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FrÀulein

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie
Brief mit der Anschrift FrÀulein
Grab Friederike Kempner (1904)
KammersÀngerin Frl. Hiedler in einer Hosenrolle (um 1900)

FrĂ€ulein (kurz Frl.) war bis in die 1970er-Jahre hinein die förmliche Anrede fĂŒr unverheiratete Frauen, unabhĂ€ngig von ihrem Alter. Die Frauenbewegung kritisierte diese Verkleinerungsform. 1972 verfĂŒgte der deutsche Bundesminister des Innern in einem Erlass, dass der Gebrauch des Wortes FrĂ€ulein in Bundesbehörden zu unterlassen und als Anrede erwachsener weiblicher Personen Frau zu verwenden sei. Vergleichbare Bezeichnungen fĂŒr junge, unverheiratete Frauen finden sich auch in anderen Sprachen, gelten aber teils auch dort als veraltet oder unerwĂŒnscht.

Ära „Mann/Weib – Herr/Frau“

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Im Neuhochdeutschen der Zeit vor dem 19. Jahrhundert war die Anrede FrĂ€ulein auf Standespersonen beschrĂ€nkt. Frau oder mittelhochdeutsch frouwe war keine Geschlechtsbezeichnung (dafĂŒr gab es Weib oder mittelhochdeutsch wĂźp), sondern die Bezeichnung einer Adeligen, so wie auch Herr keine Anrede fĂŒr jedermann, sondern fĂŒr den Lehnsherren war.

Entsprechend bezeichneten das FrĂ€ulein die FĂŒrstentochter und der Junker – der ‚junge Herr‘ – den FĂŒrstensohn, wĂ€hrend die Jungfer bzw. der Jungmann junge Frauen und MĂ€nner unabhĂ€ngig von ihrem sozialen Stand bezeichnete. Diese ursprĂŒngliche Bedeutung von FrĂ€ulein taucht noch etwa in Goethes Faust auf, wenn Faust Gretchen mit den Worten anspricht:

„Mein schönes FrĂ€ulein, darf ich wagen, / Meinen Arm und Geleit Ihr anzutragen?“

– Verse 2605 f.

Da Gretchen eine Person niederen Stands ist, ist das als eine bewusst galante Anrede zu verstehen, mit der Faust Gretchen schmeicheln will, indem er ihr eine höhere gesellschaftliche Stellung zuweist. Sie entgegnet so sachlich korrekt wie ungalant:

„Bin weder FrĂ€ulein, weder schön, / Kann ungeleitet nach Hause gehn.“

– Verse 2607 f.

SpÀter meint Marthe zu Gretchen:

„Denk, Kind, um alles in der Welt! / Der Herr dich fĂŒr ein FrĂ€ulein hĂ€lt.“

– Verse 2905 f.

Ära „Mann/Frau“

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Anrede Herr gegenĂŒber Frau oder FrĂ€ulein

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Stellenanzeige der Bozner Nachrichten von 1917: FrĂ€ulein fĂŒr Kindererziehung gesucht

Im spĂ€ten 19. und frĂŒhen 20. Jahrhundert etablierte sich die Anrede FrĂ€ulein vor allem fĂŒr berufstĂ€tige Frauen (etwa Angestellte in WarenhĂ€usern, Kellnerinnen und Lehrerinnen), da weibliche BerufstĂ€tigkeit damals noch strikt auf die Zeit vor der Ehe beschrĂ€nkt war. Im Deutschen Reich gab es den Lehrerinnenzölibat, der festlegte, dass weibliche LehrkrĂ€fte unverheiratet sein mussten.

Als positiv konnotierte Eigenbezeichnung existierte der FrĂ€ulein-Begriff, nun Ă€hnlich einem Geusenwort, bis in die spĂ€ten 1970er und frĂŒhen 1980er Jahre fort. In dieser historischen Übergangszeit bestanden vor allem Ă€ltere, teilweise bewusst unverheiratet gebliebene Arbeitnehmerinnen auf der traditionellen Anrede: Diese verwies zwar einerseits auf den ab einem bestimmten Lebensalter zugeschriebenen gesellschaftlichen Makel des Unverheiratetseins (ĂŒbrig gebliebene „alte Jungfer“), andererseits signalisierte der FrĂ€ulein-Begriff, dass die betreffende Person unabhĂ€ngig und aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestritt. Ein berufstĂ€tiges FrĂ€ulein war wirtschaftlich und rechtlich nicht von einem Ehemann als ErnĂ€hrer und Vormund abhĂ€ngig.

