Schörners.

Im April 1945 ernannte Hitler nach der Absetzung Görings Robert Ritter von Greim zum Generalfeldmarschall der Luftwaffe.

Bei der Kriegsmarine entsprach der Großadmiral dem Generalfeldmarschall.

Die Nationale Volksarmee kannte in Anlehnung an die Sowjetarmee von 1982 bis 1989 den Dienstgrad des Marschalls der DDR, der aber nie verliehen wurde.

Bundesrepublik Deutschland

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In der Bundeswehr gibt es die Ränge Generalfeldmarschall, Feldmarschall oder Marschall nicht.

Feldmarschall in anderen Ländern

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Achselstück General-
feldmarschall, Kaiserlich Russische Armee

Das Land führte 1933 den Rang eines Feldmarschalls (FI: Sotamarsalkka / SV: Fältmarskalk) ein. Einziger Inhaber dieses Ranges war Carl Gustaf Emil Mannerheim; 1942 wurde er zum FI: Suomen marsalkka / SV: Marskalk av Finland (Marschall von Finnland) erhoben, das entspricht dem Reichsmarschall.

Schulter-
klappe
Marschall von Frankreich

Dem Feldmarschall entspricht der Maréchal de France (Marschall von Frankreich). Es ist allerdings kein Dienstgrad, sondern nur eine ehrenhalber verliehene Dienststellung. Er wird daher nicht befördert, sondern ernannt. Eine annähernd große Machtfülle besaß zur Zeit des Ancien Régime der Maréchal général des camps et armées du roi (wörtlich etwa „Generalfeldmarschall des Königs“); zur Ernennung in diese Stellung kam es jedoch nur sporadisch. In der Vierten Republik (1947–1958) wurden noch drei Marschälle ernannt. Nach dem Tod des letzten Marschalls von Frankreich Alphonse Juin 1967 wurde der Titel nicht mehr verliehen.

Daneben existierte bis 1791 der Rang eines Maréchal de camp (wörtlich „Feldmarschall“). Dieser war lediglich Brigadekommandant und dem Brigadier des armées du roi vorgesetzt; beide Ränge verschwanden 1793 und gingen in dem neuen Dienstgrad des Brigadegenerals (général de brigade) auf.

Der Mestre de camp (wörtlich „Feldmeister“) bezeichnete dagegen einen Regimentskommandanten, insbesondere bei der Kavallerie. Ihm entsprach der Colonel (Oberst).

Ein bloßer Unteroffiziersdienstgrad ist heute der Maréchal des Logis bei motorisierten Einheiten und der Gendarmerie. Er ist ranggleich mit dem Sergent.

Italien

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