FunktionÀr
Ein FunktionĂ€r (âBeauftragterâ, ehrenamtlicher oder hauptberuflicher Amts- oder MandatstrĂ€ger; von lat. fungi, âverrichtenâ, âbesorgenâ, â(ein Amt) verwaltenâ) ist eine Person, die innerhalb einer Organisation oder Partei eine FĂŒhrungsposition innehat und als Bindeglied zwischen Mitgliedern und FĂŒhrungsspitzen der Vereinigung fungiert.[1] Es handelt sich also um soziologische Funktions- und StrukturzusammenhĂ€nge, wie sie z. B. durch Theorien des Funktionalismus u. a. von BronisĆaw Malinowski, von Alfred Radcliffe-Brown und von Talcott Parsons untersucht wurden.[2]
FunktionĂ€r wird man in der Regel durch Kooptation, die durch eine oftmals formal notwendige Wahl nach auĂen legitimiert wird. Diese Form der FunktionĂ€rsrekrutierung ist am stĂ€rksten in Parteien zu finden, ParteifunktionĂ€re zum Beispiel als GeschĂ€ftsstellenleiter oder SekretĂ€re des Parteivorsitzenden. Aber auch in anderen VerbĂ€nden (SportfunktionĂ€r, GewerkschaftsfunktionĂ€r usw.) findet die Personalauswahl oftmals derart statt. Soziologisch sind hier vor allem die Begriffe AutoritĂ€t, BĂŒrokratie, Herrschaft, ĂmterhĂ€ufung und Immunisierung von Bedeutung. Auch die funktionale Differenzierung und Spezialisierung im Sinne der Arbeitsteilung ist hier von Belang (vertikale und horizontale soziologische Schichtung). In hochentwickelten Industriegesellschaften ĂŒberwiegt oft die vertikale gegenĂŒber der horizontalen Schichtung.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Helmut Schelsky: FunktionÀre, 4. Auflage. Seewald, Stuttgart-Degerloch 1982, ISBN 3-512-00652-3.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â FunktionĂ€r/FunktionĂ€rin. Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, abgerufen am 22. April 2026.
- â Christian Wickert: Strukturfunktionalismus. SozTheo, abgerufen am 26. Juli 2026.