Dagegen benötigte eine verheiratete Frau in der Bundesrepublik Deutschland noch bis zu einer Gesetzesnovelle im Jahr 1977 die schriftliche Erlaubnis ihres Mannes zur Aufnahme einer ErwerbstĂ€tigkeit; bis zum Gleichberechtigungsgesetz von 1958 hatte ein Ehemann sogar das Recht besessen, das ArbeitsverhĂ€ltnis seiner Frau eigenmĂ€chtig zu kĂŒndigen. Die Unterscheidung zwischen FrĂ€ulein und Frau war auch im akademischen Berufsfeld bedeutsam: Ein FrĂ€ulein Doktor war in jedem Fall selbst promoviert, wĂ€hrend „Frau Doktor“ auch die Höflichkeitsanrede fĂŒr die Ehefrau eines Doktors sein konnte.[1]

Zeit der Ausnahmeregelungen

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In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Praxis gelockert, alle weiblichen Personen unabhĂ€ngig von ihrem Alter als FrĂ€ulein zu benennen, wenn sie nie verheiratet waren: 1937 gab der Reichsinnenminister allen MĂŒttern nichtehelicher Kinder die Erlaubnis, sich auf Antrag vor der zustĂ€ndigen Polizeibehörde Frau zu nennen, nachdem diese Erlaubnis in die Kennkarte eingetragen worden war. FĂŒr den Dienstverkehr des öffentlichen Dienstes war ab Mai 1937 die einheitliche Anrede Frau Vorschrift.[2] Im Zweiten Weltkrieg wurde dies auch unverheirateten MĂŒttern von Adoptivkindern und Verlobten von Kriegsgefallenen zugestanden.[3]

Nach 1945 wurde das „doitsche Froilain“ von den in Deutschland stationierten amerikanischen GIs entdeckt und das FrĂ€ulein ging als Fremdwort ins Englische ein. Seitdem existiert auch die sprichwörtliche Redensart vom „Deutschen FrĂ€uleinwunder“. Diesem Typus hat Wolfgang Koeppen 1951 in seinem Roman Tauben im Gras ein literarisches Denkmal gesetzt („das FrĂ€ulein“ ist in diesem Roman eine von mehr als dreißig Figuren).

Etablierung der Bezeichnung Frau und VerdrÀngung der Bezeichnung FrÀulein

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1869 erließ der Preußische Minister des Innern Friedrich zu Eulenburg eine VerfĂŒgung, wonach das PrĂ€dikat Frau als Titel oder königliche Gunstbezeugung verliehen wurde. Der preußische Landesminister Wolfgang Heine Ă€nderte 1919 mit einer VerfĂŒgung das FĂŒhren der Bezeichnungen Frau und FrĂ€ulein von 1869 (M.B. 298), da er hierfĂŒr das Fehlen einer Rechtsgrundlage sah und es nicht mehr den LebensverhĂ€ltnissen und Tatsachen entsprach.

In der Weimarer Republik galt seit 1919 die Anrede Frau nicht mehr als Personenstandsbezeichnung, sodass sich im nichtbehördlichen Alltag auch Unverheiratete so nennen durften.[4] 1928 schaffte das österreichische Bundeskanzleramt die Anrede FrÀulein im öffentlichen Dienst per Erlass ab.[5]

Ab 1937 durften nach einem Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern unverheiratete weibliche Personen sich als Frau benennen, ohne dass davor eine amtliche Genehmigung im Einzelfall nötig war.[6] Mit dem Runderlass des Reichsministers des Innern Wilhelm Frick 1941 mussten Frauen beim Standesamt die Erlaubnis beantragen, sich als Frau benennen zu dĂŒrfen. Die Erlaubnis war in die Kennkarte einzutragen. Ohne Eintrag in der Kennkarte war die Benennung als Frau verboten. Bei jedem Wohnortwechsel musste erneut eine Beantragung erfolgen. Dies betraf auch uneheliche MĂŒtter und ledige AdoptivmĂŒtter.[7]

In der DDR durften unverheiratete weibliche Personen ab 1951 ohne Erlaubnis die Bezeichnung Frau fĂŒhren.[8]

„Die Doppelanrede Frau – FrĂ€ulein ist nichts anderes als die offizielle Einteilung und Wertung des ganzen weiblichen Geschlechts nach seiner erklĂ€rten Beziehung zum Manne. Der Personenstand ist beim Manne Privatangelegenheit, bei der Frau aber Gegenstand öffentlichen Interesses.“

– 1952: Zuschrift einer Leserin im CDU-Parteiblatt Union in Deutschland[4]

1954 beantragte die Bundestagsfraktion der Deutschen Partei (DP) unter anderem die Aufhebung der Vorschriften zu den amtlichen Bezeichnungen einer unverheirateten Frau. Der Bundestag lehnte den Antrag jedoch am 13. Dezember 1954 ab.[9] Am 17. Dezember 1954 hielt Elisabeth LĂŒders, die FDP-Abgeordnete, ein PlĂ€doyer fĂŒr die Abschaffung des FrĂ€uleins im Plenarsaal des Deutschen Bundestags.[4] 1955 hob Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU) per Runderlass den preußischen und nationalsozialistischen Bezugserlass auf und verfĂŒgte, dass in amtlichen Schreiben jede weibliche Person, die das wĂŒnsche, mit Frau bezeichnet werden mĂŒsse:

„Die Bezeichnung ‚Frau‘ ist weder eine Personenstandsbezeichnung noch ein Teil des Namens noch ein Titel, der verliehen werden mĂŒĂŸte oder könnte. Sie ist auch nicht gleichbedeutend mit ‚Ehefrau‘. Vielmehr steht es jeder unverheirateten weiblichen Person frei, sich ‚Frau‘ zu nennen. Von dieser Möglichkeit wird zunehmend Gebrauch gemacht. Es ist daher gerechtfertigt und geboten, unverheiratete weibliche Personen auch im amtlichen Verkehr mit ‚Frau‘ anzureden, wenn sie dies wĂŒnschen.“[10]

Am 9. Februar 1955 veröffentlichte der Bundesminister des Innern ein Rundschreiben, in dem darauf hingewiesen wurde, dass unverheiratete weibliche Personen auch im amtlichen Verkehr mit Frau anzureden seien, wenn sie dies wĂŒnschten.[11]

1971 kĂŒndigte das deutsche Bundesministerium des Innern unter Hans-Dietrich Genscher (FDP) an, dass der Gebrauch des Wortes FrĂ€ulein in Bundesbehörden zu unterlassen sei; mit Erlass vom 16. Januar 1972 wurde die Bezeichnung FrĂ€ulein abgeschafft und die Anrede erwachsener weiblicher Personen mit Frau festgeschrieben:[12]

„Es ist an der Zeit, im behördlichen Sprachgebrauch der Gleichstellung von Mann und Frau und dem zeitgemĂ€ĂŸen SelbstverstĂ€ndnis der Frau von ihrer Stellung in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Somit ist es nicht lĂ€nger angebracht, bei der Anrede weiblicher Erwachsener im behördlichen Sprachgebrauch anders zu verfahren, als es bei mĂ€nnlichen Erwachsenen seit jeher ĂŒblich ist. [
] Im behördlichen Sprachgebrauch ist daher fĂŒr jede weibliche Erwachsene die Anrede ‚Frau‘ zu verwenden.“[10]

Mitte der 1970er wurde der letzte behördliche Vordruck, auf dem ein „FrĂ€ulein“ vorkam, vernichtet.[12]

Die Zweite Welle der Frauenbewegung kritisierte ab den 1970er-Jahren die Verkleinerungsform FrĂ€ulein wegen der gesellschaftlichen Werte und Vorstellungen, die darin zum Tragen kĂ€men: Einerseits löse das sĂ€chliche Genus (Ă€hnlich bei das Weib) unerwĂŒnschte Assoziationen aus (als ob weibliche Personen Sachen wĂ€ren), andererseits werde durch den Gebrauch der Unterscheidung zwischen FrĂ€ulein und Frau die Ansicht gefördert, wonach eine weibliche Person erst dann als erwachsene Frau gelten könne, wenn sie heirate, wĂ€hrend einem jungen unverheirateten Mann dadurch, dass man ihn Herr nenne, signalisiert werde, dass man ihn fĂŒr einen vollwertigen Mann halte. Denn der Junker (Junggeselle) hatte keine vergleichbare Wortgeschichte bis ins bĂŒrgerliche Zeitalter hinein und der Jungmann hat sich nur als Schimpfwort fĂŒr den „Hagestolz“ erhalten, nicht als formelle Kategorie.

Systematisiert wurde die Kritik am traditionellen Sprachgebrauch in den Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs, die vier Sprachwissenschaftlerinnen 1980 veröffentlichten. Sie empfahlen den vollstĂ€ndigen Verzicht auf den Gebrauch des Wortes FrĂ€ulein; wer dieser Empfehlung nicht folge, mĂŒsse als Sexist gelten. Die Deutsche UNESCO-Kommission schloss sich 1993 dieser Sichtweise an: „Das Prinzip der sprachlichen Symmetrie besagt, dass dort, wo von Frauen und MĂ€nnern die Rede ist, beide gleich zu behandeln sind.“ Immer dann, wenn bei einer mĂ€nnlichen Person „Herr“ als Anrede oder Bezeichnung angemessen sei, gebe es keinen Grund, einer gleichaltrigen weiblichen Person in derselben Situation die Anrede oder Bezeichnung „Frau“ zu verwehren.[13]

Aktueller Sprachgebrauch

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Der Duden weist Mitte 2002 in einem Newsletter-Beitrag darauf hin, dass man Personen, die Wert darauf legen, mit FrĂ€ulein angeredet zu werden, diesen Wunsch erfĂŒllen sollte. In aller Regel werden in solchen FĂ€llen beim Sprechen und Schreiben in der 3. Person Singular nicht die grammatikalisch eigentlich richtigen Pronomina es und sein verwendet (etwa noch bei den BrĂŒdern Grimm), sondern die Wörter sie und ihr; Beispiel: Das FrĂ€ulein Meyer hat ihre Handtasche liegen lassen; sie hatte es wohl eilig.

2008 befragte das Institut fĂŒr Demoskopie Allensbach Deutsche zu ihrer Akzeptanz von sogenannten Tabu-Wörtern, darunter auch FrĂ€ulein. 47 % der Befragten gaben an, FrĂ€ulein selbst zu verwenden. 44 % sagten aus, es nicht zu verwenden, jedoch sich auch nicht daran zu stören. Lediglich 7 % empfanden die Benutzung Ă€rgerlich oder abstoßend.[14]

Iris Berben bezeichnete es 2012 als „kleine private Freude, dass ich noch ein FrĂ€ulein bin“. Sie bedauere es, dass keiner sich mehr traue, sie heute so zu nennen.[15]

Das Amtsgericht Frankfurt am Main urteilte im September 2019, dass eine Wohnungsmieterin keinen Anspruch auf Unterlassung hat, wenn sie von ihren hochbetagten Vermietern in AushÀngen zum Treppenputzplan im Hausflur mit der Anrede Frl. oder FrÀulein bezeichnet wird. Diese Bezeichnung sei nicht ehrverletzend, sondern in der Gesamtschau der UmstÀnde sei das Verhalten allenfalls unfreundlich und von mangelnder Kompromissbereitschaft geprÀgt.[16][17]

Weitere Verwendung der Bezeichnung FrÀulein

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Personen:

Ortsname:

Literatur:

Filmtitel:

Musik:

Weiteres:

In Frankreich ist die Bezeichnung Mademoiselle deutlich verbreiteter als FrĂ€ulein in Deutschland. Französische Feministinnen kĂ€mpften dafĂŒr, dass die Bezeichnung Mademoiselle aus amtlichen Formularen entfernt wird, weil sie diskriminierend sei.[18] Ein Erlass vom 21. Februar 2012 wies die französischen Verwaltungen an, den Begriff (sowie eine Reihe anderer Begriffe wie MĂ€dchenname) in amtlichen Schreiben und Formularen so weit wie möglich zu vermeiden.[19]

  • Annette Brauerhoch: FrĂ€uleins und GIs: Geschichte und Filmgeschichte. Stroemfeld, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-86109-170-4 (Habilitationsschrift).
  • Sophie Cohen: Weibliche Anredeformen: Eine sprachgeschichtliche Skizze von Sophie Cohen. Vereinsschrift der Frankfurter Werbestelle fĂŒr die Einheitsanrede „Frau“. In: Die Frau. Band 26, 1919, S. 147–151.
  • Anne Quinn Cramer: „Frau“ or „FrĂ€ulein“: How to adress a woman in German. In: Die Unterrichtspraxis / For the teaching of German. Jahrgang 9, Heft 1, 1976, S. 28–29.
  • Theodor Matthias: Wielands Aufsatz: Demoiselle oder FrĂ€ulein. In: Zeitschrift fĂŒr Deutsche Wortforschung. Band 5, 1903/1904, S. 23–58.
  • Andreas Nentwich: Die FrĂ€uleins. In: Andrea Köhler (Hrsg.): Kleines Glossar des Verschwindens: Von Autokino bis Zwischengas: Lauter Nachrufe. Beck, MĂŒnchen 2003, ISBN 3-406-49467-6, S. 92–96.
  • Senta Trömel-Plötz, Ingrid Guentherodt, Marlis Hellinger, Luise F. Pusch: Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs. In: Linguistische Berichte. Heft 69, 1980, S. 15–21; Nachdruck in Magdalene Heuser (Hrsg.): Frauen – Sprache – Literatur: Fachwissenschaftliche ForschungsansĂ€tze und didaktische Modelle und Erfahrungsberichte fĂŒr den Deutschunterricht (= ISL Informationen zur Sprach- und Literaturdidaktik. Band 38). Schöningh, Paderborn u. a. 1982, ISBN 3-506-74088-1, S. 84–90 (durchsuchbar in der Google-Buchsuche).
Wiktionary: FrĂ€ulein – BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. ↑ Immer mehr MĂŒtter, die nicht "hinauf heiraten". In: Die Presse. 11. Mai 2023, abgerufen am 15. MĂ€rz 2025.
  2. ↑ Verordnung des Reichsjustizministeriums Nr. 2697. In: Reichshaushalts- und Besoldungsblatt. 21. Juni 1937.
  3. ↑ Angelika Gardiner-Sirtl: Gleichberechtigt? Was die Frauen erreicht haben – und was zu tun bleibt. Mosaik, MĂŒnchen 1982, S. 84–85.
  4. 1 2 3 Beatrix Novy: Die Anrede „FrĂ€ulein“ wurde abgeschafft. In: Deutschlandfunk. 16. Februar 2021, abgerufen am 16. Februar 2021.
  5. ↑ Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien: in 5 BĂ€nden. Kremayr & Scheriau, Wien 1993, ISBN 3-218-00543-4, S. 388.
  6. ↑ RMin.Bl.i.V., 1937, S. 885
  7. ↑ RMin.Bl.i.V., 1941, S. 1181.
  8. ↑ VerfĂŒgung ĂŒber die FĂŒhrung der Bezeichnung „Frau“ durch unverheiratete weibliche Personen vom 15. Dezember 1951 (MBl. S. 140).
  9. ↑ Der Bundestag entscheidet, dass fĂŒr unverheiratete Frauen die Anrede "FrĂ€ulein" gilt. In: deutschlandfunk.de. 13. Dezember 2004, abgerufen am 3. April 2023.
  10. 1 2 Kerstin Schenke: Virtuelle Ausstellung: Das FrĂ€ulein im Amt – 40 Jahre Runderlass des BMI „FĂŒhrung der Bezeichnung ‚Frau‘“. In: Bundesarchiv.de. Abgerufen am 12. Februar 2021 (Materialien und Hintergrundinformationen zum Runderlass des BMI vom 16. Januar 1972);
    ebenda als PDF: Scan S. 1, Scan S. 2.
  11. ↑ Bundesbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Bundesbahndirektion Mainz vom 22. April 1955, Nr. 16. Bekanntmachung Nr. 208, S. 92.
  12. 1 2 Stichtag: 16. Februar 1971 – BRD schafft Anrede „FrĂ€ulein“ im Amtsdeutsch ab. In: WDR.de. 16. Februar 2011, abgerufen am 12. MĂ€rz 2021.
  13. ↑ Marlis Hellinger, Christine Bierbach: Eine Sprache fĂŒr beide Geschlechter: Richtlinien fĂŒr einen nicht-sexistischen Sprachgebrauch. Herausgegeben von der Deutschen UNESCO-Kommission, Bonn 1993, ISBN 3-927907-32-4 (mit Vorwort von Irmela Neu-Altenheimer; PDF: 37 kB auf unesco.de).
  14. ↑ Institut fĂŒr Demoskopie Allensbach, Pressemitteilung: Wie denken die Deutschen ĂŒber ihre Muttersprache und ĂŒber Fremdsprachen? (Memento vom 30. Dezember 2010 im Internet Archive) In: GfdS.de. 13. Juni 2008, abgerufen am 29. November 2021.
  15. ↑ Meldung: Iris Berben: Ist gern ein „FrĂ€ulein“. In: Bunte.de. 17. Oktober 2012, abgerufen am 29. November 2021.
  16. ↑ Wolfgang Ihl: Mieterin klagt gegen Vermieter-Ehepaar – Putzplan fĂŒrs Treppenhaus: Bezeichnung einer Mieterin als „FrĂ€ulein“ wird zum Fall fĂŒr die Justiz. In: SaarbrĂŒcker Zeitung. 4. September 2019, abgerufen am 29. November 2021 (Aktenzeichen 29 C 1220/19).
  17. ↑ Oliver Teutsch: „nicht ehrverletzend“: Mieterin scheitert mit „FrĂ€ulein“-Klage am Amtsgericht. In: Frankfurter Rundschau. 31. August 2019, abgerufen am 29. November 2021.
  18. ↑ Sylvie Stephan (CV): Franzosen streichen das "Mademoiselle". In: Rheinische Post vom 30. September 2011, S. B6.
  19. ↑ Circulaire n° 5575/SG vom 21. Februar 2012, https://www.legifrance.gouv.fr/download/pdf/circ?id=34682